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Ermittlungen gegen "Letzte Generation" ausgeweitet: Insgesamt 52 Beschuldigte

Von nachrichten.at/apa, 21. Dezember 2023, 12:33 Uhr
"Mafia-Paragraf": Letzte Generation im Visier der Justiz
Kriminelle Vereinigung? Ermittlungen gegen Klimaaktivisten (Letzte Generation) Bild: APA/LETZTE GENERATION

WIEN. Nach den Ermittlungen gegen Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung hat die Staatsanwaltschaft Wien konkrete Zahlen dazu bekanntgegeben.

Demnach laufe ein Verfahren gegen 52 Personen, erklärte Sprecherin Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien auf Anfrage – "davon gegen 29 Beschuldigte auch wegen Paragraf 278 StGB (Anmerkung d. Redaktion: Bildung einer kriminellen Vereinigung)". 

Ermittlungen ausgeweitet 

Bisher war bei der Staatsanwaltschaft stets nur die Rede von "einem Verfahren gegen mehrere Personen" gewesen. Die "Letzte Generation" sprach am Donnerstag von einer "Ausweitung der Ermittlungen". Die Aktivisten wandten sich am Donnerstag erneut an die Bundesregierung und Kanzler Karl Nehammer (ÖVP). "Unsere Proteste enden sofort, sobald Nehammer auf den Klimarat hört und dessen Empfehlungen umsetzt", sagte Marina Hagen-Canaval (27) zu den Ermittlungen.

Das Verfahren steht in Zusammenhang mit den November-Protesten der Klimaschutzgruppe. Dabei hatten sich die Protestierenden mit einer Sand-Superkleber-Mischung auf der Südautobahn (A2) und am Wiener Ring festbetoniert.

Infrastruktur beschädigt

Der Anfangsverdacht gründet sich laut Staatsanwaltschaft darauf, dass Autobahnen sowie Verkehrsknotenpunkte als Teile der kritischen Infrastruktur schwer beschädigt worden seien. Zudem habe es schweres Gerät erfordert, um die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu lösen. In diesem Zusammenhang wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Definition einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 278 StGB genannt. Im Gesetzestext wird unter anderem auf die Begehung von "nicht geringfügigen Sachbeschädigungen" verwiesen. Es handle sich um jene Sachbeschädigungen, die sich gegen wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur richten, wurde erklärt.

Am Donnerstag übte auch Anwalt Paul Kessler, der einige Aktivistinnen und Aktivisten vertritt, Kritik. "Offenbar ist es ohne Weisung aus dem Ministerium nicht möglich, sachliche Ermittlungen zu gewährleisten", sagte Kessler. Offenbar müsse man nicht nur über das Klima auf der Welt, sondern auch über das politische Klima in Österreich besorgt sein, "wenn Menschen, die gegen die unbestreitbare Klimakrise friedlich protestieren, kriminalisiert werden", so Kessler.

Koalitionskrach wegen Aktivistin

Eine Weisung des Justizministeriums zur Haftfrage im Ermittlungsverfahren gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl hatte zuletzt für Krach in der Koalition gesorgt. Windl war nach den Aktionen am 20. und 21. November in die Justizanstalt Josefstadt überstellt, ein Antrag auf Verhängung einer Untersuchungshaft jedoch vom Wiener Landesgericht für Strafsachen abgewiesen worden.

Die Staatsanwaltschaft Wien wollte daraufhin Beschwerde einreichen. Der Behörde wurde aber durch die zuständige Sektion V des Justizministeriums die Weisung erteilt, vom Einbringen einer Beschwerde Abstand zu nehmen.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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dpb67 (28 Kommentare)
am 22.12.2023 08:59

So gut wie jeder Protest beinhaltet Nötigungen, denn er stört die öffentliche Ordnung, nicht selten aber auch die private, mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Deswegen gibt es Regeln, die solche Maßnahmen erlauben (Streikrechte, Versammlungsrechte) und daran sollte man auch nicht rütteln. Damit verbundene Sachbeschädigungen durch Verkehrsblockaden sind natürlich problematisch, aber es ist bisher noch niemandem eingefallen, z.B. das Transitforum Tirol, das lt. Wikipedia mit Straßenblockaden das größte Aufsehen erregt hat, als kriminelle Organisation zu brandmarken. Nicht einmal 7 Bankangestellte, die gut 400 Kunden um ca. 600.000,- Euro schädigten, beurteilte der OGH nach § 278 StGB. Dazu müsste nämlich der Zusammenschluss durch die illegalen Zwecke so geprägt sein, dass daneben legale Tätigkeiten und Zielsetzungen in den Hintergrund treten. Das wird sich hoffentlich klären lassen.

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Fisch101 (283 Kommentare)
am 21.12.2023 14:45

Das Entscheidende ist, dass die allerletzte Generation genau null Effekt erzielt, sondern nur immer mehr Menschen gegen sich und das Anliegen aufbringt.
Dabei entstehen erhebliche Sachbeschädigungen, das Drangsalieren anderer Menschen und nebenbei wird auch noch die Umwelt geschädigt sowie in erheblichem Maße zu Erpressung übergegangen. "Du brauchst ja nur das tun, was wir wollen, dann hören wir auf"
Die sollten ihre Intelligenz ---soweit vorhanden--- dafür aufbringen, Lösungen zum Leben mit dem Klimawandel zu finden, z.B. energieeffiziente Antriebe, nutzbare Speicher für Volantilität Energiegewinnung, erfinden
Stattdessen wird die Freiheit anderer beschnitten.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 21.12.2023 12:45

Diesen Zug wird auch die Ministerin nicht aufhalten können.

Wenn es sich wirklich um ernsthafte Delikte handelt, wie der Artikel nun zeigt, muss sich die Justizministerin sehr wohl den Vorwurf gefallen lassen, warum man Delikte nicht frühzeitig verhindert, sondern sogar Inhaftierungen von nicht einsichtigen Serientätern durch ministerielle Weisungen verhindert. Ausreden und Lügen kommen nicht gut an.

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honkey (13.845 Kommentare)
am 21.12.2023 13:38

Völlig richtig!

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LASimon (12.528 Kommentare)
am 21.12.2023 12:43

So schiesst man mit Kanonen auf Spatzen.
Ich halte die Aktionen der Letzten Generation für nicht zielführend, ja für kontraproduktiv. Es heisst aber, die Tätigkeit mafiöser Organisationen (Zwangsprostitution, Schutzgelderpressung, Drogenhandel en gros) kleinzureden, wenn man sie auf die selbe Stufe stellt wie die Letzte Generation.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 21.12.2023 12:50

Nein, es wird von der Staatsanwaltschaft nichts anderes klein geredet, verglichen oder relativiert.

Die Verteidigungslinie der Befürworter und Dulder der Klimakleber ist es jedoch, dass man mit anderen kriminellen Organisationen vergleicht und zu relativieren versucht. Wenn ein Delikt in den selben Paragrafen fällt, bedeutet das nicht zwangsläufig, etwas auf die selbe Stufe zu stellen.

Dennoch: die vorsätzlichen Störaktionen sind organisiert und vorsätzlich. Das ist strafbar und fällt in einen gewissen Bereich des Strafrechts. Sachlich, nüchtern betrachtet ist es so.

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kawox (597 Kommentare)
am 21.12.2023 12:37

👏👏👏

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