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Attersee: Fußgängerin von Linienbus erfasst
ATTERSEE. Die 47-Jährige ging auf Höhe des Union-Yacht-Club Attersee abrupt über den Schutzweg.
Der Unfall passierte am Freitag um kurz vor 19 Uhr. Eine 47-jährige Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck versuchte plötzlich, die Fahrbahn über einen Zebrastreifen zu überqueren.
Zur gleichen Zeit näherte sich ein Linienbus mit etwa 10 km/h und führte eine sofortige Vollbremsung durch. Trotzdem wurde die Fußgängerin von der rechten Vorderseite des Busses leicht erfasst. Dabei zog sie sich leichte Verletzungen an der linken Schulter und am linken Sprunggelenk zu. Sie wurde ins Salzkammergutklinikum Vöcklabruck gebracht. Der Alkomattest der Busfahrerin war negativ.
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sehr gute Beschreibung der Regeln auf dieser Seite
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/richtiges-verhalten-am-schutzweg-von-autofahrern-und-fussgaengern-16637646
Genaugenommen müsste man gerade bei den Schutzwegen, die wenig einsichtig sind, und generell auch wegen Kindern, ziemlich langsam vorbeifahren und etwa an einigen Ortsdurchfahrten gar keine 50 km/h unterwegs sein, insbesondere in der Badesaison oder wenn zudem noch Dunkelheit herrscht, aber gleichzeitig schon die Menschen in die Arbeit oder Schule gehen.
Alles spricht für eine situativ herabgesetzte Geschwindigkeit, nur frage ich mich wirklich, wo hier genügend Schulung erfolgt.
Und noch dümmer ist die Auffassung, nach Möglichkeit wieder Schutzwege aufzulassen, nur weil die Leute nicht gelernt haben mit dieser Gefahr gescheiter umzugehen.
Für mehr Sicherheit wäre vielfach 80 statt 100 auf Freilandstraßen und 40 statt 50 in Ortsgebieten auf Bundes und Landesstraßen sinnvoll.
Es g f Alle die UV.
Was hilft Kriechgeschwindigkeit, wenn manche Fußgänger ohne auf den Verkehr zu achten, einfach über den Zebrastreifen laufen...
das schwere Verletzungsrisiko ist viel geringer!
Das nennt man Opfer / Täter Umkehr 🙈
Einfache Lösung der Fußgänger.....auf die Straße schauen!
Es gibt auch Fälle wo Fussgänger dies provozieren um an Schmerzensgeld zu kommen. Ist einem Freund von mir vor Jahren in Wels passiert, zum Glück konnten Polizeiermittlungen und Zeugenbefragungen bestätigen daß diese Person das schon ein paar Mal vorher versucht hatte ....
Und wahrscheinlich wird die Busfahrerin verurteilt, weil die Fußgängerin ohne Hirn und ohne auf den Verkehr zu achten über den Zebrastreifen gegangen ist.
Ich würde die Fußgängerin zu einer Strafe verurteilen, denn im Verkehr ist RÜCKSICHTNAHME der Schlüssel für ein gefahrloses Miteinander.
Am Attersee glauben eben die "sehr geehrten" überall vorrangig zu sein.
Diese Gesetz ist sowas von unnötig. Wem das eingefallen ist dass Autos unbedingt stehen bleiben müssen wenn jemand den Zebrastreifen queren will. Früher gab es einen weißen Streifen vor dem Zebrastreifen. Auto vor dem Streifen gehen, Auto nach dem Streifen warten. Wäre ganz einfach.
Wir haben noch gelernt, stehen zu bleiben, links, rechts links zu schauen und wenn keiner kommt, darf man gehen. Lerne ich meinen Kindern auch so.
Auch wenn das Gesetz erlaubt die Straße gleich zu überqueren.
Vielleicht hatte die Frau auch noch Ohrenstöpsel drinnen, das Handy in der Hand,.... Einen Bus kann man nicht so einfach übersehen.
Auf der Attersee-Bundesstraße ist es alltäglich geworden, das Fußgänger und Radfahrer ohne zu schauen die Straße queren, Badeplatzbenützer halten eigenmächtig den Verkehr an, weil sie keine Zeit mehr haben zu warten und beim Multifunktionstreifen in Weyregg wechseln die Radfahrer die Fahrbahn ohne zurückzuschauen und auf den Verkehr zu achten.
Verkehrsregeln scheinen nicht mehr zu gelten, sondern vermehrt egoistisches Verhalten.
Die Fussgänger glauben sowieso das sie einfach übern Zebrastreifen rüberlaufen können ohne schaun!
Den Autofahrern ist ein Zebrastreifen ohnedies wurst - genauso pauschalierend!
Also mir nicht, wer schonmal einen beinahe Unfall hatte weil ein Radfahrer den Zebrastreifen überfahren hat, fährt bremsbereit.
Alle Radfahrer sind bei mir aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen weil sie fahren als gehört ihnen die Welt alleine. Gut es gibt auch Ausnahmen ( etwa 1-2% ) genauso Fußgänger mit Kopfhörer und Ohrstöpsel oder das Handy bedienen.
Man darf zwar auch als Fußgänger und Radfahrer nicht alles, aber als Autofahrer ist man dann der Schuldige
in den meisten Fällen ist der Autofahrer der Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschaden (Ausnahme: Auto gegen LKW, hier ist es der LKW öfter)
haben sie entsprechende Polizeiberichte vor sich liegen....