Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Fragwürdiges Video zu Hamas-Angriff: 6 Monate bedingt für linken Aktivsten

Von nachrichten.at/apa, 02. Mai 2024, 15:58 Uhr
Prozess gegen Pro-Palästina-Aktivisten
Vor dem Landesgericht am Frankhplatz hatten sich Aktivisten eingefunden.  Bild: (APA/EVA MANHART)

WIEN. Der 56-Jährige hat sich des Gutheißens terroristischer Straftaten schuldig gemacht, so die Richterin.

Ein linker Aktivist – nach eigenen Angaben Marxist und Hausmann und laut seiner Website internationaler Sekretär der Revolutionär-Kommunistischen Internationalen Tendenz (RCIT)– ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht für ein Video wegen Aufforderung zu bzw. Gutheißung terroristischer Straftaten (§ 282a StGB) zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte auf den Terror-Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 mit einem fragwürdigen Video reagiert.

Schuldig erkannt wurde der 56-Jährige nicht für die Veröffentlichung des Videos einer Rede, die er am Vormittag des 7. Oktober am Stephansplatz gehalten hatte und das er am 9. Oktober auf seiner Homepage sowie auf seinem Youtube-Kanal öffentlich zugänglich gemacht hatte. Verurteilt wurde er, weil das Video bis zuletzt abrufbar war und nicht gelöscht wurde. Mit dieser Unterlassung habe er sich als Medieninhaber seiner Website und seines Youtube-Kanals des Gutheißens terroristischer Straftaten schuldig gemacht, befand Richter Stefan Apostol. Zugleich trug er dem 56-Jährigen entsprechend einer Bestimmung des Mediengesetzes die Löschung des Videos auf.

"Sehr, sehr strenge Strafe" gefordert

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Astrid Wagner erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin, die bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren eine "sehr, sehr strenge Strafe" verlangt hatte, gab vorerst keine Erklärung ab.

Vor der Verhandlung waren die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden. Sympathisanten des Mannes hatten vor dem Grauen Haus eine Solidaritätsdemo angemeldet und durchgeführt, eine Störung der Verhandlung wurde befürchtet. Der Prozess wurde daher kurzfristig in einen anderen Saal verlegt, ein Fotografier- und Filmverbot wurde erlassen, das nicht nur den Verhandlungssaal betraf, sondern den gesamten Gebäudetrakt im dritten Stock umfasste. Bei der Verhandlung selbst blieb dann aber alles ruhig, wobei der Großteil der Unterstützer des 56-Jährigen an der Verhandlung mangels ausreichender Sitzplätze nicht teilnehmen konnten.

Wenige Stunden nach Angriff gepostet

Wenige Stunden nach dem Angriff der Hamas auf Israel hatte der Angeklagte unter dem Titel "Lang lebe der heroische Aufstand des palästinensischen Volkes!" ein Video öffentlich gemacht, in dem er die Vorgänge in Israel als "beispielloses Ereignis, das die palästinensischen Befreiungskämpfer aufgenommen haben" bezeichnete: "Dies ist ein riesiger und historischer Angriff. Wir (...) wissen, dass dies ein gerechter Krieg der Palästinenser ist. Dies ist ein gerechter Krieg gegen die andauernde Besatzung und gegen die Unterdrückung durch Israelis gegen das palästinensische Volk."

Der Mann, den Insider seit vielen Jahren dem so genannten linken Antisemitismus zurechnen, sprach in seiner auf Englisch gehaltenen Rede von einem "Kampf des palästinensischen Volkes gegen den zionistischen Staat" und einem "gerechten Krieg", den die RCIT "bedingungslos" unterstütze: "Wir sagen Sieg dem palästinensischen Widerstand, nieder mit dem zionistischen Staat."

"Wir weigern uns zu schweigen"

In den Augen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte damit in einem für viele Menschen zugänglichen Medium den terroristischen Angriff der Hamas gegen den israelischen Staat und die dortige Bevölkerung sowie die Infrastruktur gutgeheißen – und zwar in einer Art und Weise, die geeignet war, die Gefahr der Begehung einer oder mehrerer terroristischer Straftaten herbeizuführen, wie im Strafantrag ausgeführt wurde. Der 56-Jährige sah in der Strafanzeige im Vorfeld der Verhandlung den "Versuch, die Stimmen der Solidarität mit Palästina zum Schweigen zu bringen". Zugleich kündigte er an: "Aber wie auch immer dieser Fall ausgehen mag – wir weigern uns zu schweigen! Wir werden weiterhin die Wahrheit aussprechen und Palästina und alle unterdrückten Völker unterstützen!"

mehr aus Chronik

Im Dezember besonders viele Geisterfahrer auf Österreichs Straßen

Nach Defekt an Gasleitung in Haag: Versorgung wiederhergestellt

Wienerin (71) misshandelt und vergewaltigt: 3 Jahre Haft

Betrunkener mit Gasdruckpistole auf Christkindlmarkt in Wien

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

3  Kommentare
3  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
JosefBroz (4.750 Kommentare)
am 02.05.2024 16:45

Terror ist der Krieg der Armen, Krieg ist der Terror der Reichen.
Völkermord ist das Mittel der Wahl rechtsextremster Schwerstverbrecher.

lädt ...
melden
antworten
nichtschweiger (6.076 Kommentare)
am 02.05.2024 17:50

Ja, eh klar - Stalin, Mao, Pol Pot - lauter Rechtsextreme!!

lädt ...
melden
antworten
Natscho (5.966 Kommentare)
am 03.05.2024 07:33

Die Hamas ist eine religös-faschistische Terrororganisation, die in Staatsverwantwortung ist.
Das ist keine linke RAF

Netanjahu mag ein Trottel sein, das ändert aber nix am Existenzrecht Israels, das die Hamas seit der Gründung bekämpft.
Mit Terroristen, die deine Auslöschung und einen Genozid fordern, kannst du nicht verhandeln

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen