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Bombendrohung auch gegen Bahnhof Bregenz

Von nachrichten.at/apa, 03. Oktober 2024, 17:59 Uhr
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(Symbolbild) Bild: (APA/AFP/GABRIEL BOUYS)

SANKT PÖLTEN / GRAZ / SALZBURG / BREGENZ. Am späten Donnerstagnachmittag ist der Bahnhof Bregenz wegen einer Bombendrohung gesperrt und großräumig abgeriegelt worden.

Seitens der Polizei wurde von einer Bombendrohung berichtet, wie sie in den vergangenen Tagen auch für Bahnhöfe in Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten und Klagenfurt eingegangen ist. Die Drohung - sie ging an die Landespolizeidirektion - kam per E-Mail gegen 17.00 Uhr, der Zugverkehr wurde unterbrochen.

Seit Montag sind Bahnhöfe in Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten und Klagenfurt wegen Bombendrohungen vorübergehend gesperrt worden. Aufgrund des Inhalts der Schreiben geht die Polizei davon aus, dass in allen Fällen derselbe Verfasser am Werk war, hieß es am Donnerstag aus Niederösterreich. Verschränkte Ermittlungen sind im Laufen. Dem Urheber droht im Fall der Ausforschung eine mehrjährige Haftstrafe.

Ermittelt wird nun weitestgehend von den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in Verbindung mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Als strafrechtliche Grundlage galten vorerst gefährliche Drohung und Landzwang. Details wurden nur spärlich preisgegeben, auch aus ermittlungstaktischen Überlegungen.

Auch Drohung gegen Flughafen Schwechat

In Niederösterreich wurde am Donnerstag bekannt, dass es am Mittwoch gegen 23.00 Uhr auch eine Drohung gegen den Flughafen Wien in Schwechat (Bezirk Bruck a. d. Leitha) gegeben hatte. Diese wurde dem Airport über das Kontaktformular übermittelt. Die Nachricht sei "sehr vage" gewesen und habe "sehr geringe Informationen" geboten, sagte Polizeisprecher Johann Baumschlager auf Anfrage. Eine Anzeige erfolgte, Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Schwechat arbeiten an der Ausforschung des Täters. "Wir gehen aber nicht davon aus, dass von dem Absender tatsächlich eine Bedrohung ausgeht", hielt Baumschlager fest. Ein Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegen die Bahnhöfe werde zudem "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen.

Als Kavaliersdelikt können die Bombendrohungen keinesfalls angesehen werden, wurde seitens der Landespolizeidirektion Niederösterreich gewarnt. Bei Ausforschung sei für die Verfasser eine Anklage wegen gefährlicher Drohung (Strafdrohung grundsätzlich bis zu einem Jahr) oder Landzwang (bis zu drei Jahre Strafdrohung) möglich, sagte Baumschlager zur APA.

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