Waldbrände am Urlaubsort: Darauf sollten Reisende achten
WIEN. Zahlreiche Urlaubsregionen haben durch massive Trockenheit und Extremtemperaturen mit Waldbränden zu kämpfen, zuletzt in Kroatien, Italien und Kalifornien. Worauf Reisende achten sollten.
Reisende, die vor ihrem Urlaubsantritt stehen, sind vielfach verunsichert. Soll die Ferienreise tatsächlich angetreten werden? Ist eine Stornierung überhaupt problemlos möglich? "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung einer Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffenen Regie führt. Ein Waldbrand auf dem griechischen Festland wird die kostenlose Stornierung einer Urlaubsreise auf einer Insel beispielsweise nicht rechtfertigen. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", so Hoffer. Wer kurz vor Antritt seiner Pauschalreise steht, sollte mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.
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Naturkatastrophe während des Urlaubs
Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.
"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen", sagt Hoffer. Dann sei eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten möglich. Bei Individualreisen empfiehlt der Experte die Rücksprache mit der Reisestorno- bzw. Reiseabbruchversicherung zu halten, ob der kostenlose Abbruch der Reise gedeckt ist.
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Wer übernimmt welche Kosten?
Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und sitzt man im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Hoffer empfiehlt in einer solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.
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