VwGH gegen Personenstandsänderung bei Transperson
WIEN. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Antrag einer Transperson auf Streichung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister abgelehnt.
Mit der Entscheidung wurde ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien aufgehoben, das die Streichung zugelassen hatte. Darüber hinaus stellte der VwGH fest, dass "es für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt". Die Transperson will nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
Die Causa hat eine längere Vorgeschichte: Im konkreten Fall geht es um eine biologisch und körperlich eindeutig männliche Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität - sie identifiziert sich also weder als männlich noch als weiblich und auch mit keiner anderen bestimmten Geschlechtsbezeichnung. Zunächst wies der Bürgermeister der Stadt Wien als zuständige Behörde den Antrag auf Streichung des Geschlechtseintrags "männlich" ab.
Verwaltungsgericht entschied noch für Transperson
Das Verwaltungsgericht wiederum berief sich auf Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EGMR). Der VfGH beziehe sich in dieser Rechtsprechung zwar konkret auf Intersexuelle, also Menschen mit Körpermerkmalen, die nicht ausschließlich männlich oder weiblich sind. Es gebe aber keine öffentlichen Interessen, die gegen eine Gleichbehandlung von Intersexualität und Transidentität sprächen - bei verfassungskonformer Auslegung des Personenstandsgesetzes sei zur Wahrung der individuellen Geschlechtsidentität daher die Streichung vorzunehmen. Dagegen wiederum wandte sich erneut der Wiener Bürgermeister und bekam nun vom VwGH Recht.
Der Verwaltungsgerichtshof stellt darauf ab, dass sich der VfGH eben nur auf Intersexuelle bezogen habe - und eben nicht auf Transidente. Darüber hinaus merkt er aber auch noch an: "Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte gehen nämlich - wie erwähnt - sowohl die österreichische Rechtsordnung als auch das soziale Leben (nach wie vor) von dem Prinzip aus, dass jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist." Das gelte unbeschadet des Umstandes, dass es eine "'geringe Zahl' von Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich oder weiblich (intersexuelle Personen) gibt".
Biologisches Geschlecht entscheidend
Für die Eintragung des Geschlechts komme es "grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht an", stellt der VwGH fest. "Eine andere Auslegung ist dem Verwaltungsgerichtshof mangels ausdrücklicher Regelung durch den Gesetzgeber verwehrt."
Kritik daran kommt vom Rechtskomitee Lambda (RKL): Der EMRK judiziere seit über drei Jahrzehnten, dass transidenten Personen das fundamentale Menschenrecht zukomme, zur Hintanhaltung von Bloßstellung und Zwangsouting Dokumente und Vornamen zu erhalten, die ihrem tatsächlich gelebten Geschlecht entsprechen sowie im tatsächlich gelebten Geschlecht umfassend rechtlich anerkannt zu werden. Die VwGH-Entscheidung führe dagegen zu einer "permanenten Bloßstellung und einem ständigen Zwangsouting für Transpersonen" bei der Vorlage von Dokumenten.
Causa soll zum VfGH wandern
Gegen die zu erwartende erneute Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das nun an die Rechtsansicht des VwGH gebunden ist, will man nun den VfGH anrufen. "Wir vertrauen darauf, dass der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort sprechen, diese schwere Menschenrechtsverletzung beenden, Österreich wieder in die Gemeinschaft der menschenrechtskonformen Länder zurückführen und sein bahnbrechendes Erkenntnis aus 2018 bestätigen wird", so RKL-Präsident Helmut Graupner in einer Aussendung.
Die Ignoranten fühlen sich im Aufwind, weil sich ein VwGH an eine Verfassung halten muss, deren Schwächen im Bereich der Selbstbestimmung aus dem Weltbild der 1920er-Jahre dank der ÖVP "weilsimmersowar" nach wie vor bestehen.
Wird wohl zum EGMR wandern müssen.
Die Toleranz der Wokis hört sowieso spätestens auf,
wenn ein Transperson auf die "falsche" Toilette geht.
Oder in den Duschbereich.
Wollte mich auf eine Körpergröße von 1,95m eintragen lassen.
Wurde leider auch abgelehnt.
gut dass Wokistan der Geschichte angehört.
VwGh rechtsextrem?
Biologie ist nicht rechts oder links.