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"Zu eng gefasst": Klima-Klage aus formalen Gründen zurückgewiesen

Von nachrichten.at/apa, 07. Juli 2023, 12:03 Uhr
Der VfGH wies die Klage der Kinder und Jugendlichen zurück. Bild: Julian Kragler

WIEN. Ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet sehen, ist aus formalen Gründen zurückgewiesen worden.

Die Verfassungsrichter stellten nun fest, dass nicht alle Teile - des von Experten als zahnlos kritisierten - Klimaschutzgesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Der Antrag sei zu eng gefasst gewesen.

Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung. Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.

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Die Kinder und Jugendlichen, in deren Namen der Antrag eingebracht wurde, sind zwischen 2006 und 2015 geboren. Sie hatten laut VfGH kritisiert, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen. Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu sorgen. Es gebe keinen Schutz der Kinder vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel, zudem werde beim Klimaschutz nicht auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht genommen, hatte es in dem Antrag geheißen.

Die alte Regelung des Klimaschutzgesetzes lief am 31. Dezember 2020 aus, seither sind hierzulande keine gesetzlichen Treibhausgas-Reduktionszielwerte mehr vorgegeben. Festlegen wollte man darin, die Republik bis 2040 klimaneutral zu gestalten, mit für Bund und Länder verbindlichen Emissionshöchstwerten für jedes Jahr. Bis 2030 sollte der Nettoausstoß halbiert werden, zehn Jahre später wollte man bei netto Null anlangen. Es geht um Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfall, aber auch Teile der Energieerzeugung, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen.

"Drohende Strafzahlungen vermeiden"

Mit den Regelungen wolle man drohende Strafzahlungen vermeiden, hat die Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wiederholt argumentiert und von bis zu neun Milliarden Euro bis 2030 gesprochen. Seither sieht die Ministerin ihr Gesetz regelmäßig "auf sehr gutem Weg", konnte aber noch immer keinen mit dem Regierungspartner akkordierten Begutachtungsentwurf vorlegen. Die ÖVP betont, dass das Gesetz nicht oberste Priorität genieße und man Klimaneutralität auch anders erreichen könne.

Mit Fortschreibung der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen würde Österreich die EU-Klimaziele für 2030 klar verfehlen, kritisierte etwa Greenpeace den jüngsten Umweltbundesamt-Bericht.

"Fridays For Future" zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung des VfGH. Inhaltlich ändere es nichts an der Tatsache, dass das bisherige Klimaschutzgesetz "eine Katastrophe" ist, so die Gruppe. "Das Urteil führt uns vor Augen, dass wir keine Möglichkeit haben, uns vor Gericht über die Zerstörung unserer Zukunft zu beschweren", erklärte Daniel Shams von FFF. Die Organisation wolle weiter für besseren Klimaschutz kämpfen.

Die Bundesjugendvertretung (BJV) fordert nun "dringend politische Schritte" ein, auch wenn die Klage aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde. "Junge Menschen machen seit Jahren darauf aufmerksam, wie sehr sie sich in der Klimakrise von der Politik im Stich gelassen fühlen", so BJV-Vorsitzende Sabrina Prochaska. "Die Sorgen unserer Generation müssen ernst genommen werden."

Aus gänzlich anderen Gründen wollte ein Rechtsanwalt Paragraf 3 des Klimaschutzgesetzes vom VfGH aufgehoben haben. Er führte in seinem nun ebenfalls als unzulässig zurückgewiesenen Antrag aus, dass in den kommenden Jahren dramatische Maßnahmen zur Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele ergriffen werden müssten, die seine Erwerbsfreiheit sowie sein Recht auf Eigentum und auf Achtung des Privatlebens einschränken würden.

Der Anwalt hatte nicht dargelegt, welche der von ihm genannten Maßnahmen jeweils in welche grundrechtlich geschützte Position eingreifen würden, hielt der VfGH ebenfalls in der Aussendung fest. Ein Antrag auf Gesetzesprüfung kann nur dann inhaltlich behandelt werden, wenn die gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sprechenden Bedenken im Einzelnen dargelegt werden, betonten die Verfassungsrichter. Da diese zwingende Vorschrift nicht erfüllt war, wurde der Antrag ebenso wie jener der zwölf Kinder inhaltlich nicht bewertet, sondern formal zurückgewiesen.

Indes lagen noch weitere "Klimaklagen" zur Behandlung beim VfGH, u.a. der Antrag einer Frau, die an Multipler Sklerose leidet, und sich gegen mehrere steuerliche Begünstigungen für die Luftfahrt wendet. Ebenfalls beraten wird noch eine Beschwerde von unter anderem einer steirischen Gemeinde und von Global 2000, wonach sich aus Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nur eine Schutzpflicht des Staates zur Abwendung von Naturkatastrophen und -gefahren ableiten lasse, sondern auch ein Anspruch jedes Betroffenen auf Erlassung geeigneter Maßnahmen.

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28  Kommentare
28  Kommentare
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Peter2012 (6.436 Kommentare)
am 08.07.2023 12:20

Ich bin inzwischen fast schon im Pensionsalter und bin bis dato nur einmal geflogen. Menschen welche unbedingt fliegen wollen oder müssen sollten eine Solidaritätsabgabe leisten oder überhaupt zum Fliegen aufhören!!!

Unternehmen welche einen hohen CO2 Ausstoß haben sollten ebenso einen hohen Solidaritätsbeitrag leisten!!!

Klimafreundliche Staaten sollten Kryptowährungen und Privatjets sowie Privatjachten verbieten!!!

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nixnutz (4.400 Kommentare)
am 08.07.2023 19:41

Dein Weltbild ist sehr einfach, aber am Wortshaustisch bekommst du sicherlich viel Applaus. Solange nur "die Anderen" sich gefälligst ändern sollen.

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Coolrunnings (2.198 Kommentare)
am 08.07.2023 07:33

Die Kinder (obwohl es richtigerweise ja erwachsene Jugendliche sind) tun mir mittlerweile richtig leid. Für eine im Grunde lebenswichtige Forderung (Schutz und Erhält der Umwelt und Natur) werden sie von der grünen Endzeit-und Verbotssekte gnadenlos missbraucht und instrumentalisiert. Und im Hintergrund schieben die Organisationen, die mit CO2 Handel weltweit Milliarden verdienen noch fest an....!
Der Beitrag meiner (erwachsenen) Kinder zum Umweltschutz sieht so aus: Naturgarten anlegen und gedeihen lassen (und keinen englischen Rasen wo der Roboter alles ausrottet) , Fleischkonsum einschränken oder gleich vegetarisch essen, Dinge (Auto, Klamotten) so lange als möglich nutzen...usw. Meine Kinder sind beide sehr bedacht auf unsere Umwelt und trotzdem würden sie nie auf die Idee kommen, sich (sinnlos) auf die Straße zu kleben und sich von irgendeiner Lobby missbrauchen zu lassen.

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nixnutz (4.400 Kommentare)
am 07.07.2023 18:00

So lernen die instrumentalisierten Kinder wenigstens, dass das Leben und die Gerichtsbarkeit kein medial inszeniertes Wunschkonzert sind.

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( Kommentare)
am 07.07.2023 16:10

Wenn es ein halbwegs gute(r) Anwalt(ältin) gewesen ist, der die Wünsche der Kinder erfüllt hat, hätte er/sie Ihnen erklärt, dass eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Andernfalls ist es dem Anwalt/der Anwälting gleich gewesen, dass nur Zeit und Steuergelder verschwendet werden, sowie die überwiegende Mehrzahl Jener, die von dieser provokant doofen Klage überhaupt gewusst haben, nur Massiv verärgert wurden.

Gleiches gilt natürlich für diese ach so klugen, verantwotungsvollen und bewussten Kinder. Eh`alles Wurscht, Zeit haben wir genug und zahlen tut die Behandlung durch den VfGH eh`der Steuerzahler. Haben eh´so wenig zu tun beim VfGH.

Ihr hyper-domestizierten Kinder. Geht zuerst einmal auf eigene Entscheidung und durch eigene Organisation hinaus in die ferne Natur und dann sagt, woran eine Gefährdung des Klimas konkret zu erkennen ist. Da werdet Ihr etwas mehr Geduld brauchen, wie vor das Gericht zu gehen.

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nixnutz (4.400 Kommentare)
am 07.07.2023 18:01

Ein guter RA hätte die Klage anders formuliert. Formalfehler sind echt peinlich.

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( Kommentare)
am 07.07.2023 18:15

Ich bin genau so ein blutiger Justitz Laie. Nur so viel weiß auch ich. Es kommt auf keine Formulierungs Künste an, in einem derartig kirren Ansinnen besteht keine Aussicht, dass eine Klage angenommen wird.

Man versuche nur, die Anschuldigung kurz, stichhaltig und konkret zu beweisen . . . .

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nixnutz (4.400 Kommentare)
am 07.07.2023 19:56

Du bist tatsächlich ein "Justitz Laie". Auch sinnerfassendes Lesen gehört nicht zu deinen Stärken.

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nixnutz (4.400 Kommentare)
am 07.07.2023 19:57

Kleiner Tipp: Das "Formulieren einer Klage" durch einen RA hat nicht vorrangig mit Rechtschreibung und Satzbau zu tun...

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( Kommentare)
am 07.07.2023 20:31

Kann mich nicht erinnern, "per Du" zu sein. Und Ihre Kommentare sind auch nicht gerade sehr konkret. Es steht ja grundsätzlich alles im Artikel drinnen, weshalb die Klage aus Sachlichen Gründen (konkrete Bezugnahmen) keine Aussicht auf Erfolg haben konnte.

Wie man es dreht und wendet, es ist unabhängig von irgendeiner besonderen Qualifikation eines/einer Rechtsanwaltes(Rechtsanwälting ewesen, dass eine solche klage keine Aussicht auf Erfolg hatte/haben wird.

Ich persönlich halte eine solche kKlage für eine reine Jux Klage, welche eigentlich nach einer Bestrafung oder einer Gegenklage verlangt. Amen!

Und ich hoffe, Sie können sich wieder beruhigen, Nixnutz.

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nixnutz (4.400 Kommentare)
am 07.07.2023 21:08

Du solltest dein eigenes Nichtwissen nicht zum allgemeinen Standard hochstilisieren.

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Joshik (3.044 Kommentare)
am 07.07.2023 15:56

wieder einmal zeigt sich, wie wichtig der zivile Widerstand auf der Strasse ist - um die Rechte unserer Kinder zu verteidigen.
.
zugleich braucht es hunderte Klagen, welche die heutige Begründung des Verfassungsgerichtshofes als höchstgerichtlich einzementierten Angelpunkt für zukünftige VfGh-Klagen zu verwenden
.
wir sollten uns alle bei diesen Kindern bedanken, denn aufgrund ihre Klage musste der Verfassungsgerichtshof erklären unter welchen Voraussetzungen er einer Klage zulassen würde
.
bis dorthin: raus auf die Strasse und ran an die Verursacher von Problemen!

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Klartext2 (1.400 Kommentare)
am 07.07.2023 16:44

Genau, der Wiederstand auf der Strasse hat uns vor der Impfpflicht bewahrt.

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monte1 (258 Kommentare)
am 07.07.2023 15:16

Das erinnert mich an Kafka.
Der Verwaltungsgerichtshof weist die Klage der Jugendlichen auf FORMALEN Gründen ab und die Klimazerstörung geht dramatisch weiter JETZT.
Ich würde mir UNABHÄNGIGE Verfassungsrichter wünschen.

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nixnutz (4.400 Kommentare)
am 07.07.2023 18:03

Wo ist der formaljutistischenFehler des Höchsten - bitte kläre auf, da du ja viel Durchblick zu haben meinst.

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monte1 (258 Kommentare)
am 07.07.2023 22:07

Nixnutz, du hast Kafka nicht begriffen. Schade. Dieser Dichter hätte dir viele Anregungen geboten- über die vermeintliche (Un-) Gerichtbarkeit des VfGH.

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clz (702 Kommentare)
am 07.07.2023 14:08

Die Beschwerde/Antrag beim VfGh wurde ja nicht direkt von den Kindern eingebracht, sondern von einem Anwalt/Anwältin, der/die sie vertreten hat. Möglicherweise haben bei manchen auch die Eltern ein Wörtchen mitgeredet.

Aber dürfen sich Jugendliche nicht fürs Klima engagieren und den Rechtsweg beschreiten, ohne dass man ihnen unterstellt, dass sie "instrumentalisiert" werden? Also ich traue es z. B. einem 14- oder 16jährigen Jugendlichen durchaus zu, dass er/sie weiß, wofür er/sie sich einsetzen will. Und ganz so nebenbei kriegen die Jugendlichen einen Einblick in unser Rechtssystem und wissen jetzt zumindest, wie eine Beschwerde/Antrag beim VfGh funktioniert und was dabei herauskommen kann. Und das kann auch nicht schaden.

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Caesar-in (3.887 Kommentare)
am 07.07.2023 14:44

Naja, wenn diese Klage wirklich von Anwälten eingebracht wurde, dann ist das aber schon sehr peinlich, wegen formalen Fehlern keinen Erfolg zu haben. Oder ging es nur darum, Schlagzeilen zu produzieren, obwohl man wusste, dass es innerhalb der Verfassung und der Gesetze sowieso keinen Erfolg gehabt hätte.

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clz (702 Kommentare)
am 07.07.2023 15:43

Die Beschwerde/der Antrag wurde ganz sicher von Anwälten eingebracht. Geht beim VfGH gar nicht anders.
Aber sie wollen doch sicher nicht ohne genaue Kenntnis der Sachlage die Arbeit der Anwälte in Frage stellen?
Sie können übrigens googeln: VfGH/Rechtssprechung/ausgewählte Entscheidungen. Hier ist der Beschluss öffentlich einsehbar.

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Caesar-in (3.887 Kommentare)
am 07.07.2023 13:23

Wenn es die erwachsenen Nötiger der Gesellschaft nicht kapieren, dass sie mit ihren Kleberaktionen gegen das Klima arbeiten, wie sollen dann Kinder, welche vom Leben genau genommen keine Ahnung haben, etwas richtig machen können. Kinder sollten von den Erwachsenen lernen, um später etwas richtig schaffen zu können. Aber in der Gedankenwelt dieser Endzeitsekte werden Kinder halt nur missbraucht für eigene Zwecke. Die wirklichen Initiatoren, und das sind sicher nicht die Kinder, sollten sich für diese Aktion schämen.

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hasta (2.858 Kommentare)
am 07.07.2023 13:15

Wer steht hinter diesen Kindern und Jugendlichen? Von selbst werden sie wohl kaum auf die Idee gekommen sein einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof ein zu bringen.

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aufjedenfallgutmensch (289 Kommentare)
am 07.07.2023 13:32

Ich kenne genug Kinder und Jugendliche, die so etwas zustande bringen würden. Ich hoffe, Sie haben keine Kinder. Denn mit so einer Eltern-Einstellung täten mir diese echt Leid.

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jamei (25.549 Kommentare)
am 07.07.2023 10:55

Wurde diese Kinder Klima-mäßig eventuell MISSBRAUCHT?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.319 Kommentare)
am 07.07.2023 12:21

Nur weil sie keinen blau(n)en Reflektorbären vom Brumm-brumm-Landesrat Steinkellner wollten?

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Caesar-in (3.887 Kommentare)
am 07.07.2023 13:26

@Schweinderl, wenn sie keine echten Argumente haben zu diesem Post, sondern einfach nur das so beliebte Motto nach rechts auszuteilen machen können, dann wäre es besser, sie halten sich zurück für jene, welche in der Sache fachlich diskutieren wollen. Dieses pauschale ins rechte Eck rücken von Menschen, welche zu Recht auf Fehler hinweisen, ist einfach nur naiv, primitiv und auch dumm. Wenn ich es besser weiß, dann kann ich dem sachlich entgegnen und brauche mich nicht hinter der Nazikeule auf naive Weise verstecken.

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aufjedenfallgutmensch (289 Kommentare)
am 07.07.2023 13:34

Nur weil ihr Geistesgrößen alle nicht über den eigenen Tellerrand blicken könnt, heißt das nicht, dass es Kinder und Jugendlich auch nicht können. Die sind in der Regel geistig weiter als jene, die der FPÖ und ihren Verhetzungen nachjagen.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.319 Kommentare)
am 07.07.2023 10:38

Die Kids werden es auch noch lernen, keine formaljuristische Spitzfindigkeitsfehler mehr zu machen.

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Caesar-in (3.887 Kommentare)
am 07.07.2023 13:27

Das waren keine Spitzfindigkeitsfehler, sondern fachliche Urteile gegen von der Endzeitsekte missbrauchte Kinder. Eigentlich sollten die sich schämen, dass sie Kinder für ihren Egoismus einspannen-

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