Tödlichen Verkehrsunfall verursacht: "Ich kann mich an nichts erinnern"
RIED/BRAUNAU. Pensionist könnte bewusstlos geworden sein – auch Überholmanöver nicht ausgeschlossen.
Ein tragischer Unfall, in den am 24. April 2018 mehrere Fahrzeuge verwickelt waren und ein 57-jähriger Hausruckviertler starb, hat für den Unfallverursacher jetzt ein gerichtliches Nachspiel im Landesgericht Ried. Der 80-Jährige aus dem Bezirk Braunau muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Richterin Claudia Lechner verantworten. Der Mann soll laut Anklage von Staatsanwalt Alois Ebner versucht haben, trotz Gegenverkehrs eine Fahrzeugkolonne zu überholen. In der Folge kam es zu Ausweichmanövern, Streifkollisionen und einem Frontalzusammenstoß zwischen einem Kastenwagen und einem Sattelschlepper bei dem der Hausruckviertler, der als Beifahrer mit seinem Sohn unterwegs war, starb.
Der Pensionist, der von Rechtsanwalt Wolfgang Puttinger verteidigt wurde, sagte, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Er war bei der Fahrt nicht alkoholisiert. "Ich habe zirka 500 Meter vor der Abfahrt von der Bundesstraße zu meiner Frau noch gesagt, dass wir jetzt dann abfahren. Von diesem Moment an weiß ich nichts mehr. Es ist tragisch und es tut mir sehr leid", sagte der Beschuldigte. 2017 war der Pensionist, nachdem er aus unerklärlichen Gründen bewusstlos wurde, in Behandlung. "Es wurden aber keine spezifischen Gründe festgestellt, daher bin ich davon ausgegangen, dass alles in Ordnung ist", sagte der 80-Jährige. "Er hat nicht abgebremst, ich bin froh, dass ich es überlebt habe", sagte ein Zeuge, der nur knapp einem Frontalzusammenstoß entgangen war.
Die Psychiaterin Adelheid Kastner hält es in ihrem Gutachten für durchaus wahrscheinlich, dass der Beschuldigte kurz bewusstlos geworden sein könnte. "Wenn dem so sein sollte, kann ich mir die Zeugenaussagen, in denen es heißt, dass sich das Fahrzeug mit stark überhöhter Geschwindigkeit wieder rechts einordnen wollte, nicht erklären", sagte Staatsanwalt Alois Ebner, der ein Kfz-Gutachten und einen weiteren Zeugen beantragte. Die Richterin gab den Beweisanträgen statt, daher wurde die Verhandlung auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt vertagt. Vor Verlassen des Gerichtssaals riet die Richterin dem Angeklagten noch, ab sofort kein Fahrzeug mehr zu lenken. "Unterlassen Sie das bitte."
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