Sporttrainerin von Chef heimlich in der Umkleidekabine gefilmt
LINZ. Heimlich in der Umkleide gefilmt werden, ist wohl der Alptraum einer jeden Frau. Dieser wurde für eine junge Sporttrainerin Realität.
Sie fand bei ihrem Arbeitgeber Videoaufnahmen von sich im Umkleideraum, nackt bis auf die Unterhose. Die Tat konnte eindeutig dem Inhaber des Sportstudios nachgewiesen werden. Die Trainerin wollte daraufhin ihr Dienstverhältnis vorzeitig beenden und wandte sich schockiert an die AK Oberösterreich. Diese verhalf der Frau mittels außergerichtlichen Vergleichs zu mehr als 7000 Euro an Schadenersatz und Kündigungsentschädigung.
Dass vorwiegend Frauen Diskriminierungen ausgesetzt sind, zeigen die Bilanzzahlen ebenfalls deutlich: Im Vorjahr betrafen drei von vier aller Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsfälle Frauen. Mit sexueller Belästigung waren mit einem Anteil von 94 Prozent fast ausschließlich Frauen konfrontiert. AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher weitere Verbesserungen im Gleichbehandlungsgesetz.
1000 Euro Schadenersatz gesetzlich vorgeschrieben
So ist der gesetzlich vorgesehene Schadenersatz von 1000 Euro viel zu niedrig. Eine derartige Höhe schreckt kaum ab und sollte daher angehoben werden. Bei Jobverlust aus diskriminierenden Gründen braucht es einen gesetzlichen Mindestschadenersatz in der Höhe von sechs Monatsentgelten wie beim Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG).
Zudem fordert die AK Oberösterreich schon lange die personelle und finanzielle Stärkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und zur Beschleunigung der Verfahren, dass diese auch in allen Landeshauptstädten vertreten sein muss.