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Haushaltsgehilfin soll 68.000 Euro von Linzer Ehepaar gestohlen haben

Von Robert Stammler, 02. Juli 2024, 11:51 Uhr
Die Angeklagte kannte die Pin-Codes der Bankomatkarten. Bild: ERIC GAILLARD (X00102)

LINZ. Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls musste sich am Dienstag eine 41-Jährige aus Polen vor Gericht verantworten. Sie soll als Haushaltsgehilfin von den Konten eines betagten Ehepaares 68.000 Euro abgehoben haben.

Die Angeklagte sei zwar schon seit 2017 für das am Linzer Froschberg wohnende wohlhabende Ehepaar als Haushaltsgehilfin tätig gewesen, doch mit den heimlichen Geldbehebungen von zwei Konten per Bankomatkarten habe die 41-jährige Polin erst im Oktober 2021 begonnen, schilderte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. 

In ungefähr einem Jahr soll die Beschuldigte 68.000 Euro erbeutet haben, durch 59 Behebungen. Denn seit Mitte 2021 habe sich der Zustand des Herren, für den sie tätig war, zunehmend verschlechtert. Er war nicht mehr mobil, seine Demenzerkrankung wurde immer schlimmer. Nach einem Sturz war er dauerhaft verwirrt, konnte das Haus nicht mehr verlassen.

Als der alte Mann (Jahrgang 1942) Ende 2022 in den Neuromed-Campus verlegt wurde, wurde sein Sohn zum Erwachsenenvertreter bestellt. Dieser habe dann die Abbuchungen bemerkt und Anzeige erstattet, sagte die Anklägerin. 

"Vertrauensseligkeit des Paares einfach ausgenutzt"

"Sie hat die Vertrauensseligkeit des Paares einfach ausgenutzt." Sowohl er als auch sie hätten der polnischen Gehilfin "Bernie" blind vertraut. Sie habe alles über das Haus und den Haushalt gewusst und auch gewusst, wo sich die Unterlagen mit den Pin-Codes befinden. 

Die Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig", stets sei sie entweder vom Mann oder von der Frau mit Geldbehebungen beauftragt worden. 

Die vierstelligen Codes für die zwei Bankomatkarten will sie nicht gekannt haben. Denn stets sei ihr von den alten Leuten ein Zettel mit dem Pin in die Hand gedrückt worden, damit habe sie Bargeld behoben. Und am Ende habe sie den Dienstgebern das Geld und den Zettel zurückgegeben und dieser sei "zerrissen" worden, die Codes habe sie sich "nicht gemerkt"...

Ein Urteil soll am Dienstagnachmittag fallen. Der Polin könnten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler
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5  Kommentare
5  Kommentare
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Gugelbua (32.226 Kommentare)
am 02.07.2024 13:09

immer wieder, Vertrauen ist gut Kontrolle aber besser 😉

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MariaX (247 Kommentare)
am 02.07.2024 12:55

wie kann man so blöd sein und die Cods weiter geben

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danadella (796 Kommentare)
am 02.07.2024 15:43

Wir wissen doch alle nicht, wie wir im Alter sein werden, also ich jedenfalls nicht. Und ich habe schon genug Menschen mit Demenz in meiner Verwandtschaft erlebt, die sind krank und nicht blöd.
Und wo war denn der Sohn der alten Leute?

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Feldaisterin (253 Kommentare)
am 02.07.2024 15:56

Wer eine Demenz hat ist nicht blöd, sondern krank. Dumm und offensichtlich ohne jegliche Empathie ist allerdings jemand, der diese Menschen blöd nennt. Und noch eines, niemand, aber absolut niemand kann ausschließen, einmal selbst dement zu werden.

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Fuchsfreund (469 Kommentare)
am 02.07.2024 16:11

MariaX
na, dann drücken Sie sich mal kräftig die Daumen, dass Sie niemals dement werden und „verblöden“, Ihre Angelegenheiten immer selbst regeln können und Ihnen immer mit Respekt und Empathie begegnet wird 😤

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