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Asyl: Kein einziger Flüchtling verweigerte Orientierungskurs

Von nachrichten.at/apa, 15. Juli 2024, 15:52 Uhr
Wertekurse
Grundregelkurse sind seit kurzem verpflichtend. (Symbolbild) Bild: (APA/ROLAND SCHLAGER)

WIEN. Die neuen verpflichtenden Grundregelkurse für Asylwerber scheinen gut anzukommen. 1.653 Flüchtlinge haben diese seit Anfang Juni absolviert, es musste keine einzige Buße verhängt werden.

Das teilte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer Pressekonferenz am Montag mit. Der Leiter der Bundesbetreuungsagentur, Andreas Achrainer, zeigte sich über den verpflichtenden Charakter froh, sei es früher doch vorgekommen, dass Familienoberhäupter Frauen an der Teilnahme gehindert hätten.

"Man kann nur respektieren, was man kennt"

Insgesamt sind laut Achrainer fünf Curricula ausgearbeitet worden, in denen die neu angekommenen Asylwerber unterrichtet werden. Dabei geht es etwa um Kultur und Umgangsformen, Demokratie, Rechte und Pflichten, Gleichberechtigung und Nein zum Antisemitismus. Dass alle Flüchtlinge freiwillig teilgenommen haben, zeigt für den BBU-Leiter, dass die Wissbegierigkeit gegeben sei. Grundsätzlich gelte: "Man kann nur respektieren, was man kennt."

Zufrieden ist Achrainer auch, dass mit morgen nun jene Verordnung in Kraft tritt, die eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder in den Bundesbetreuungseinrichtungen regelt. So ist ein Einsatz nun auch in den Gebietskörperschaften unterstellten Einheiten sowie in Organisationen, die mindestens fünf Zivildiener beschäftigen können, möglich. Tätigkeitsfelder gibt es etwa in Pflegeheimen, Büchereien oder bei der Freiwilligen Feuerwehr, wie Karner ausführte. Wenn sich jemand weigert, kann das Taschengeld gekürzt werden.

Weitere Einsatzmöglichkeiten durch Verordnung

Achrainer ist positiv gestimmt, dass sich durch die Verordnung weitere Einsatzmöglichkeiten auch tatsächlich ergeben werden. Manchmal sei anfangs etwas Skepsis zu überwinden, wie sie etwa im Korneuburger Bauhof geherrscht habe. Doch rasch sei man mit der Tätigkeit der jungen Flüchtlinge dort durchaus zufrieden gewesen, berichtete der BBU-Chef. Aus seiner Sicht ist es sogar von Vorteil, wenn die Beschäftigung außerhalb der Betreuungseinrichtungen stattfindet, weil es so zu einem gegenseitigen Kennenlernen mit der lokalen Bevölkerung komme.

Aktuell hätte man freilich auch in den Einrichtungen selbst genug zu tun. Denn die Zahlen in der Grundversorgung, was Asylwerber betrifft, sind deutlich zurückgegangen. So sind etwa in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen aktuell nur 430 Personen, vor zwei Jahren waren es noch 1.800. Insgesamt sind etwa 34.000 Asylwerber in Grundversorgung, davon 1.200 in der Bundesbetreuung, der Rest in Landeseinrichtungen.

Rückgang an Asylanträgen

Die Entlastung der Grundversorgung, die auch zur vorübergehenden Stilllegung diverser Quartiere geführt hat, steht in direktem Zusammenhang mit dem Rückgang an Asylanträgen von rund 40 Prozent im heurigen Jahr. Besonders, dass sich im Burgenland die Lage entspannt hat, strich der Innenminister hervor. Im ersten Halbjahr gab es dort 303 Aufgriffe, vor zwei Jahren waren es im selben Zeitraum noch 19.344.

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1  Kommentar
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hbert (2.336 Kommentare)
vor 3 Stunden

Gut, alle haben zugestimmt - das ist schon etwas.
Wie viele haben auch durchgehend teilgenommen? Und wie viele haben die Werte akzeptiert?
Das wäre wichtig, zu evaluieren!
Denn vielleicht sind das alles nur Alibi-Angaben - von beiden Seiten: den Asylanten und der Politik!
M.E. haben viele (die meisten?) ein Smart-Phone und informieren sich auch so über ihre Rechte bzw. werden von den NGOs über ihre Rechte informiert.
Auf den gleichen Kanälen könnte man sich auch über seine Pflichten informieren - aber wen interessiert das. Da müsste man sich ja bemühen und hätte nur Nachteile, z.B. keine Milderungsgründe bei Vergehen aufgrund Nicht-Wissens.
Wenn ich mich als Europäer im Ausland nicht an die dortigen Regeln halte, bekomme ich auch keine Milderungsgründe!
Früher hieß es: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Aber seit die "tolleranten" Grüninnen und die NGOs dieses Thema für sich gepachtet haben, gilt das ja nicht mehr.
Traurig, ..
Als EU-Inländer wird man so zum Menschen 2. Klasse!

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