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"Lex Enzenkirchen": Land erleichtert Legalisierung mancher Schwarzbauten

Von Philipp Hirsch, 13. Dezember 2024, 11:23 Uhr
Eine Lex Enzenkirchen, aber "kein Amnestiegesetz"
27 Bauten im kleinen Enzenkirchen sollen außerhalb des gewidmeten Baulandes errichtet worden sein. Bild: Daniel Scharinger / picturedesk.com

LINZ. 27 Verdachtsfälle von Schwarzbauen hat der Landesrechnungshof im Vorjahr alleine in Enzenkirchen entdeckt. Eine Gesetzesnovelle, die einstimmig im Landtag beschlossen wurde, macht es nun möglich ,zumindest manche von ihnen zu legalisieren.

Für die Betroffenen geht es  ihr Zuhause. 27 Bauten in der Gemeinde Enzenkirchen im Bezirk Schärding sollen konsenslos errichtet worden sein: Für einige Schwimmbäder, Gartenhütten, Garagen und sogar komplette Einfamilienhäuser fehlt die Baugenehmigung. Es ist aber nicht nur Enzenkirchen betroffen: Im Mai 2023 hatte der Landesrechnungshof insgesamt rund 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden identifiziert. 

In mehreren Fällen wurden bereits Abrissbescheide erlassen – gegen diese gehen manche Betroffenen rechtlich vor. Auch die Staatsanwaltschaft Ried interessiert sich für den Fall: Gegen zwei ehemalige Bürgermeister und einen Amtsleiter wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt.

Einstimmiger Beschluss

Für einige Betroffene hat der Landtag gestern mit einem einstimmigen Beschluss einen Ausweg aus ihrer misslichen Lage geschaffen: Eine von Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FP)  und Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner initiierte Gesetzesnovelle  gibt den betroffenen Eigentümern nun die Möglichkeit, "durch empfindliche Ausgleichszahlungen, nachträgliche Widmungsergänzungen zu erwirken", heißt es in einer Aussendung des Landes. Bedeutet im Klartext: Bauten, die teilweise im Grünland stehen, können legalisiert werden, wenn die Betroffenen eine Strafe zahlen.  

Das neue Gesetz sei aber keineswegs eine "Generalamnestie für Schwarzbauten", sagt Haimbuchner. Jeder Fall, in dem eine Widmungsergänzung beantragt wird, werde genau geprüft. Diese Ergänzungen seien außerdem nur bei Bauten möglich, die einem Wohn- oder Gewerbezweck dienen. Für einen  illegal errichteten Swimmingpool oder eine im Grünland stehende Gartenhütte, gibt es weiterhin keinen Weg in die Legalität. Landesrat Achleitner sieht in der Novelle "eine vernünftige Lösung im Sinne der Menschen". 

 

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Autor
Philipp Hirsch
Stv. Leiter Regionalressort
Philipp Hirsch

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13  Kommentare
13  Kommentare
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telepath (454 Kommentare)
am 14.12.2024 08:31

Das ist nur das Abtragen des Gipfels der Bürokratie. Solange keine Nachbarschaftsrechte beeinträchtigt werden, muss es egal sein, ob bei einem Bauvorhaben z. B. ein Pool (im Grünland) zusätzlich errichtet wurde. Das ist lediglich Beschäftigung für Paragraphenhengste, deren es ohnehin viel zu viele gibt. Siehe Gemeindebudgets. Es braucht dringend eine Deregulierungsnitiative.

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azways (6.515 Kommentare)
am 15.12.2024 08:35

Ganz im Gegenteil: Das ist reine Autokratie. Da herrscht bald wieder das Faustrecht und wir können den gesamten Rechtsstaat zu Grabe tragen, wenn jeder tun und lassen kann, das er will.

Wollen Sie das wirklich ?

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cenodoxophylax (842 Kommentare)
am 13.12.2024 20:43

So wirdInkompetenz zum System erhoben.

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Libertine (6.112 Kommentare)
am 13.12.2024 18:14

Gibt es nicht so etwas ähnliches wie das "Wegerecht", dass man etwas, wenn es 30 Jahre unwidersprochen genutzt wird, quasi die rechtliche Legitimation erhält. Dann müsste man nicht in uralten Protokollen stöbern, Für und Wider abwägen und den damaligen Entscheidungsträgern nicht strafbare Handlungen andichten, nur weil es damals so Usus war. Für die Zukunft muss eben das Regelwerk gestrafft werden damit keine Gefääligkeitsbauten mehr entstehen können.

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hasta (3.090 Kommentare)
am 13.12.2024 15:12

Die gegenständlichen "Schwarzbauten" im Nachhinein zu legalisieren ist die Eine Sache. Es muss aber auch festgestellt werden wer für diese "Schwarzbauten" verantwortlich ist. Nicht immer sind es die Bauwerber! So mancher Bgm. ist der größere "Sünder" und hat Amtsmissbrauch begangen, was nicht ohne Folgen bleiben sollte.

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azways (6.515 Kommentare)
am 13.12.2024 13:57

Ein Wahnsinn, denn alle, die sich an die Gesetze (ge)halten (haben), sind die Depperten.

Eine nachträgliche Genehmigung ist absolut abzulehnen, da auch alle Betroffenen von der Ungesetzmäßigkeit gewusst haben und den Betrug vorsätzlich gemacht haben.

Also sind alle Politiker:innen korrupt, wenn sie Korruption nachträglich sanktionieren.

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angerba (2.469 Kommentare)
am 13.12.2024 13:29

Man sollte den BGM keine Baubehörde spielen lassen! Sollte direkt landessache sein und dann von den Bezirksbehörden umgesetzt werden!

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il-capone (506 Kommentare)
am 13.12.2024 13:10

Für sowas gibts anscheinend den Katastrophenfonds :
Man baue in Vollkasko-manier in die Landschaft, und wenn der Schaden kommt dann werdens die Gewählten schon richten.

... erinnert mich permanent an die Fichtenwälder, Hirn raus, nach mir ...
... oder den Zivilisationskrankheiten. Die Ambulanzen sind beinah oft genug scheinbar als Deppen-Auffangstation gedacht.
Selbstbehalt? ... nix da

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maschine (400 Kommentare)
am 13.12.2024 12:54

"durch empfindliche Ausgleichszahlungen, nachträgliche Widmungsergänzungen zu erwirken" - früher auch Ablaßhandel genannt.
Wenn man sich in dieser Bananenrepublik an Gesetze hält, ist man echt der Depperte. Kein Wunder daß immer mehr drauf sch.....

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ob-servierer (4.745 Kommentare)
am 13.12.2024 12:57

Siehe Hinterstoder !

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azways (6.515 Kommentare)
am 13.12.2024 13:58

Was können denn die Bananen dafür ?

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meisteral (13.313 Kommentare)
am 13.12.2024 12:08

Frei übersetzt heißt es in der Novelle:
Wer die Kohle hat, kann es sich auch weiterhin richten und alles nachträglich gegen ein „Mauschelgeld“ unter den Teppich kehren, pardon legalisieren.

Wen wunderts, dass Achi und Mandi da Hand in Hand grinsenden Gesichts den Plenarsaal verlassen.

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elhell (2.691 Kommentare)
am 13.12.2024 11:53

Da hat Enzenkirchen - Bürgermeister, Amtsleiter aber vor allem Bevölkerung - Glück gehabt, dass ihnen das Land da entgegenkommt, denn ansonsten wäre Abriss und Wiederherstellung des Zustands vor der Schwarzbebauung die Konsequenz.

Es lässt sich wieder einmal diskutieren, ob tatsächlich die Ortskaiser/-innen als Baubehörde geeignet sind. Manche sind offenbar unfähig oder überfordert und die Neigung zu Missbrauch drängt sich auf. Mittlerweile soll es ja unvereinbar sein, aber früher saßen die Amtsträger auch gerne bei der lokalen Bank oder waren der größte Versicherungsvertreter im Ort.

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