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Tödlicher Schlepperunfall in Bayern: Anklage gegen 3 Verdächtige

Von nachrichten.at/apa, 16. Juli 2024, 21:46 Uhr
Unfall in Bayern
In dem Fahrzeug sollen sich mehr als 20 Personen befunden haben. Bild: Daniel Scharinger (Daniel Scharinger)

TRAUNSTEIN. Neun Monate nach einem tödlichen Unfall mit einem Schlepperfahrzeug auf der Autobahn 94 in Oberbayern hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen drei mutmaßliche Organisatoren der Fahrt erhoben.

Der Vorwurf lautet auf Einschleusen mit Todesfolge, wie die Behörde mitteilte. Die drei Männer, die zur Tatzeit im Oktober 2023 17, 22 und 23 Jahre alt waren, befinden sich in Untersuchungshaft. Nun muss die Jugendkammer am Landgericht Traunstein über die Zulassung der Anklage entscheiden. Das Fahrzeug hatte ein Wiener Kennzeichen, der 24-Jährige staatenlose Fahrer wohnte auch in der Bundeshauptstadt.

Sieben Tote, darunter ein Kind

Auf der Flucht vor der Polizei war der damals 24-jährige Fahrer des Kleinbusses verunglückt. Das Fahrzeug war mit 23 Menschen völlig überfüllt. Sieben Insassen kamen ums Leben, darunter ein Kind. Gegen den Fahrer dauern die Ermittlungen an. Ihm liegt laut Staatsanwaltschaft siebenfacher Mord zur Last.

Die drei jetzt Angeschuldigten seien dringend verdächtig, die Schleppung als sogenannte "Scoutfahrer" gemeinsam mit dem Fahrer organisiert und durchgeführt zu haben. "Scoutfahrer" organisieren den Angaben nach Schleppungen und begleiten mit anderen Autos das eigentliche Schlepperfahrzeug. Sie kundschaften aus, wo Polizeikontrollen stattfinden, und leiten den Fahrer dann über andere Routen.

Mit bis zu 180 km/h über die Autobahn

Die drei Männer sollen am Tattag Polizeikontrollen am Grenzübergang Simbach entdeckt und den Fahrer des Kleinbusses zum Grenzübergang Burghausen gelotst haben. Als der Fahrer feststellte, dass ihn Polizeibeamte bemerkt hatten, habe er nach einem Telefonat mit den Scouts Gas gegeben und sein Fahrzeug auf bis zu 180 Stundenkilometer beschleunigt. Bei der Einfahrt in die Autobahnausfahrt Waldkraiburg/Ampfing überschlug sich das Fahrzeug.

Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Scouts – anders als der Fahrer – nicht mit Tötungsvorsatz handelten und sich insofern des Einschleusens mit Todesfolge schuldig gemacht haben.

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