Reparaturbonus gilt künftig auch für Fahrräder ohne Motor
WIEN. Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird mit frischem Geld bis 2025 verlängert und auf Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung erweitert.
Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Der Bon für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September beantragt werden, teilte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag mit.
Mehr als eine Million Geräte repariert
Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändler eingelöst werden. Denn viele Händler haben keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik und dürften daher nur einfache Reparaturen durchführen, nicht aber zum Beispiel eine Scheibenbremse wechseln.
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Seit Einführung des Reparaturbonus wurden laut Ministerium über eine Million Geräte repariert. Bisher standen dafür 130 Millionen Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds zur Verfügung. Für die Fortsetzung stehen nun 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln bereit, 92 Millionen Euro für 2024 und 32 Millionen für 2025.
Bis zu 200 Euro Förderung
2023 entfielen 39 Prozent der via Bons geförderten Reparaturen auf Smartphones, jeweils 9 Prozent auf Geschirrspüler, Waschmaschinen sowie Espresso- und Kaffeemaschinen und 5 Prozent auf Laptops. Laut Klimaschutzministerium werden im Schnitt pro Reparaturbon rund 100 Euro gefördert. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro.
Der Reparaturbonus kann mir gestohlen bleiben, wenn nämlich die Ersatzteile nicht zur Reparaturrechnung zählen, dann war der ganze Schmarren umsonst.
cool :)