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Toter Bub in Kitzbüheler Ache: Die Rolle der Geschworenen

Von nachrichten.at/apa, 31. Juli 2024, 06:40 Uhr
"Es gibt kein Motiv, ich habe meinen Sohn geliebt"
Unter enormem Medieninteresse began der Prozess im Landesgericht Innsbruck. Bild: APA/EXPA/JOHANN GRODER

INNSBRUCK. Im Umfeld des große Aufmerksamkeit erfahrenden Mordprozesses in Tirol gegen einen 39-Jährigen, dessen Sohn im Sommer 2022 tot in der Kitzbüheler Ache gefunden worden war, ist auch die Rolle der Geschworenen in den Fokus geraten.

 Die als Laienrichter agierenden Geschworenen haben nicht nur ein Fragerecht während der Verhandlung, sondern entscheiden letzten Endes über "Schuld oder Unschuld", führte Birgit Fink, Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, gegenüber der APA aus.

Die Auswahl der acht Geschworenen erfolge - in diesem Verfahren wie generell - mittels "Zufallsprinzip", erklärte sie. Diese "Zufallsauswahl" erfolge anhand von Wählerevidenzlisten durch die Bezirksverwaltungsbehörden. Diese Auswahl gehe im Anschluss an das Gericht. Dabei gebe es im Gesetz verankerte Kriterien: "Die Person muss zwischen 25 und 65 Jahre alt sowie österreichischer Staatsbürger sein." Auch dezidierte Ausschlussgründe seien vorhanden: "Richter, Anwälte oder auch Ordenspersonen kommen beispielsweise nicht in Frage."

Belehrung durch Profi-Richter

Seien die Geschworenen - deren Bestellung auf zwei Jahre erfolge - ausgewählt, bekämen diese eine Ladung inklusive einer Informationsbroschüre zu Aufgaben und Pflichten von Geschworenen zugesandt. "Zudem erfolgt vor der Verhandlung noch eine weitere Belehrung durch die Profi-Richter, in der der genaue Ablauf der Verhandlung und die Rollenverteilungen in dieser erklärt werden", führte Fink aus.

Während der Verhandlung stehen sodann die Geschworenen den drei Berufsrichterinnen und -richtern, von denen eine bzw. einer den Senatsvorsitz übernimmt, zur Seite. "Sie können jedoch nicht über Anträge entscheiden, das übernimmt der Profi-Senat unter dem Vorsitz eines Richters oder eine Richterin", sagte die Landesgerichtssprecherin. Ebenjener Senat formuliert schließlich auch die Fragen, die die Geschworenen dann bei ihrer an die Verhandlung anschließenden Beratung zu beantworten haben.

Mindestens fünf Ja-Stimmen

Im Fall von Leon wird über die Frage zu entscheiden sein, ob der Vater - der sich zu Beginn der Verhandlung "nicht schuldig" bekannt hatte - tatsächlich im Anklagepunktes des Mordes schuldig ist. "Das wird auch die wesentliche Hauptfrage sein, die für einen Schuldspruch mit mindestens fünf Ja-Stimmen beantwortet werden muss", führte Fink aus. Zudem messen die Geschworenen - nach ihrer eigenständigen Beratung über Schuld und Unschuld - gemeinsam mit den Profi-Richtern das Strafmaß aus.

Im anschließenden "Wahrspruch" verkündet ein Sprecher aus den Reihen der Geschworenen die getroffene Entscheidung, bevor der Richtersenatsvorsitzende das Strafausmaß verkündet. "Wichtig zu betonen ist, dass jeder der Geschworenen die gestellten Fragen mit Ja oder Nein beantworten muss, eine Enthaltung ist nicht möglich", hielt Fink fest. Erfolge das nicht, könne es dazu kommen, dass die Geschworenen noch einmal in die Beratung geschickt werden. "In besonderen Fällen, etwa wenn die Beantwortung der Fragen ganz und gar nicht zu den Erkenntnissen des Beweisverfahrens passt, kann der Wahrspruch der Geschworenen auch ausgesetzt werden", so Fink. Dann gehe das Verfahren an die nächsthöhere Instanz, im Fall des Landesgerichts Innsbrucks an das Oberlandesgericht.

Nicht "einseitig Informationen verschaffen"

Die Geschworenen müssten die Fragen "gewissenhaft und vollständig beantworten", strich Fink heraus. Wichtig sei es auch, dass sich diese vor ihrer Beratung und vor ihrem "Wahrspruch" nicht "einseitig Informationen verschaffen". "Sie sind dazu angehalten, nur untereinander zu kommunizieren", betonte die Gerichtssprecherin: "Die Nähe zu anderen Beteiligten im Verfahren, etwa zu Sachverständigen, soll vermieden werden." Ein solcher Kontakt könne nämlich zu einer Beeinflussung in der Frage nach Schuld oder Unschuld des Angeklagten führen. "Alle Informationen sollen im Laufe der Verhandlung auf den Tisch kommen", so Fink.

Wie wichtig diese Vorgaben sind, zeigte auch der Prozess im Fall des tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol gefundenen Buben. Im Rahmen eines Verhandlungstages soll es abseits des Verhandlungssaals zu einem Gespräch zwischen zwei Geschworenen und einem Sachverständigen gekommen sein. Dieses Gespräch führte schließlich zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger des Angeklagten gegen die beiden Geschworenen sowie den Sachverständigen, der allerdings letztlich vom vorsitzenden Richter abgelehnt wurde.

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