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Taylor Swift-Konzert abgesagt: Welche Kosten bekomme ich retour?

Von nachrichten.at/lg, 08. August 2024, 10:01 Uhr
Taylor Swift auf modischer Welttournee
Bild: APA/AFP/ANP/ROBIN VAN LONKHUIJSEN

Die Konzerte von Taylor Swift in Wien wurden abgesagt. Viele Menschen wollen deshalb nicht in die Bundeshauptstadt reisen - ob es möglich ist, Hotel oder Zugticket kostenlos zu stornieren, weiß Konsumentenschützerin Ulrike Weiß der Arbeiterkammer Oberösterreich.

  • Ticket only gebucht

Durch die Absage haben Konsumenten Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Laut Informationen des Veranstalters soll die Zahlung automatisch innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Bei einem Kauf über ein Kartenbüro rät der AK-Konsumentenschutz, dieses zu kontaktieren. 

Die Pflicht der Rückerstattung gelte auch dann, wenn das Ticket unter Privatpersonen weiterverkauft wurde. „Auch hier gibt es jeweils Ansprüche auf Rückzahlung gegen den unmittelbaren Vertragspartner“, also den Verkäufer, sagt Petra Leupold vom Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI).

  • Wenige Probleme bei offiziell weiterverkauften Tickets

Die drei geplanten Konzerte in Wien waren im Sommer 2023 innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Tickets waren damals nur auf der oeticket-Webseite und nur nach vorheriger Anmeldung erhältlich. Um zu verhindern, dass Karten zu horrenden Preisen auf dem Sekundärmarkt weiterverkauft werden und um Betrug einzudämmen, gab es Tickets ausschließlich digital und personalisiert, sie liefen also auf den Namen der Käufer.

Offiziell war es damit nur möglich, die Tickets über eine Plattform von oeticket weiterzuverkaufen und auf eine andere Person umschreiben zu lassen. Damit dürfte es bei der Rückerstattung der offiziell weiterverkauften Tickets wenige Probleme geben. Ob und in welchem Ausmaß Tickets über inoffizielle Wege weiterverkauft wurden und wie bzw. ob die Rückerstattung in solchen Fällen erfolgt, ist unklar.

Lesen Sie auch: Anschlagspläne auf Taylor Swift-Konzert: 17-Jähriger als Mittäter

  • Ticket only, Hotel bzw. Anreise extra gebucht

Hier besteht natürlich die Rückzahlungsverpflichtung des Veranstalters für die Ticketkosten. Zusätzlich gebuchte Leistungen, etwa die Übernachtung oder die Anreise, sind von der Absage grundsätzlich nicht betroffen. "Die Stornoversicherung greift nur, wenn man selbst oder ein naher Angehöriger krank wird", sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz bei der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich.

Lesen Sie auch: Taylor Swift-Konzerte in Wien wegen Terror-Gefahr abgesagt

Die entsprechenden Verträge bestehen weiterhin. "Das Hotel bietet trotzdem eine Nächtigungsmöglichkeit an, egal, ob das Konzert stattfindet, oder nicht", sagt Weiß. Welche Kosten bei einer allfälligen Stornierung des Zimmers anfallen, ergibt sich meist aus den Buchungsunterlagen. Ob die Anreise kostengünstig storniert oder umgebucht werden kann beziehungsweise welche Kosten dafür anfallen, ist von den Geschäftsbedingungen abhängig.

"Seit Corona gibt es bei vielen Hotels, Fug-, oder Zugtickets die Möglichkeit, anfangs etwas mehr zu bezahlen und dafür bis zum Tag vor der Reise kostenlos stornieren zu können", so die Konsumentenschützerin. Werde so eine Vereinbarung getroffen, brauche man auch keine Stornoversicherung. Ansonsten sei man auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. 

Mehr zum Thema: Swift-Konzertabsage: ÖBB erstatten doch Kosten für Zugtickets

Im schlimmsten Fall erhalten Konsumenten bei Nichtantritt der Reise nach Wien keine Erstattung. Diese Kosten müssen auch nicht vom Konzertveranstalter getragen werden. 

Das könnte Sie auch interessieren: Taylor Swift-Absage: Situation war laut Nehammer "sehr ernst"

  • Pauschalarrangement

Wenn Konsumenten bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket (etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel) gebucht haben, kann diese Reise kostenlos storniert werden. "Das Konzert ist ein wesentlicher Teil der Reise, der fehlt, wenn dieses nicht stattfindet", sagt Weiß.  Ansprechpartner ist in diesem Fall der Reiseveranstalter, über den die Pauschale gebucht wurde. Teilnehmer sollten unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen und die Reise aus dem oben angeführten Grund schriftlich stornieren und die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern.

Der Artikel wurde zuletzt um 15.30 Uhr aktualisiert.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jack_candy (8.716 Kommentare)
am 08.08.2024 16:05

Wenn ich betroffen wäre, würde ich - ganz prophylaktisch - den IS und die Täter auf Schadenersatz verklagen.
Sämtlich anfallende Kosten (Konzertkarten, Anreise, Hotels, Verpflegung) plus Schmerzensgeld für entgangenen Konzertgenuss und erlittenes Trauma.

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zeroana (1.588 Kommentare)
am 08.08.2024 13:07

Am besten nichts rückerstatten. Und dankbar sein für eine "offene Gesellschaft."

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Peter2012 (6.876 Kommentare)
am 08.08.2024 10:51

Ich habe da einen kleinen Einwand betreffend den Hotelkosten.

Es kann und darf nicht wahr sein dass alle Swifties auf die sehr überteuerten Hotelkosten jetzt sitzen bleiben!!!

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Marksher (69 Kommentare)
am 08.08.2024 11:42

Empfehlung:Frag nach bei Finanzminister Brunner wegen einer Förderung
Da gibt’s sicher was

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Marksher (69 Kommentare)
am 08.08.2024 11:45

Empfehlung:
Frag nach bei Finanzminister Brunner
Da gibt’s bestimmt eine Förderung

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jack_candy (8.716 Kommentare)
am 08.08.2024 14:24

Vor allem, weil die lieben Hoteliers wegen des zu erwartenden Andrangs rechtzeitig mit den Preisen raufgefahren sind.

War voriges Jahr beim Springsteen-Konzert auch so.

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kpader (11.508 Kommentare)
am 08.08.2024 10:36

Traurig!

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amha (12.558 Kommentare)
am 08.08.2024 10:23

Richtig toll geht´s jenen, welche ihre Tickets am Schwarzmarkt gekauft haben! Da bekommt der "originale" Käufer die Kosten erstattet - der Schwarzmarktkäufer bleibt auf den Wucherkosten sitzen....

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kpader (11.508 Kommentare)
am 08.08.2024 10:37

Nicht relevant.

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