Gefälschte Covid-Testzertifikate: Prozess gegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker
PURKERSDORF. Der Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate gegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und vier Mitangeklagte ist am Dienstag am Bezirksgericht Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) ohne die Beschuldigten gestartet.
Dem früheren FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein wird Datenfälschung angelastet, er ist laut seinem Verteidiger geständig. Die anderen - unter ihnen auch Hafenecker - sollen als Bestimmungstäter agiert haben. Sie bekannten sich nicht schuldig.
Beschuldigt werden neben Hafenecker u.a. auch seine Ehefrau und ein Freund der Familie, der für die FPÖ als Gemeinderat tätig ist. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Wien von Jenewein gefälschte Corona-Testzertifikate erhalten haben, um bei einem Fußball-EM-Spiel am 23. Juni 2021 in Budapest zuzuschauen. Die drei Personen hatten sich testen lassen, die Resultate standen aber noch aus, sagte der Vertreter der Anklagebehörde: "Es gab richtige Testergebnisse, die waren alle negativ, nichtsdestotrotz wurden trotzdem Testzertifikate gefälscht." Es gebe "keinen Beweis für Bestimmung oder Beitrag", erklärte der Rechtsanwalt der drei Angeklagten. Er forderte - ebenso wie der Verteidiger des Fünfbeschuldigten - einen Freispruch.
"Macht der Bilder in einem Superwahljahr"
Jenewein bekannte sich laut seinem Verteidiger zu allen 20 Verfälschungen von Mai bis August 2021 schuldig. Er soll der Staatsanwaltschaft zufolge Zertifikate teilweise für sich und teilweise für andere am Computer verändert haben. Der Verteidiger des Erstangeklagten ersuchte um eine Diversion. Hinweise, dass Jenewein dafür Geld erhalten habe, gebe es nicht, sagte der Staatsanwalt. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Fund auf dem Handy des früheren Politikers.
Bei Verfahren vor einem Bezirksgericht müssen Angeklagte nicht persönlich erscheinen und können sich durch einen Verteidiger vertreten lassen, erläuterte der Richter. Der Rechtsanwalt von Hafenecker verwies in seinem Eröffnungsvortrag auf die "Macht der Bilder in einem Superwahljahr". Deshalb hätten seine Mandanten ihr Recht wahrgenommen, nicht persönlich zu erscheinen. "Zur Wahrheitsfindung tragen Bilder nicht bei", meinte der Jurist, "hier geht es nicht um einen politischen Prozess". Jenewein nehme aufgrund eines seit längerem gebuchten Urlaubs nicht an der Verhandlung teil, sagte sein Verteidiger.
Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt. Im Fall einer Verurteilung droht bis zu einem Jahr Haft.