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Polizist erfand Beamtenbeleidigung

Von nachrichten.at/apa, 23. August 2023, 12:58 Uhr
Polizei Linz Einsatz Polizist
(Symbolbild) Bild: FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR

WIEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in nicht öffentlicher Sitzung die im vergangenen März erfolgte erstinstanzliche Verurteilung eines Wiener Polizisten bestätigt, der eine vorgeblich gegen ihn gerichtete Beamtenbeleidigung "erfunden" hatte.

Der Beamte hatte eine Frau angezeigt, indem er ihr unterstellte, sie habe ihn während einer Amtshandlung angeschrien und ihm erklärt, sie hätte "nicht gedacht, dass in Österreich so blöde und unkompetente Polizisten herumlaufen".

Für die falsche Protokollierung und den darauf fußenden wissentlichen Befugnismissbrauch wurde der Beamte vom Landesgericht für Strafsachen wegen Amtsmissbrauchs zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Mit seiner dagegen gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde blitzte er nun beim OGH ab, das Urteil ist somit rechtskräftig. Das Vorbringen des Polizisten, die Sache hätte zu seinen Gunsten diversionell - also ohne strafrechtliche Verurteilung - erledigt werden können, sei nicht berechtigt, wird in der OGH-Entscheidung (Geschäftszahl 14 Os 63/23f) festgehalten.

Der Polizeieinsatz - es ging um einen Streit zwischen der später angezeigten Frau und deren Ehemann, der schließlich die Polizei rief - war zufällig von einer Bekannten der Frau, die bei der Amtshandlung anwesend war, mit einem Smartphone aufgezeichnet worden. Als der Frau die Anzeige wegen angeblicher Anstandsverletzung und ungebührlicher Lärmerregung ins Haus flatterte und in weiterer Folge eine Strafverfügung in Höhe von 200 Euro erging, konnte sie mit Hilfe des Audio-Mitschnitts nachweisen, dass sie gar nicht ausfällig geworden war. Die über sie verhängte Geldstrafe trat in weiterer Folge zwar infolge eines Einspruchs des Frau außer Kraft - sie hatte jedoch die im Verwaltungsstrafverfahren entstandenen Verteidigerkosten von immerhin 2.571 Euro zu tragen.

Insofern könne von keiner geringfügigen oder sonst unbedeutenden Schädigung die Rede sein, beschied der OGH dem Polizisten und wies dessen Rechtsmittel ab. Ein für eine Diversion erforderlicher "atypisch geringer Schuldgehalt" liege nämlich nicht vor, der Polizist habe vielmehr fünf Tage nach der Amtshandlung eine wahrheitswidrige Anzeigeerstattung wegen zweier Verwaltungsübertretungen zu verantworten. Ebenso wenig könne "von einer von Unrechtsbewusstsein getragenen Verantwortungsübernahme des Beschwerdeführers als weiterer Diversionsvoraussetzung ausgegangen werden, gestand dieser doch nicht einmal das objektive Tatgeschehen zu und behauptete bis zuletzt, im Zeitpunkt der Anzeigenverfassung von der Richtigkeit seiner Protokollierung überzeugt gewesen zu sein", hält der OGH fest.

Der Polizist hatte in seinem Prozess am Landesgericht behauptet, er habe die Anzeige mit Hilfe eines inzwischen weggeworfenen Notizbuches verfasst. Er sei sich damals sicher gewesen, den ihn beleidigenden Satz vernommen zu haben: "Was habe ich denn davon, eine falsche Anzeige zu schreiben außer mehr Arbeit?" Die Frau sei grundsätzlich sehr aggressiv gewesen, habe herumgeschrien und sei ihm und seinen beiden Kollegen immer wieder ins Wort gefallen.

Die dem Gericht vorgelegte und in der erstinstanzlichen Verhandlung abgespielte Tonaufnahme des gesamten Einsatzes dokumentierte ein sehr emotionales Gespräch zwischen der Frau und der Polizei. Die Worte "Ich habe nicht gedacht, dass in Österreich so blöde und unkompetente Polizisten herumlaufen" waren allerdings nicht zu hören - im Unterschied zu eher unpassend-herablassenden Aussagen des Beamten.

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23  Kommentare
23  Kommentare
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laskpedro (3.841 Kommentare)
am 24.08.2023 13:54

sehr oft sieht man polizisten in der dienstzeit beim erledigen privater einkaufswege .. unlängst wieder beim thalia ... geschenke für einen geburtstag eingekauft

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StefanieSuper (5.418 Kommentare)
am 24.08.2023 11:58

Ist dieser Polizist noch im Dienst? Kann der mir auch begegnen, dann muss ja sofort mein Handy einschalten, um beweisen zu können, dass der einfach nur lügt. Ein Polizist ist einem Bürger gegenüber so im Vorteil, dass man wohl hier strenger sein muss, wenn dieser solche Handlungen setzt und die Frau beschuldigt, obwohl das gar nicht stimmte. Daher gilt doch hier -- raus aus dem Polizeidienst, das ist bei diesem Charakter viel zu gefährlich. Er kann ja immer noch Schulwart werden.
Vor dem Gesetz sind alle gleich - aber manche glauben sie sind gleicher und können sich mehr erlauben -- daher muss man sie entfernen, denn wer mit Macht nicht umgehen kann, darf auch keine Macht haben.

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Gugelbua (32.811 Kommentare)
am 24.08.2023 11:06

die Sprache wird eben deftiger, so manche sind aber auch wie Mimosen😉

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filibustern (686 Kommentare)
am 24.08.2023 07:24

Schade, dass man als Staatsbürger gegen solche Typen vor Gericht keine Chance hätte, wäre da nicht eine Bild- und/oder Tonaufzeichnung vorhanden. Deshalb - bei Polizeieinsätzen oder Situationen, die, sagen wir mal, kontrovers diskutiert werden können, Kameras raus. Und Bodycams nicht nur für Beamte, sondern leider auch für "Otto Normalverbraucher", um sich in Anlassfall gegen den "Freund und Helfer" wehren zu können.

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rmach (16.439 Kommentare)
am 24.08.2023 11:18

Das sollte zur Grundausstattung zum Mutter-Kindpass gehören. So wäre die Bevölkerung schon ab Kleinkindalter vor der polizei geschützt.

Eine großartige idee.

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rmach (16.439 Kommentare)
am 24.08.2023 11:19

Polizei

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kpader (11.508 Kommentare)
am 24.08.2023 06:16

Gfrast! Suspendierung!

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 23.08.2023 18:48

Der beste Schutz vor diesen Staat ist eine gute Rechtsschutzversicherung.

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Natscho (5.549 Kommentare)
am 23.08.2023 17:29

Ein solch machtgeiler und machtmissbrauchender Beamter gehört entlassen und mit Berufsverbot behängt!

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zlachers (8.993 Kommentare)
am 23.08.2023 16:59

Zum Glück! Wie bei: Polizei Gewalt bei dem MacDonalds Mitarbeiter gab es da Video/ Sprachaufnahme Beweismaterial und Kameras und Sprachrekorder können nicht lügen.
Ohne diese Beweismittel wäre diese Frau ganz sicher wegen Beamten Beleidigung schuldig gesprochen worden. Polizisten gewinnen solche Fälle sonst immer auch wenn sie in Unrecht sind. Und wenn sie lügen.
Der Fall von Polizei Gewalt wo ein Mann von einen Polizisten Krankenhaus reif zugerichtet wurde - Gesicht fast vollkommen entstellt - und der Polizist behauptete einfach - weil der Mann aggressiv war - hatte er ihm ruhig stellen wollen und er wäre dann zufällig erst mal gegen die Tischkante, dann gegen den Tisch gefallen - und hat sich verletzt, daran ist auch etwas faul! Aber es gab keine Videoaufnahmen auf dem Polizeirevier. Da kann der Polizist sagen was er will und es wird nur ihm geglaubt… Der Mann behauptet: der Polizist hätte ihm seine Verletzungen zugefügt, und ich glaube diesen Mann! Solche Polizisten gibt es!

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Melinac (3.280 Kommentare)
am 23.08.2023 15:59

Für einen Beamten im Staatsdienst, eine sehr verächtliche Sache! Andere anzupatzen, was gar nicht stimmt, traurig, denn es hieß immer der Polizist, dein Freund und Helfer!!👎👎👎

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zlachers (8.993 Kommentare)
am 23.08.2023 17:17

So einen ( bösartigen) Beamten im Staatsdienst erkennt man daran wenn man zu Polizei geht um etwas zu melden und der Polizist nimmt dich selbst und deine Sache nicht ernst. Das erste bei ihm ist: er fragt dich immer nach deiner psychischen Gesundheit, ob du richtig tickst usw. Und wenn er zufällig am Telefon ist falls man mal den Posten anruft nimmt er deine Sache auch nie ernst, er versucht dich nur los zu werden, und ist schneller mit dir fertig als du überhaupt sagen kannst warum du angerufen hast… So einen kenne ich, ich denke er ist Narzisst oder was anderes. Und ich hüte mich mit ihm zu reden. Wenn er dran ist leg ich in Zukunft auf. Oder bei ihm Anzeige machen würd ich auch niemals.
Könnte auch so einer sein , wenn was ist dann lügt er, oder unterstellt mir was! Deshalb besser nie wieder mit dem reden!

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2good4U (19.497 Kommentare)
am 23.08.2023 15:56

Na Gott sei dank werden die Anforderungen für den Polizeidienst weiter gesenkt.

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1949wien (4.225 Kommentare)
am 23.08.2023 15:50

...in jeder Berufsgruppe werden Fehlee gemacht, deshalb sollte mann allesding einen ganzen Berufsstand nicht in Frage stellen.

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rmach (16.439 Kommentare)
am 23.08.2023 18:48

Zwischen einem Fehler und einer niederträchtigen Straftat, ist für mich ein grosser Unterschied. Sich auch noch eine Menge Arbeit zu machen, um so eine Niedertracht an den Tag legen zu können, wäre m.E. auch durch einen Psychiater zu untersuchen.

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jack_candy (8.679 Kommentare)
am 23.08.2023 15:31

Das Mindeste ist ja wohl, dass der Polizist die Verteidigerkosten zahlen muss.

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rmach (16.439 Kommentare)
am 23.08.2023 15:12

Falsche Beschuldigungen durch Polizisten, haben in meinem ganzen Leben nur max. 20% meiner Kontakte mit der Polizei in Österreich ausgemacht. Das erlebte ich in der SU öfter.
Ich finde, dass das Strafausmass viel zu gering ist. Aus dem Polizeidienst wird er hoffentlich entfernt worden sein, oder?

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innuoon (644 Kommentare)
am 23.08.2023 14:09

Passt sehr gut ins Bild. Erst vor wenigen Tagen 2 Fragen höflich gestellt an einen Polizisten. Die 1. Frage wurde mit Deuten stillschweigend beantwortet und die 2. Frage mit einem "Wiederschauen" quittiert.

Was ist denn mit diesem Berufsstand los? Sind da viele total übergeschnappt und sind sich Ihrer Verantwortung nicht bewusst? Warum tut die Führungsebene nichts dagegen? Da werden Lügenmärchen erfunden und nur durch Zufall (Mitschnitt) kam diese Frau davon.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (29.184 Kommentare)
am 23.08.2023 14:06

Geht es noch? Eine Diversion für Amtsmissbrauch haben wollen.

Polizisten gehören zu einer Berufsgruppe, auf die man sich verlassen können muss - und die nicht einfach was daherflunkern und Kraft ihres Amtes andere massiv verleumden und schädigen können.

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camouflage (1.458 Kommentare)
am 23.08.2023 13:40

Armes Österreich.
Gute Werbung für für zukünftige Polizisten.
Aber das weiß man eh, dass in Österreich das Beamtentum nicht angesehen ist, egal ob Polizei, Bundesheer oder sonstige Behördenvertreter.
Die Menschen dürfen und können sich heute einfach alles erlauben.
Armes Österreich.

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DeaLi86 (1.847 Kommentare)
am 23.08.2023 14:55

Äm. Ich würde eher sagen: der Polizist hätte sich alles erlauben können.

Die Frau waŕ nicht im Unrecht!

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Natscho (5.549 Kommentare)
am 23.08.2023 17:30

Du findest, der Beamte ist arm und im Recht?

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rmach (16.439 Kommentare)
am 23.08.2023 20:06

Nehmen Sie das nicht ernst. Da können Sie froh sein, wenn Sie nicht auch noch beschimpft werden.

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