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Snus und E-Zigaretten gehören bei Jugendlichen zum Alltag

31. Mai 2024, 00:04 Uhr
Snus und E-Zigaretten gehören bei Jugendlichen zum Alltag
Nikotinbeutel sind gefragt. (OÖN)

LINZ. Die Gefahren von Nikotin und Tabak sind bekannt und der Anteil der Raucher ist in Österreich gesunken. Dennoch gehören für 21 Prozent der Erwachsenen – auch am heutigen Weltnichtrauchertag – Zigaretten zum Alltag. Mehr als jeder fünfte Erwachsene gibt damit kein gutes Vorbild für die nächste Generation ab. 35 Personen sterben im Schnitt täglich an den Folgen des Rauchens – pro Jahr ergibt das bundesweit rund 13.000 Tote.

Eine Entwicklung unter Oberösterreichs Jugendlichen bereitet Rainer Schmidbauer, Leiter des Instituts Suchtprävention pro mente, zudem Sorgen. "Es ist erschreckend zu beobachten, dass die erfolgreichen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion der Raucherzahlen geführt haben, nun wieder einen unnötigen Rückschlag durch neue tabakfreie Nikotinprodukte erleiden", spricht Schmidbauer die aktuellen Zahlen des Instituts an: Von 2393 Jugendlichen gaben 21,3 Prozent den täglichen Konsum von Nikotinprodukten an.

Die Gründe dafür würden an der steigenden Beliebtheit von E-Zigaretten wie dem Einwegprodukt E-Vapes (auch E-Shishas genannt) oder Nikotinbeuteln (Snus) liegen. Die Werbung dieser Unternehmen würde sich laut Schmidbauer "vor allem an junge Zielgruppen wenden".

Für Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (VP) sind die Zahlen zum Nikotinkonsum unter Oberösterreichs Jugendlichen inakzeptabel. Sie fordert von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), wie bei der Konferenz der Landesgesundheitsreferent Anfang Mai beschlossen, eine bundesweite Regelung.

In Oberösterreich wurde das Jugendschutzgesetz im Dezember des Vorjahres erweitert. Seitdem dürfen tabakfreie Nikotinbeutel nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. "Wir müssen unsere Jugendlichen vor den Gefahren dieser Produkte schützen", sagt Haberlander.

Nur durch eine Ausweitung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes auf Bundesebene könne ein Werbeverbot sowie ein Onlineverkaufsverbot für Nikotinbeutel durchgesetzt werden.

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