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Rassistischer Name für Burger brachte Innviertler erneut vor den Richter

Von Thomas Streif, 15. März 2021, 09:27 Uhr
Rassistischer Name für Burger brachte Innviertler erneut vor den Richter
(Symbolbild: Landesgericht Ried) Bild: Volker Weihbold

BRAUNAU/RIED. 28-Jähriger hatte seinen Namensvorschlag für Online-Voting eingebracht – Freispruch.

Unter dem Motto "Dein Rezept zum Ruhm" schrieb eine bekannte Fast-Food-Kette 2020 ein Burger-Online-Voting aus. Dabei konnte jeder einen virtuellen Burger zusammenstellen und für ein Voting einreichen. Berühmt wurde ein 28-Jähriger aus dem Bezirk Braunau mit seinem ganz "speziellen" Burger nicht, dafür musste er sich jetzt schon das zweite Mal in Ried wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten. Warum? Er hatte unter dem Nickname "Adolf H" einen "Krusty Jew Flesh", was übersetzt "knuspriges Judenfleisch" heißt, für die Abstimmung kreiert. Im Herbst 2020 wurde der Innviertler, wie berichtet, von den Geschworenen freigesprochen. Vier Laienrichter sprachen den Mann schuldig, vier waren für einen Freispruch. Im österreichischen Recht ist das ein Freispruch. Allerdings hatte damals der Senat aus den drei Berufsrichtern etwas dagegen und setzte die Entscheidung der Geschworenen aus – ein höchst seltener Vorgang.

"Eine Dummheit"

Jetzt musste der 28-Jährige also ein zweites Mal den Gang vor ein Geschworenengericht antreten, verteidigt wurde er vom Braunauer Anwalt Alexander Lison. "Es war ein dummer und geschmackloser Blödsinn meines Mandanten, dafür muss er sich jetzt bereits ein zweites Mal verantworten. Mit nationalsozialistischem Gedankengut hat er nichts zu tun, bei einer Hausdurchsuchung wurde nichts gefunden. Mein Mandant wollte schauen, ob es nach wie vor möglich ist, so einen Burger online zu stellen. Dass die Firma nicht darauf reagiert hat und den Burger nicht löschte, hat bei meinem Mandanten Kopfschütteln ausgelöst", sagt Lison. Der Angeklagte erzählte von einem ähnlichen Voting vor einigen Jahren in Neuseeland. "Dieser Burger-Contest hatte bereits nach wenigen Stunden wieder vom Netz genommen werden müssen, da die Fast-Food-Kette keine Wortfilter eingebaut hatte und von den Internetnutzern zahlreiche rassistische und sexistische Namen vergeben wurden", sagt der Angeklagte. Deshalb habe er Ähnliches in Österreich ausprobieren wollen. "Und ja, es hat funktioniert", die Firma hat offenbar nichts geändert.

Der rassistische Burger dürfte für Hunderte oder gar Tausende Personen kein Problem gewesen sein, im Ranking schaffte es der "Krusty Jew Flesh" auf Platz 18. "Das ist schon eine gewisse Ironie, dass es Ihr Burger auf den Platz 18 schaffte", sagte der vorsitzende Richter Stefan Kiesl, der damit auf den ersten und achten Buchstaben des Alphabets anspielte. In Nazi-Kreisen wird die "18" gerne als Abkürzung für Adolf Hitler verwendet.

Der 28-Jährige gab an, noch zwei weitere Burger erstellt und zum Voting freigegeben zu haben. Einer habe "Ibiza-Supreme" geheißen. "Ich wollte damit eine Anspielung auf den Ibiza-Skandal machen", sagte der Angeklagte. Rückblickend sei seine Aktion sehr dumm und unüberlegt gewesen, das stehe außer Frage.

"Das ist ein reiner Hilfsausdruck für diese Aktion", sagte Staatsanwältin Petra Stranzinger und fügte hinzu: "Sie haben doch gesehen, dass Ihr rassistischer Burger nicht offline genommen wurde. Warum haben Sie nichts dagegen getan?"

Einigkeit bei Geschworenen

Die Geschworenen waren sich, anders als beim ersten Prozess, diesmal einig: Alle acht sprachen den Angeklagten vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei. Ein dritter Prozess droht dem Innviertler jetzt nicht mehr, der Freispruch ist rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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