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Nach "Partynacht" erwürgt: Rechtsmediziner gaben Einblicke

Von nachrichten.at/apa, 31. Juli 2024, 11:53 Uhr
Schaden in Millionenhöhe: Prozess um Sozialbetrug
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

FELDKIRCH. Die Einvernahme der Rechtsmediziner Walter Rabl und Petra Hatzer-Grubwieser am zweiten Tag des Mordprozesses gegen einen 28-Jährigen am Landesgericht Feldkirch hat am Mittwoch weitere Einblicke in das Tatgeschehen erlaubt.

Unter den Fingernägeln der Toten wurden DNA-Mischspuren gefunden, die zu dem 28-Jährigen passen. Der Erstangeklagte meinte, am wahrscheinlichsten sei die DNA-Übertragung beim Ablegen der Leiche erfolgt. "Da hatte die Totenstarre schon eingesetzt", sagte er.

Seine Aussage stand allerdings im Widerspruch zur Expertin Hatzer-Grubwieser, laut der solche Spuren nicht über "einen gewöhnlichen Kontakt" zustande kommen können. Diese würden üblicherweise durch heftige Kampfhandlungen, Kratzen oder Geschlechtsverkehr übertragen - allerdings wies die Leiche der getöteten 30-Jährigen keine solchen Merkmale auf. DNA-Spuren, die den zweitangeklagten 22-Jährigen belasten, gab es keine.

Opfer hatte 2,08 Promille

Rabl führte aus, dass die Frau nicht durch Erwürgen zu Tode kam, sondern letztlich erstickte. Als sie aufgrund des Würgens ohnmächtig war und die Schutzreflexe des Körpers ausgesetzt hatten, übergab sie sich und atmete das Erbrochene ein. Zum Todeszeitpunkt war die 30-Jährige mit 2,08 Promille alkoholisiert, auch Rückstände von Drogen wurden gefunden. Grundsätzlich passten die bei der Toten gefundenen Verletzungen zu den Angaben sowohl des Erst- als auch des Zweitangeklagten, die sich gegenseitig des Mordes an der 30-Jährigen beschuldigen.

Unbestritten ist, dass die 30-Jährige in der Nacht auf den 3. März 2022 in der Wohnung des 22-Jährigen in Lustenau gewaltsam zu Tode gebracht wurde. Anschließend packten die beiden Männer die Leiche auf den Rücksitz des Mietautos des 22-Jährigen und fuhren damit stundenlang durch Vorarlberg. Am Abend legte der 28-Jährige, der eigenen Angaben zufolge von Drogengeschäften lebte, die Frau in Lustenau in einem Riedgraben ab.

Ganze Nacht "unter Storm gestanden"

Ebenfalls unwidersprochen ist, dass in der Tatnacht viel Alkohol geflossen war und Drogen konsumiert wurden. Mehrmals wurden die Wohnungen gewechselt, dazwischen versorgte man sich an der Tankstelle mit Alkohol-Nachschub - eine Videoaufnahme einer Tankstelle führte letztlich auch zu den beiden Männern als mögliche Täter.

Bei der Frage, wer die Tat begangen hat, gingen die Aussagen aber diametral auseinander. Der 28-Jährige hatte am ersten Prozesstag am Dienstag betont, kein gewaltbereiter Mensch zu sein. Der 22-Jährige sei in der Tatnacht die ganze Zeit "unter Strom gestanden". Angeblich ging es dabei um ein Drogengeschäft mit einem Bekannten, in dem es noch "etwas zu klären gegeben" habe. Als ihn die 30-Jährige mit einem flapsigen Satz provoziert habe, sei der Jüngere ausgerastet und ihr an den Hals gesprungen. Er habe sie so lange gewürgt, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe.

Keine Provokationen

Es habe keine Provokation gegeben, sagte hingegen der 22-Jährige. Er hatte - wenige Tage nach der Tat und kurz nachdem der Verdacht auf die beiden Männer gefallen war - bereits gegen den 28-Jährigen ausgesagt und ihn des Mordes bezichtigt. Der 22-Jährige stellte fest, dass er die Getötete in der Tatnacht überhaupt das erste Mal gesehen habe. Man sei auf der Couch gesessen, als der 28-Jährige plötzlich "Ich breche ihr jetzt das Genick" gerufen und die 30-Jährige mit einer Drehbewegung am Hals gepackt habe. Nachdem er es nicht geschafft habe, der Frau den Hals zu brechen, habe er sie auf den Boden gedrückt, zwischendurch "Stirb' endlich!" geschrien und zu Tode gewürgt. Die 30-Jährige habe noch "Was tust du? Was tust du?" von sich gegeben, habe sich gewehrt, aber keine Chance gehabt.

Beide Männer sagten, aufgrund der Tat des anderen so schockiert und überfordert gewesen zu sein, dass sie nicht hätten eingreifen können. Der Erstangeklagte habe ihn außerdem mit dem Tod bedroht, sollte er ihm nicht helfen, so der 22-Jährige. Diese Aussage brachte dem 28-Jährigen am Ende des ersten Prozesstags noch eine Erweiterung der Anklage um schwere Nötigung ein. Der 22-Jährige erklärte, er habe den 28-Jährigen unmittelbar nach der Tat nach dem Grund für sein Handeln gefragt, die Antwort habe "wegen 800 Euro" gelautet.

Darlehen als Mordmotiv?

Überhaupt soll laut Staatsanwalt Markus Fussenegger ein Darlehen der 30-Jährigen an den Hauptangeklagten das Mordmotiv darstellen. Die 30-Jährige hatte ihrem Freund und früheren Liebhaber über einen Bankkredit angeblich 15.000 Euro geborgt, die der 28-Jährige mit 400 Euro-Zahlungen abstotterte. Darüber habe es Streit gegeben. Eine Zeugin sagte aus, dass es zwischen der 30-Jährigen und dem Erstangeklagten wegen des geliehenen Geldes immer wieder zu Konflikten gekommen sei. Sie habe ihr geraten, ein Ultimatum zu stellen. Der 28-Jährige seinerseits räumte ein, hin und wieder zu spät gezahlt zu haben, gezahlt habe er aber immer. Deswegen habe es nie Streit gegeben.

Während dem Erstangeklagten Mord, Verleumdung, Störung der Totenruhe und auch schwere Nötigung vorgeworfen wird, lautet die Anklage beim 22-Jährigen auf Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung und ebenfalls Störung der Totenruhe. Der 28-Jährige bekannte sich schuldig hinsichtlich der Störung der Totenruhe, zu allen anderen Anklagepunkten als unschuldig. Der 22-Jährige bekannte sich zu allen Vorwürfen unschuldig. "Ich habe nicht so reagiert, wie ich hätte reagieren müssen", räumte er ein. Aber er habe keine Wahl gehabt. Die von ihm geschilderte Version erhielt auch Unterstützung durch zwei Zeugen. Sie bestätigten, dass der 22-Jährige kurz nach der Tat ihnen von einem Mord in seiner Wohnung berichtet habe. Der 22-Jährige sei völlig fertig gewesen. "So habe ich ihn noch nie gesehen", sagte einer der Zeugen.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller hielt fest, dass die beiden Männer zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen seien. Zwar seien die beiden Männer suchtkrank, und es habe bezüglich des Steuerungsvermögens Einschränkungen wegen des Alkohol- und Suchtgiftkonsums gegeben. Von einer Unzurechnungsfähigkeit sei man aber weit entfernt.

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