Aktenaffäre: Das lange Warten auf Post aus Wien
Mit Spannung wird im Linzer Rathaus der Endbericht des Rechnungshofes zur Aktenaffäre erwartet. Denn erst wenn dieser vorliegt, wird die Korruptionsstaatsanwaltschaft entscheiden, ob es in der Causa zu Anklagen kommt.
Die Formulierung war klar und unmissverständlich: Bürgermeister Klaus Luger (SP) und die Magistratsdirektion seien "Mitverusacher" der Linzer Aktenaffäre. Das schrieben die Prüfer des Bundesrechnungshofs (RH) Ende September des Vorjahres in ihrem Rohbericht über die unglaublichen Versäumnisse, die es in der Abteilung für Verwaltungsstrafen des Linzer Magistrats gegeben hat.
Ab 2010 sind dort über einen Zeitraum von mehreren Jahren fast 2000 Strafanzeigen wegen "Untätigkeit der Behörde" einfach liegen geblieben und verjährt. Und während Luger als oberster Chef im Magistrat wiederholt betonte, dass er umgehend gehandelt habe, als er von den Missständen erfahren habe, ließ ihn der Rechnungshof nicht aus der Pflicht. Er habe zu spät für eine Personalaufstockung in der betroffenen Abteilung gesorgt, so die Prüfer aus Wien.
Überlange Linzer Stellungnahme
Werden sie diese Meinung auch im Endbericht zur Aktenaffäre vertreten? Das ist eine zentrale Frage, auf deren Beantwortung in Linz mit Spannung gewartet wird. Doch besagter Bericht lässt – länger als üblich – auf sich warten.
Dies dürfte damit zusammenhängen, dass die Stellungnahme der Stadt Linz zum kritischen Rohbericht ungewöhnlich ausführlich ausgefallen sein soll. Auf mehreren hundert Seiten soll Wolfgang Denkmair, der die Stadt Linz in der Aktenaffäre vertritt, deren Sicht dargelegt haben. Und diese Stellungnahme muss nun in den Endbericht eingearbeitet werden.
Doch wann wird dieser endlich veröffentlicht? Immerhin ist die Stellungnahme der Stadt noch im Vorjahr, Ende Dezember, nach Wien übermittelt worden. "Am Bericht wird mit Hochdruck gearbeitet", sagt RH-Pressesprecher Christian Neuwirth. Ein konkreter Zeitpunkt der Veröffentlichung könne aber nicht genannt werden. Insider gehen jedenfalls davon aus, das es noch im Frühling so weit sein soll.
Wenig später dürfte dann weiterer Schwung in die Angelegenheit kommen. Wie mehrmals berichtet, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit 2017 gegen Bürgermeister Klaus Luger und fünf Magistratsbedienstete wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. Die entscheidende Frage, ob es in einem oder mehreren Fällen auch zu einer Anklage kommen wird, soll dem Vernehmen nach erst fallen, wenn der RH-Endbericht auf dem Tisch liegt.
Ist es als Amtsmissbrauch zu werten, wenn der Bürgermeister als "Mitverursacher" der Aktenaffäre tituliert wird? "Nicht automatisch", sagt ein von den OÖNachrichten befragter Jurist. Bei Amtsmissbrauch müsse wissentliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Seien Missstände durch Schlamperei verursacht worden, sei das nicht sofort Amtsmissbrauch. Würde gegen Luger tatsächlich Anklage erhoben, wäre er als Linzer Bürgermeister nur schwer haltbar. Ein Rücktritt wäre wohl unvermeidlich und würde die Linzer SPÖ, zwei Jahre vor der nächsten Gemeinderatswahl, ins Mark treffen.
Interessant ist in der Causa Aktenaffäre jedenfalls, dass die Linzer Magistratsdirektorin Martina Steininger nicht unter den sechs Beschuldigten sein soll, gegen die die WKStA ermittelt. Immerhin nimmt Steininger eine zentrale Rolle in der Affäre ein und war vor ihrer Zeit als oberste Magistratschefin auch für den betroffenen Geschäftsbereich "Abgaben und Steuern" verantwortlich.
Geschädigte wollen Geld zurück
Auch in einem anderen Zusammenhang ist der RH-Endbericht zur Aktenaffäre entscheidend. Wie berichtet, ist dem Arbeitsmarktservice (149.000 Euro), der Wirtschaftskammer Oberösterreich (31.500 Euro) und der Asfinag (21.000 Euro) Schaden entstanden, weil der Magistrat Strafgelder nicht eingehoben und weitergeleitet hat. Alle drei Institutionen wollen Rückforderungen an die Stadt Linz aber erst stellen, wenn der Rechnungshof-Endbericht vorliegt.
Die Anwaltskosten, die Linz aus der Causa Aktenaffäre bereits entstanden sind und noch entstehen dürften, sind ungleich höher als der Schaden. Sie summieren sich in drei Jahren auf 930.000 Euro.
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