Kopftuchverbot im Kindergarten fällt
WIEN. Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein, bestätigte man im Bundeskanzleramt
Zuvor war der Verfassungsdienst in einer Stellungnahme zum Schluss gekommen, dass das Kopftuchverbot "nicht mit der Bundesverfassung vereinbar" sein dürfte. Derzeit wird zwischen Bund und Ländern eine neue 15a-Vereinbarung verhandelt, da die derzeit gültige Regelung Ende August ausläuft. Einer der letzten Knackpunkte war das Kopftuchverbot - die Länder hatten sich dagegen gewehrt, die Themen Kinderbetreuung und Kopftuchverbot miteinander zu verbinden und die Verfassungskonformität der Regelung infrage gestellt.
In der geltenden 15a-Vereinbarung werden die Länder dazu verpflichtet, in ihren Landesgesetzen ein Kopftuchverbot in den Kindergärten zu verankern und mit entsprechenden Sanktionen zu versehen. Diese Konstruktion wurde gewählt, weil der Kindergarten in die Kompetenz der Länder fällt und eine bundesgesetzliche Regelung daher nicht möglich war. "Hebel" dafür waren die durch die 15a-Vereinbarung ausbezahlten Mittel.
VfGH kippte Regelung in Volksschulen
Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft. Mangels eines bisher bekannt gewordenen Falls eines Kopftuch tragenden Mädchens im Kindergarten wurde der Rechtsweg auch noch nicht beschritten.
In seiner knappen Stellungnahme geht der Verfassungsdienst aber davon aus, dass die durch die Vereinbarungsbestimmung "geforderten landesgesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls ebenso vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden" würden. "Der Unterschied zwischen der aufgehobenen Gesetzesbestimmung und der fraglichen Vereinbarungsbestimmung liegt lediglich in der betroffenen Altersgruppe."
"ÖVP fällt im Liegen um"
Erbost reagierte die FPÖ. "Die ÖVP fällt bei eigenen Gesetzen im Liegen um", so Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. "Das Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen dient den Mädchen und Frauen mehr als jedes Gendersternchen oder Binnen-I und steht als Beitrag für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern."
Die neue 15a-Vereinbarung könnte nun morgen, Freitag, im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg präsentiert werden. Darin enthalten sein dürfte eine über die kommenden fünf Jahre verteilte "Kindergartenmilliarde", mit der die Länder Geld für Pflichtkindergartenjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung erhalten.
Die Laufzeit der neuen 15a-Vereinbarung soll statt wie bisher drei nun fünf Jahre betragen. Die Mittel steigen damit von 125 Mio. (2018/19) bzw. 142,5 Mio. Euro (2019/20 bzw. 2021/22) auf jährlich 200 Mio. Euro. Im Gegenzug müssen die Länder bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Der gesetzlichen, vom VfGH verworfenen Regelung liegt die Behauütung zugrunde, das Kopftuch sei ein religiöses Symbol. Da andere religiöse Symbole nicht durch diese Regelung sanktioniert wurden, liegt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vor.
Das Kopftuchverbot hätte dann Bestand gehabt, wäre das Kopftuch als Symbol der weiblichen Diskriminierung behauptet worden. Diese Behauptung hätte aber nicht bewiesen werden können, da es auch gar nicht so wenige Frauen gibt, die das Kopftuch freiwillig tragen.
würden unsere österreichischen kleinen Mädchen auch freiwillig ein Kopftuch tragen ? diese religiöse Unterdrückung gehört abgestellt
Ich vermute es gibt einen starken Einfluss auf eine Änderung aus der
„arabischen ÖL Welt“
kleine mädchen, die von selber wahrscheinlich kein kopftuch tragen würden, werden von ihren eltern dazu missbraucht uns ihre werte aufzudrängen
und unsere gerichte geben ihnen auch noch recht, eigentlich unfassbar.
Unser Land, unsere Gesetze und unsere Kultur! Wer das nicht akzeptieren möchte soll dorthin gehen wo sie her kommen. Auch wenns dort kein Sozialamt und Arbeitslosenzuschuss gibt!
jeder darf ales und es gibt keine Regeln mehr: aber das System wird dann nicht mehr funktionieren, dann gibt es eines wie in anderen Ländern das wollen wir? Wennich mich anziehe wie ich will habe ich dann keine Junden mehr im Aussendienst, dann wird mich die Firma sicher behalten!!!
Da kaum Mädchen, die über 14 Jahre alt sind, den Kindergarten oder die Volksschule besuchen, war das Gesetz von Anfang an für A&F. Es diente nur zur politischen Stimmungsmache.
<Stimmungsmache>
Es diente dem StimmenFang,
der Bauernfängerei der 🇺🇳 Blender unter ihrem Meidlinger Anführer
Wie passt das zusammen ich dachte in öffentlichen Einrichtungen sollen religiöse Symbole nichts zu suchen haben, die Kreuze mussten doch weg oder? Warum ist dann das islamische Kopftuch erlaubt?
Seit wann ist ein Kopftuch ein religiöses Symbol?
@Linz2050
Seit es von den radikalen Moslems dazu verwendet/misbraucht wird.
<Symbol Kopftuch bei Frauen>
Bei christlichen Ordensangehörigen
&
bei maurischen Laien
Um wieviel fällt die Nehammer VP?
Müssen ja umfallen, sonst gibt's wieder ein paar Chats für die Öffentlichkeit. Die Grünen beherrschen das Spiel perfekt.
Und unsere Kinder sollen aus Solidarität auch ein Kopftuch tragen.
Hoffentlich liest das niemand in der Hofburg
Endlich mit Kopftuch in den Kindergarten und ins Altersheim. JETZT kann Putin das Gas abdrehen.
Islam go home
Traurig!
Dann darf also die Serie Biene Maja auch wieder unzensiert gezeigt werden. Denn da hat ja auch die Thekla oft ein Kopftuch auf.
Cool
Geben jetzt die Grünen dir Regierungslinie vor?
Für die Kerzerlschlucker sicher ein Problem.
Hoffentlich wird bald eine isl. Partei gegründet.
eine isländische Patei?