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Kopf von 19-Jährigem auf Asphalt geschlagen? Kritik an Freispruch für Polizisten

Von nachrichten.at/apa, 22. Februar 2024, 16:15 Uhr
Justiz Gericht Verhandlung Urteil
Die Staatsanwältin unterstellt dem Richter Befangenheit. Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Rund um den Freispruch für einen Polizisten, der den Kopf eines 19-Jährigen auf den Asphalt geschlagen haben soll, ist nun eine Diskussion über Polizeigewalt entbrannt.

Für Diskussionen sorgt der am Wiener Landesgericht erfolgte Freispruch für einen Polizisten, der den Kopf eines bereits zu Boden gebrachten und fixierten 19-Jährigen mehrfach auf den Asphaltboden geschlagen haben soll. Für das Gericht war weder ein wissentlicher Befugnismissbrauch gegeben noch überschritt der Beamte das gerechtfertigte Ausmaß an Gewaltausübung. Für den 19-Jährigen ist diese Entscheidung "schwer nachvollziehbar", auch Amnesty International meldete sich zu Wort.

"Freisprüche in Fällen mutmaßlicher Polizeigewalt können oft eine abschreckende Wirkung auf die Betroffenen haben, insbesondere dann, wenn auch Video- oder Bildmaterial vorliegt", meinte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, am Donnerstag. Grundsätzlich gelte, "dass die Polizei auch in brenzligen Situationen in erster Linie deeskalierend agieren muss". In Zukunft müssten "gerade solche Fälle von der neu eingerichteten Ermittlungs- und Beschwerdestelle gründlich untersucht werden, um Missbrauchsvorwürfe gegen die Polizei zu klären", betonte Hashemi auf APA-Anfrage. Und sie appellierte an "alle Betroffenen, sich in solchen Situationen an diese Stelle zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre Anliegen angemessen und transparent behandelt werden".

Staatsanwältin unterstellt Richter Befangenheit

Der von der gewalttätigen Amtshandlung Betroffene ist nach der nicht rechtskräftigen Entscheidung des Erstgerichts - die Staatsanwältin legte dagegen umgehend Rechtsmittel ein, sie unterstellte dem vorsitzenden Richter darüber hinaus Befangenheit - konsterniert. Er hatte bei dem Vorfall, der von einem "Puls24"-Kameramann gefilmt wurde, eine stark blutende Rissquetschwunde oberhalb des rechten Auges erlitten. Auch ein Augenzeuge filmte mit seinem Smartphone die gewalttätige Szene mit, die Überwachungskamera eines in der Nähe befindlichen Lokals zeichnete sie ebenfalls auf. "Für ihn ist der Freispruch aufgrund der sehr starken Video-Beweise schwer nachvollziehbar", meinte Clemens Lahner, der Anwalt des 19-Jährigen, am Donnerstag in Gespräch mit der APA.

Die Amtshandlung wurde vom Verwaltungsgericht Wien bereits am 7. November 2023 für rechtswidrig erklärt. Lahner hatte dort gegen das polizeiliche Vorgehen eine Maßnahmebeschwerde eingebracht und diese gewonnen, wobei die Landespolizeidirektion auf eine Gegenschrift verzichtete. Ohne dass eine Verhandlung anberaumt werden musste, stellte das Verwaltungsgericht eine Rechtsverletzung durch die Schläge unter Zu-Boden-Drücken des betroffenen 19-Jährigen in Bauchlage fest. Dessen Rechtsvertreter wird auf Basis dieses Erkenntnisses Schadenersatzansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz geltend machen. Ein entsprechendes Aufforderungsschreiben werde demnächst an die Finanzprokuratur ergehen, kündigte Lahner an.

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