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BMW feuerte blauen Betriebsrat

Von Hannes Fehringer, 09. Jänner 2014, 01:13 Uhr
BMW feuerte blauen Betriebsrat
Dietmar Reitbauer, fünffacher Familienvater und Betriebsrat der Freiheitlichen Arbeitnehmer bei BMW in Steyr, bekämpft seine Entlassung. Bild: feh

STEYR. Für die Werksführung hat der blaue Betriebsrat Dietmar Reitbauer zu oft blau gemacht und falsche Zeitabrechnungen gelegt. Die Entlassung liegt nun beim Arbeitsgericht.

Für den Freundeskreis aus der freiheitlichen Arbeitnehmerschaft liegt die Sache auf der Hand, dass hier ein Unbequemer mundtot gemacht wird: Ende November nahm der BMW-Werkschutz dem freiheitlichen Betriebsrat Dietmar Reitbauer den Ausweis ab und beförderte ihn zum Tor. Am nächsten Tag bekam er den Rauswurf schriftlich: In dem blauen Brief für den Blauen stand, dass dieser sich Untreue zuschulden kommen habe lassen. Zu Tageszeiten, für die er eingestempelt hatte, sei der Betriebsrat weder im Büro noch auf dem Werksgelände anzutreffen gewesen. Der Personalchef schlussfolgerte, dass Reitbauer mit seinen Absenzen, die er als Arbeitszeit verbucht habe, die Firma geschädigt habe.

Die Entlassung ist unter dem Vorbehalt ausgesprochen, dass das Arbeitsgericht den erforderlichen Sanktus erteilt. Gestern wurde die Verhandlung vertagt, nachdem der Richter wegen Unpässlichkeit die Sitzung absagen musste. Blaue Gewerkschafter standen Reitbauer auf dem Gang bei. Nicht nur Hans Payrleithner, ehemaliger Betriebsrat im MAN-Lastwagenwerk in Steyr, mutmaßt, dass an der Kündigung etwas oberfaul ist. Bei der vergangenen Betriebsratswahl 2011 holte Reitbauer als Spitzenkandidat für die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) in der Hochburg der sozialdemokratischen FSG 17,04 Prozent der Stimmen, was ein weiterer leichter Zugewinn gegenüber früheren Urnengängen war. Die Lesart der blauen Gewerkschafter: "Da will man einen Unbequemen loswerden", sagt Payrleithner, "natürlich wird das Werksleitungen freuen, sollte der Entlassung stattgegeben werden. Betriebsräte sind dann so eingeschüchtert, dass sie höchstens noch den Firmenausflug organisieren." Natürlich sei Reitbauer zu den fraglichen Zeiten auch außerhalb des Werkzaunes als Betriebsrat tätig gewesen, sagt Payrleithner: "Manche Kollegen brauchen bei ihren Problemen ein vertrauliches Treffen und keine Zuseher, wenn sie zum Betriebsrat gehen."

Dass an Reitbauer ein Exempel statuiert wird, weil er mit den Mächtigen angeeckt ist, kann Andreas Brich, Betriebsratsvorsitzender (FSG), aber ganz und gar nicht glauben. In der Vergangenheit habe er zwar Reitbauers Zeitabrechnungen als Betriebsratschef gegengezeichnet – "im guten Glauben", schränkt Brich jetzt aber ein. Wenn er jetzt vor den Arbeitsrichter gerufen wird und unter Wahrheitspflicht aussagen muss, werde er als "Belastungszeuge gegen Reitbauer" auftreten müssen, bedauert der Betriebsratschef: "Das ist eine Sache, die mich natürlich anzipft". Die Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten seien aber nicht aus der Luft gegriffen, sagt Brich: "Das ist eine reine Disziplinarangelegenheit. Als Betriebsrat kann ich nicht von den Kollegen verlangen, sich an die Dienstpflichten zu halten, und es selber nicht tun."

BMW wolle, weil eine "schwebende Rechtsangelegenheit", den Vorfall nicht kommentieren, teilte Pressesprecher Peter Weixelbaumer mit.

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55  Kommentare
55  Kommentare
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hoeninjo (656 Kommentare)
am 11.01.2014 11:49

.... nicht genügend rechtlichen background hat und ohne zeitkorrektur (ausstempeln oder dienstgang) das werksgelände verlässt, somit einen entlassungsgrund bietet, dann hat er es auch nicht anders verdient! danach an verschwörungstheorien fest zu halten (komischerweise passiert das mehrheitlich freiheitlichen vertretern) ist das ein wenig billig!

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 11.01.2014 12:17

das stellt die Situation sehr knapp und exakt dar.

Zu spekulieren, ob eine andere Parteizugehörigkeit mehr Schutz für ein solches Fehlverhalten darstellen würde, ist auch nicht recht hilfreich.

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( Kommentare)
am 10.01.2014 16:59

Hat sich denn keiner der Experten mal die Mühe gemacht zu überlegen, dass ein Betriebsratsvorsitzender kein Vorgesetzter ist.
Der ist der gleiche wie der andere.
Geschritten sein und dann auch noch dem Kollegen in der Rücken Fällen.
Er kann gar keine "Anwesenheitsliste- oder Abwesenheitszettel" unterzeichnen, das obliegt der Personalabteilung oder der Geschäftsleitung.
Vielleicht hat der Vorsitzende Rücksprache mit dem Eurobetriebsratsvorsitzenden genommen, denn diesem Fällen auch immer wieder Gehässigkeiten gegen seine Kollegen in Deutschland ein.
Halleluja es geht weiter, die Wahlen stehen vor der Türe.
Gruß
Daskennichdoch

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( Kommentare)
am 10.01.2014 17:05

gehtsnoch ?

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( Kommentare)
am 10.01.2014 17:25

Bei mir scho
Daskennichdoch

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woppl (4.948 Kommentare)
am 10.01.2014 16:45

egal ob blau Rot oder Lila.....die BR und die Gewerkschaft sind der Tod jeder Firma.....AUA etc etc

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( Kommentare)
am 10.01.2014 00:03

Dann soll er halt seinen Rausch ausschlafen, damit er nicht mehr blau ist. Hahahaha.

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 10.01.2014 00:01

Blau hin oder her, kritische Betriebsräte werden seit einiger Zeit immer öfter ins Visier der Justiz genommen.
Ein aktueller Fall in der voestalpine wurde hier einige Male diskutiert. Er hat ein ähnliches Muster: dort Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, hier unerlaubte Abwesenheit. Da gibt es bei der Betriebsratsarbeit eine große Grauzone und dementsprechend leicht ist es für Winkeladvokaten, einen Betriebsrat vors Arbeitsgericht zu zerren. Ich sehe hier eine ganz subtile Untergrabung des Arbeitsrechts.

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principe (493 Kommentare)
am 10.01.2014 05:11

... mit jedem Blauen weniger, kann mann das arbeitende Volk leichter knechten und betrügen und schafft sich weitere Pfründe...

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( Kommentare)
am 10.01.2014 05:16

die dem gemeinen Arbeitnehmer wenig nützt. Abgesehen von allfälligen politischen Aspekten scheint in diesem Fall eine eindeutige Verfehlung gegeben zu sein, bei der auch strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen sind.

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robinhut (50 Kommentare)
am 10.01.2014 09:10

nähere Infos www.linsi.at

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 09.01.2014 20:22

Wäre ein schwarzer Betriebsrat Gegenstand eines Verfahrens, dürfte in der ÖVP-Qualitätszeitung zu diesem Thema mit
100%-iger Sicherheit nicht gepostet werden.
(Laufendes Verfahren, Verleumdung....)

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 21:23

Hakerl .

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 11.01.2014 12:15

oder ein Magen-Hakerl?

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 19:26

sich manche hier echauffieren und die Parteipolitik ins Spiel bringen.

Wenn er seine Funktion als Betriebsrat so schamlos, wie im Artikel beschrieben, ausgenützt hat, ist es völlig egal welcher Coleur er angehört. Wer betrügt fliegt. Ob Betriebsrat oder "normaler" Mitarbeiter, ob rot, schwarz oder braun.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 09.01.2014 21:45

du betätigst Dich natürlich überhaupt nicht parteipolitisch *ggg*

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 21:54

zwinkern

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 21:57

Im Ernst. Ich habe es in meiner Zeit als Betriebsrat eher als befremdlich befunden, dass in Großbetrieben die Betriebsratlslisten parteipolitisch geprägt waren. Ich fand das immer als völlig unpassend.

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principe (493 Kommentare)
am 10.01.2014 05:15

habe ich das 10 Jahre gemacht, ohne einer Partei oder auch nur der Gewerkschaft anzugehören. Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie man da hofiert wird - von der Gewerkschaft... zwinkern

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observer (22.387 Kommentare)
am 09.01.2014 19:17

Reflexe ausgepackt - von Mundtotmachen bis zur Vorverurteilung durch manche. Beides ist absolut nicht angebracht, man soll da vorsichtig sein. Die Sache kommt vor das Arbeitsgericht und das ist gut so. Da wird sich ja der Sachverhalt zeigen. Freilich ist möglich, dass - falls sich ein Fehlverhalten zeigen sollte - dies bei einem FSG Betriebsrat nicht zu den gleichen Konsequenzen führen würde, wie bei einem Blauen. Ich kann mich an eine vor vielen Jahrzehnten vorgekommene Geschichte in einem Grossbetrieb erinnern, wo man einem "parteifreien" Betriebsrat - die damals im Aufwind waren - eine schöne Stelle
als Verwalter eines Erholungsheimes weit weg vom Firmenstandort angeboten hat. Man wusste sehr wohl, dass dieser dem Alkohol nicht abgeneigt war und mit der Übernahme dieser Stelle hat er seinen Betriebsratjob aufgeben müssen. Als Verwalter dort hat er dem Alk so zugesprochen, dass man ihn feuern konnte. Betriebsräte sollten also sehr vorsichtig sein, blaue besonders.

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steelboy (15 Kommentare)
am 09.01.2014 15:03

Und täglich grüßt das Murmeltier....

Nach Linz AG, Voestalpine nun auch bei BMW das gleiche Schema. Nicht-FSG Betriebsräte werden versucht mundtot zu machen. Funktioniert das nicht versucht man sich von ihnen zu trennen.

Es schon eigenartig, dass sich speziell Großbetriebe so offensichtlich immer sehr sehr gut mit den FSG-Betriebsräten verstehen, obwohl doch diese samt ihrer Partei immer so tun als wären doch gerade sie die einzigen, die sich für die Arbeitnehmer einsetzen. Erst bei FSG-internen Grabenkämpfen oder vor Gericht kommen dann die sozialistischen Schandtaten ans Tageslicht. Man erinnere sich nur an die bekanntgewordenen unmoralischen Handlungen der roten VOEST-Betriebsräte: Selbstentnahme von Gutscheinen und Prämien, für alle andere Mitarbeiter unmögliche Urlaubsauszahlung, freiwillige Abfertigung (zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung) in Höhe von EUR 18.000.-, einzigartige utopische Lohnerhöhungen usw.

FSG-Leitbild lautet offenbar: JEDEM DAS SEINE UND MIR DAS MEISTE!!

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michaelbunny (1.002 Kommentare)
am 09.01.2014 17:45

kann man getrost desinvestieren.

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weltverdruss (593 Kommentare)
am 09.01.2014 14:42

Ein Blauer macht blau, na und?

Für unsere Bananenrepublik nix Neues mehr.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 09.01.2014 15:57

Wenn sie Österreich als Bananenrepublik beschimpfen wandern sie bitte aus..auf solche Menschen wir hier gerne verzichtet, man sollte sie mit einen nassen Fetzen über die Grenze jagen!

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 09.01.2014 19:47

stockbesoffen?

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( Kommentare)
am 09.01.2014 14:38

belegen kann und der Arbeitnehmer Anwesenheitsfeststellungen manipuliert hat, ist die Kündigung nicht zu beanstanden. Die angesprochene Untreue ist ab einem Schaden von über 3.000 € mit bis zu 3 Jahren Haft strafbar. Dass ein FPÖler sich diverse untaten zuschulden kommen lässt, keine Fehlereinsicht zeigt und sich dann über die Reaktion der Geschädigten mokkiert ist nichts neues.

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( Kommentare)
am 09.01.2014 13:41

Stimmt, wenn man die zum Teil brauen Kommentare der armen Blauen mitanhören muss!

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zbisa (830 Kommentare)
am 09.01.2014 10:40

... sind schon wieder mal alle gegen sie.
Nein, nein, kein Freiheitlicher hat je auch nur irgendwas Falsches gemacht. Das machen nur die bösen Sozis, Grünen, ÖVP'ler,...

Wir können uns sicher sein: Er hat uns noch NIEEE belogen!

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pepiboeck (3.211 Kommentare)
am 09.01.2014 09:50

was der rote Betriebsrat sagt, zuerst abzeichnen und dann beschuldigen, dann soll er doch gleich mitgehen, ......

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 09.01.2014 09:12

Also wenn das so stimmt "eine Entlassung unter Vorbehalt" - wo hat es sowas schon gegeben?? Alleine der Vorbehalt ist schon irgendwie witzig, entweder hat einer Pflichtvergehen begangen, die eine Entlassung rechtfertigen, das müsste doch wohl der Arbeitgeber schon wissen, dann braucht man doch den Vorbehalt nicht. Wenn das nicht der Fall ist bzw. wenn man sich unsicher ist und nur meint, es könnte so sein, dann ist es eh schon oberfaul. Aber es ist, wie es ist, wer kann schon einen blauben Betriebsrat brauchen?? Der kann ja nur stören.

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Sturzflug (6.545 Kommentare)
am 09.01.2014 09:37

Eine Kündigung(Entlassung) eines gewählten Betriebsratmitgliedes geht nur einvernehmlich oder über das Gericht.
Der Arbeitgeber kann aber den Betreffenden vorbehaltlich ab sofort freistellen und ein Hausverbot aussprechen.
Das Gericht entscheidet dann ob die Kündigung/Entlassung berechtigt war.
Quelle: Arbeitsverfassungsgesetz

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 09.01.2014 09:58

Sollten die Vorwürfe stimmen, dann hat der Gewerkschafter in Bereicherungsabsicht eine Straftat begangen. In diesem Fall genügt die nachträgliche Einholung der gerichtlichen Zustimmung.

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 19:36

Unsinn. Ein Betriebsratsmitglied darf nur nach VORHERIGER Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes gekündigt oder entlassen werden..

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 09.01.2014 19:45

Nach 13 Jahren Arbeits- u. Sozialrichter darfst mir das glauben!

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 21:21

Ich war zwar nur vier Jahre Laienrichter am Arbeits - und Sozialgericht und NUR ca 15 Jahre Betriebsrat ( davon etwa 10 Jahre als Vorsitzender, am Schluss von etwa 500 Kollegen). Glaub mir, ich habe meine Rechte (auch Pflichten) gekannt.

Wenn du dein Halbwissen etwas aufmöbeln willst, kauf dir eine Ausgabe des ArbVG

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 09.01.2014 21:37

Entlassung eines Betriebsratsmitglieds

Das Arbeits- und Sozialgericht darf der Entlassung eines Betriebsratsmitglieds nur zustimmen, wenn das Betriebsratsmitglied:

1. absichtlich den Betriebsinhaber über wesentliche Umstände in Bezug auf den Abschluss seines Arbeitsvertrages falsch informiert hat
2. sich einer mit Vorsatz begangenen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten oder einer mit Bereicherungsabsicht begangenen, gerichtlich strafbaren Handlung schuldig machte, sofern die Verfolgung von Amts wegen oder auf Antrag des Betriebsinhabers zu erfolgen hat
3. im Dienst untreu ist oder sich in seiner Tätigkeit ohne Wissen des Betriebsinhabers von dritten Personen unberechtigt Vorteile zuwenden lässt
4. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verrät oder ohne Einwilligung des Betriebsinhabers ein der Verwendung im Betrieb abträgliches Nebengeschäft betreibt

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 09.01.2014 21:39

5. sich Tätlichkeiten oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Betriebsinhaber, dessen im Betrieb tätige oder auch nur anwesende
6. Verwandte oder Arbeitnehmer des Betriebes zuschulden kommen läßt, sofern durch dieses Verhalten eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsratsmitglied und Betriebsinhaber nicht mehr zu erwarten ist.

Im zweiten und letzten Fall kann die Entlassung gegen nachträgliche Einholung der Zustimmung des Gerichts ausgesprochen werden.

Der letzte Absatz bringt es auf den Punkt; so weit konnte der Herr Betriebsratsfuzzi wohl nicht lesen!

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 21:50

Entlassung eines Betriebsratsmitglieds

Das Arbeits- und Sozialgericht darf der Entlassung eines Betriebsratsmitglieds nur zustimmen, wenn das ...
2. sich einer mit Vorsatz begangenen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten oder einer mit Bereicherungsabsicht begangenen, gerichtlich strafbaren Handlung schuldig machte, sofern die Verfolgung von Amts wegen oder auf Antrag des Betriebsinhabers zu erfolgen hat

5. sich Tätlichkeiten oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Betriebsinhaber, dessen im Betrieb tätige oder auch nur anwesende
6. Verwandte oder Arbeitnehmer des Betriebes zuschulden kommen läßt, sofern durch dieses Verhalten eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsratsmitglied und Betriebsinhaber nicht mehr zu erwarten ist.

Im zweiten und letzten Fall kann die Entlassung gegen nachträgliche Einholung der Zustimmung des Gerichts ausgesprochen werden.

Der letzte Absatz bringt es auf den Punkt; so weit konnte der Herr Betriebsratsfuzzi wohl nicht lesen!

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gutmensch (16.855 Kommentare)
am 09.01.2014 21:53

Nicht weismachen wollen, dass einer dieser Punkte in diesem Fall zutreffend ist.

Der blaue BR hat ( welch Wunder ) niemanden im Betrieb geschlagen und das Blaumachen scheint, soviel ich weiß, nicht im Strafgesetz auf.

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 10.01.2014 07:05

Leicht gar einer, den es laut dem obergscheiten pensionierten senilen Exbetriebsrat gar nicht gibt? Schäm dich du Dolm!

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 10.01.2014 07:07

ich führte bereits oben vor deiner substanzlosen Stänkerei dazu aus!

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Sandbank (2.806 Kommentare)
am 09.01.2014 14:07

Kündigung: Auflösung des Dienstverhältnisses, einvernehmlich oder unter Einhaltung der Kündigungsfristen, ggv. mit Abfertigung etc.
Entlassung: Rauswurf weil sich Dienstnehmer was zu Schulden kommen hat lassen. Hier muss evtl. das Gericht klären, ob zu Recht oder zu Unrecht.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 09.01.2014 13:01

dass ein Frage nicht so einfach zu beantworten ist.

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( Kommentare)
am 09.01.2014 08:07

... erinnert stark an eine Mobbing-Kampagne gegen einen früher freiheitlichen, dann parteifreien Betriebsrat, der vor ca. 20 Jahren in einem Ex-VOEST-Abspaltungsbetrieb nach einer - für ihn erfolgreichen - Betriebsratswahl die laufende Kontrolle der (roten) Betriebsratskasse übernehmen wollte.
Solche "Fremdkörper" wurden nicht geduldet!

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puschl40 (3.116 Kommentare)
am 09.01.2014 08:02

möchte anscheinend die Leasingsklavenquote wieder erhöhen, da müssen natürlich zuerst die unbequemen Betriebsräte weg!!! zwinkern

Die Übriggebliebenen werden entweder gekauft oder erpresst! zwinkern

Die Chef-Etage möchte "fliegende Hände" bei den Arbeitssklaven sehen!!! zwinkern

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Sandbank (2.806 Kommentare)
am 09.01.2014 14:09

keine Betriebsratsabgabe zahlen

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marti65 (44 Kommentare)
am 10.01.2014 07:34

bei BMW schon, ich war auch 10 Jahre als Leiharbeiter bei BMW, und der blaue hat immer zu uns gehalten, wir haben Betriebsratsumlage bezahlt, dafür aht sich aber auch der Betriebsrat für uns eingesetzt.

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( Kommentare)
am 10.01.2014 17:19

In Deutschland gibt es keine Betriebsratsabgabe,! Hier werden die Mitarbeiter in die Gewerkschaft "gebeten" und wenn sie dann nicht freiwillig eintreten und Beitrag zahlen, dann werden die halt nicht eingestellt. Ob fest oder Zeitarbeit oder Leiharbeiter spielt keine Rolle. Der Gewerkschaftsbetriebsrat bestimmt.
Der Betriebsrat in der Opposition kann das nicht.
Daskennichdoch

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wilhelmsburg (539 Kommentare)
am 10.01.2014 04:57

holte sich ein bayrischer Autohersteller. RTL berichtet darüber.
€ 300,-- Monatslohn, plus € 35,- Auslöse per Arbeitstag wurde diesem bezahlt. In Rumänien sei es ihm besser ergangen, erzählte ein Betroffener.

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 09.01.2014 07:46

das wird ein geiles verfahren !

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