"Schnitzelessen" der "alten Garde" endete vor Geschworenen
INNVIERTEL. Schnitzelessen im Wirtshaus mit einschlägigen NS-Tätowierungen.
Wegen eines "Treffens der alten Garde", wie es die Angeklagten selber bezeichneten, mussten sich drei Innviertler in Ried vor einem Geschworenengericht verantworten.
Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer wirft den Beschuldigten die Verbrechen der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne vor. Im Wesentlichen dreht sich der Prozess um einen Wirtshausbesuch des Trios, das von Rechtsanwalt Harald Korp verteidigt wird, im Mai 2019. Damals traf man sich zu siebt oder acht zum "Schnitzelessen" in einem Wirtshaus im Bezirk Schärding.
Auf Fotos jenes Treffens sind zwei der Angeklagten mit kurzen T-Shirts zu sehen. Das Problem dabei ist, dass bei den vielen Tätowierungen auf den Armen auch eindeutige Symbole der NS-Zeit – etwa eine Schwarze Sonne und eine Triskele – dabei sind. Der dritte Beschuldigte machte Fotos und veröffentliche diese in sozialen Netzwerken.
Zwei der Angeklagten sind bereits einschlägig vorbestraft. Einer war früher führendes Mitglied beim "Objekt 21", einem Neonazi-Verein in der Gemeinde Desselbrunn, Bezirk Vöcklabruck. Mehrere ehemalige Mitglieder dieses Vereins, darunter der 40-Jährige, wurden wegen verschiedener Straftaten zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. "Schauen Sie sich bitte die Fotos dieses Treffens genau an, ob sie da etwas erkennen können", sagt Verteidiger Korp in seinem Eingangsplädoyer. Die Beschuldigten bekennen sich grundsätzlich schuldig, bewusst hätten sie die Tätowierungen aber nicht zur Schau gestellt. Fotos werden im Schwurgerichtssaal auf einer digitalen Leinwand gezeigt. Darauf ist einer der Angeklagten auf dem "Schild und Schwert Festival", einem Treffen für Neonazis in Deutschland, zu sehen.
"Was wird dort gespielt? Kuschelrock, Linksrock, Mittelrock oder Rechtsrock", will der vorsitzende Richter des Geschworenensenats, Stefan Kiesl, vom Angeklagten wissen. "Es ist eine legale Veranstaltung", so die knappe Antwort des Mannes. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere CDs mit Namen wie "Kraftschlag Mordwind", "CD Obersalzberg" oder "Mordfront" sichergestellt. "Das ist von früher, da habe ich diese Gesinnung gutgeheißen. Dafür bin ich auch bestraft worden, das ist jetzt aber vorbei." Mittlerweile habe er sich einige einschlägige Tätowierungen bereits übertätowieren lassen.
Auf die Frage, wie es zu der geselligen Zusammenkunft im Wirtshaus gekommen sei, antwortet einer der Beschuldigten: "Es gab dort eine große Schnitzelplatte. Es war ein Treffen mit Freunden, die man schon lange kennt, aber schon lange nicht mehr gesehen hat." Einen politischen Hintergrund habe der Wirtshausbesuch aber keinesfalls gehabt.
Dann werden weitere Bilder gezeigt. Auf einem ist ein anderer Angeklagter zu sehen, der eine Muffin-Torte in Hakenkreuzform trägt. "Ich weiß nicht mehr, wo das war und wer Geburtstag hatte. Ich war wahrscheinlich betrunken", sagt er und lächelt. Immerhin räumt er ein, dass das wohl "unüberlegt und deppert" gewesen sei. Sicher sei, dass das Foto vor mehreren Jahren entstanden sein müsse. "Mich interessiert Politik nicht mehr, weil ich Familie habe." Die Schwarze Sonne habe er sich nach einer Hausdurchsuchung übertätowieren lassen.
Die beisitzende Richterin schüttelt den Kopf: "Sie wollen die Geschworenen für dumm verkaufen. Sie werden wohl wissen, wo das war, oder waren derartige Torten bei diesen Treffen Standard?" Es sei halt eine "Rauschgeschichte" gewesen, wiederholt sich der Beschuldigte. "Was glauben Sie, was sich ein Überlebender des Holocaust denkt, wenn er solche Fotos sieht", fragt Staatsanwalt Zimmer.
Zwei Jahre bedingte Haft
Die Geschworenen sprechen zwei der Angeklagten schuldig. Das Urteil: zwei Jahre bedingte Haft und ein Jahr bedingte Haft. Der "Fotograf" wird freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Wer hier mitdiskutieren will, sollte sich das parlamentarische Protokoll jener Sitzung durchlesen, in der im Jahr 1992 das Verbotsgesetz ausgeweitet und neu beschlossen worden ist. Manches liest sich wie eine verspätete Abrechnung mit dem nicht mehr existierenden NS-System. Und das Gesetz wird über die Verfassung gestellt, damit jede Geschmacklosigkeit als NS-Verbrechen verfolgt werden kann. Die EMRK gilt plötzlich nicht mehr, was vor allem die Kunst und die Meinungsfreiheit betrifft.
Meiner Meinung nach sollten schon die Menschenrechte über dem Verbotsgesetz stehen. Zudem darf die Beurteilung, was nun verboten ist oder nicht, keinesfalls einer politisch gefärbten und überforderten Justiz überlassen werden, sondern ist im Gesetz explizit anzuführen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVIII/NRSITZ/NRSITZ_00059/imfname_142078.pdf?backurl=https%3A%2F%2Fwww.parlament.gv.at%2FSUCH%2Findex.shtml%3Fs.sm.query%3D59.%2BSitzung%2BNR%2BXVIII%252C%2BGP%26Button%3DSuchen%23messagesAnchor
Hart durchgreifen!
Unverstaendniss.
Die Symbole an sich sagen gar nichts aus oder haben viele Bedeutungen.
Nur der Betrachter interpretiert ein Verbrechen hinein.
Wie dumm ist die Welt.
Getragen von der Fantasie der Suehne und des Hasses.
Verharmloser?
Objektiv, Realist
Ich würde eine Hausdurchsuchung bei Richter und Geschworene vorschlagen.
warum KONKRET?
ANTWORTENDER
Um irre Schnitzelform zu kontrollieren.
Ich bedauere, dass ich das sagen muss, aber eine bedingte Haftstrafe für solche Kaliber ist ein Witz! Die hauen sich doch wiehernd auf die Schenkel. Wenn man diesem Gesindel nicht rechtzeitig Grenzen aufzeigt, breiten sie sich aus wie ein Krebsgeschwür!
Ja, da gibt es zur Feier des Tages ein Schnitzel.
Gesindel ist die richtige Bezeichnung für solche Menschen
Welch lächerliche Strafen für diese Typen mit ihrer ekelhaften Weltanschauung!
Nazi hätten Eiernockerl, das Lieblingsgericht von AH gegesssen.
es werden eh immer weniger, Gott sei dank.
Die Eier ocker ja, die Nazi leider nicht.
bald hat nicht nur Karl Bockerer wieder Geburtstag- da gibt im Milieu sicher wieder hübsche Torten und nette N-Kellerparties so........
Die "Distanziererei wurde ja zum Glück "endlich" beendet, an Corona glaubt man dort eh nicht, also können alle lustig mitfeiern.....
Und eine Therapie für den Richter!
Warum KONKRET?
Ja, die bedingten Haftstrafen sind wirklich sehr mild ausgefallen.