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19-jähriger Raser in Pinsdorf erwischt
PINSDORF. Der Probeführerscheinbesitzer war bei erlaubten 80 km/h mit 152 km/h unterwegs.
Bei Geschwindigkeitsmessungen am gestrigen Montag kurz nach 23 Uhr im Bereich der sogenannten "Wiesensenke" entlang der B 145 konnte ein 19-jähriger Probeführerscheinbesitzer angehalten werden. Der Lenker aus dem Bezirk Gmunden war bei erlaubten 80 km/h mit 152 km/h unterwegs, weshalb er nach einer sofortigen Nachfahrt in Pinsdorf angehalten werden konnte.
Dem Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt wurde von einem 19-jährigen Beifahrer fortgesetzt. Er wird angezeigt.
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Wieder mal einer der seine fahrbaren Untersatz als Kompensation für körperliche oder geistige Minderentwicklungen benutzt, aka Schw..zverlängerung. Bei manchen schaltet das Hirn automatisch aus sobald der Zündschlüssel/Startknopf betätigt wird.
Im Schnitt stirbt alle 3 Jahre in diesem Abschnitt ein Mensch zumeist wegen überhöhter Geschwindigkeit. Deutlich höhere Strafen und Führerscheinentzug für mind. 5 Jahre oder zumindest eine massive Verlängerung der Probezeit auf 10 Jahre, da diesen Leuten nicht bewusst ist, was bei diesen hohen Geschwindigkeiten passieren kann. Ein Wildwechsel bei dieser Geschwindigkeit mit einen Ausweichmanöver in den Gegenverkehr wäre vermutlich für mind. einen Fahrer tödlich.
In dieser Senke ist doch vor einiger Zeit schon ein Raser gestorben…….🙈👎👎
Die Strafen für Raser und Handytipper sind viel zu niedrig.
Viel zu schnell - aber doch zu langsam für die Waffenabnahme.
Probeführerschein!!! Führerschein Entzug (mindestens ein Jahr) und nachschulung
Und was geschieht nun, damit viele Jugendliche begreifen, dass man wenn man ein Fahrzeug lenkt auch Verantwortung tragen muss? Wahrscheinlich wieder nichts. Es scheint für diese Raser ein "Kavaliersdelikt" zu sein, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu ignorieren. Wer trägt dann den Schaden, wenn er sich "verschätzt"! Der unschuldige Unfallgegner, der vielleicht dann im Rollstuhl landet, wenn er es überlebt. Die Versicherung und damit die Allgemeinheit, die den Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung begleichen muss, wenn sich diese Rotzlöffel an keine Gesetze halten. Vielleicht sollte man das Alter für die Lenkerberechtigung an die Reife dieser "Buben" angleichen.
Prinzipiell haben Sie recht.
Allerdings ist die Haftpflichtversicherung nicht die Allgemeinheit die den Schaden begleichen muß. Die Versicherung bezahlt dies aus den Prämien derer die einzahlen.