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Mit 223 km/h über die A1: BMW wurde beschlagnahmt

22. März 2024, 00:04 Uhr
Mit 223 km/h über die A1: BMW wurde beschlagnahmt
Ob das Fahrzeug dauerhaft beschlagnahmt und versteigert werden kann, muss noch geklärt werden. (fotokerschi.at) Bild: TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR

ALLHAMING/SATTLEDT. Nachdem er mit 223 km/h über die Westautobahn bei Sattledt gerast war, ist ein 36-jähriger Serbe nun vorerst nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Auto los. Das Lenkverbot gilt für sechs Monate, ob das Auto versteigert wird, ist noch offen.

"Eine Zivilstreife der Fremdenpolizei ist auf den weißen BMW der 5er-Reihe aufmerksam geworden, als dieser die Streife mit stark überhöhter Geschwindigkeit überholte", sagt Klaus Scherleitner, Leiter der Landesverkehrsabteilung. Daraufhin hätten sie über Funk Verstärkung angeordnet. Bei einer Lasermessung in Sipbachzell wurde bei dem BMW eine Geschwindigkeit von 223 km/h gemessen.

Die Behörde hat aufgrund der jüngsten StVO-Novelle bei derartigen Fällen eine zweiwöchige Frist, um zu entscheiden, ob das Auto dauerhaft beschlagnahmt werden kann. Hierfür gibt es laut der Bezirkshauptfrau des Bezirks Wels-Land, Elisabeth Schwetz, zwei Voraussetzungen: "Eine davon ist die qualifizierte Übertretung der Geschwindigkeit, das ist in diesem Fall bei einer Übertretung von 93 km/h klar gegeben."

Die zweite Voraussetzung ist eine laut Schwetz "negative Prognoseeinschätzung". Das heißt nichts anderes, als dass davon auszugehen ist, dass der Lenker in Zukunft weiterhin rasen wird.

"Das ist für uns schwieriger zu ermitteln, da der Lenker kein Österreicher ist. Hier warten wir noch auf den Bericht über mögliche Vorstrafen", sagt Schwetz.

Führerschein bleibt erhalten

Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, mache die Herkunft des Rasers keinen Unterschied. Wichtig zu ermitteln sei zudem, ob der Fahrer der Besitzer des Fahrzeugs sei. Sollte es zu einer dauerhaften Beschlagnahme und der Versteigerung des Autos kommen, würden 70 Prozent dem Verkehrssicherheitsfonds zugutekommen und 30 Prozent dem Land Oberösterreich.

Bei einer Übertretung um mehr als 90 km/h gilt eine Führerscheinabnahme für sechs Monate. Da es sich bei dem 36-Jährigen um keinen österreichischen Staatsbürger handelt, kann nur ein Lenkverbot für denselben Zeitraum ausgesprochen werden. In anderen Ländern darf der Serbe weiterhin fahren. (nas)

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