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48 Einbrüche in 7 Monaten: Trio in Salzburg verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 29. Juli 2024, 17:39 Uhr
Justizia Gericht
(Symbolbild)

SALZBURG. Drei Angeklagte sind am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Einbruchdiebstahls zu mehrjährigen, unbedingten Haftstrafen nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Die Bosnier sollen 48 Coups in nur sieben Monaten von Juli 2023 bis Februar 2024 im Flachgau und angrenzenden Oberösterreich in wechselnder Zusammensetzung verübt haben. Sie hatten laut Anklage vor allem Bargeld, Schmuck, Goldmünzen gestohlen. Als Motiv gaben die Männer Geldnot an.

Der im Ausland vorbestrafte, 44-jährige Erstangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der 56-jährige Zweitangeklagte kassierte dreieinhalb Jahre und der 34-jährige Drittangeklagte, der wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden war, erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Der Schöffensenat ging im Zweifel von einem Gesamtschaden unter 300.000 Euro aus, wie die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Christina Bayrhammer, informierte.

Sechs Einbrüche in einer Nacht

Den Ermittlungen zufolge sollen die Täter sogar einmal während einer Nacht sechsmal eingebrochen haben. Sie gingen vor allem an Wochenenden am Abend oder in der Nacht auf Einbruchstour und nahmen dabei private Häuser ins Visier, in denen kein Licht eingeschaltet war. Im Flachgau trieben sie vorwiegend in Henndorf, Eugendorf und Elixhausen ihr Unwesen. Um in die Wohnungen zu gelangen, bohrten oder zwängten sie Fenster, Eingangs- oder Terrassentüren auf. Der Drittangeklagte soll die Rolle des Transporteurs übernommen haben.

Triste finanzielle Verhältnisse als Motiv

Tatort- und DNA-Spuren sowie die Datenauswertungen von Mobiltelefonen haben die Beschuldigten überführt. Die drei Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, zeigten sich vor Gericht geständig. Als Motiv nannten sie ihre tristen finanziellen Verhältnisse. Bei einigen Einbrüchen ist es beim Versuch geblieben. Der Zweitangeklagte und der Drittangeklagte sind bisher gerichtlich unbescholten.

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