Bundestagswahl 2021 muss in 455 Wahlbezirken wiederholt werden
BERLIN. Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.
Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme.
Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2.256 Wahlbezirke der deutschen Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestags genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.
Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.
Beim Bundestag wurden 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.
Dass so viel Zeit seit der Wahl vergangen ist, hatte Richter Müller mit dem zweistufigen Prüfverfahren erklärt: Zunächst ist das Sache des Bundestags, erst später des Verfassungsgerichts. Auch wegen der hohen Zahl an Einsprüchen sei selbst bei größtmöglicher Beschleunigung kein früherer Zeitpunkt möglich gewesen, sagte Müller.
Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt - mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.
Linke erleichtert
Die Linke äußerte sich nach dem Urteil erleichtert. "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Teilwiederholung in nur 455 von rund 2.200 Wahlbezirken könne den Ausgang in den beiden Wahlkreisen nicht verändern, in denen die Linke Direktmandate gewonnen habe, sagte Bartsch. Die Folge: Die direkt gewählten Abgeordneten Gesine Lötzsch und Gregor Gysi sowie der Leipziger Abgeordnete Sören Pellmann bleiben im Bundestag. Das wiederum sichert die Mandate aller 39 Abgeordneten, die heute noch zur Linken gehören sowie derer, die inzwischen ausgetreten sind, darunter die Gruppe um Sahra Wagenknecht.
Wäre die Wahl ganz wiederholt worden, hätte sich ein anderes Szenario abgezeichnet: Dann hätte eines der Direktmandate verloren gehen können und mit ihm sämtliche Sitze der Linken und der Gruppe Wagenknecht, die 2021 über Listen vergeben wurden. Das bleibt der Partei nun erspart. "Damit ist eine kleine, aber wichtige Hürde genommen", sagte Bartsch. Der nächste Schritt sei nun die Anerkennung der 28 verbliebenen Linken-Abgeordneten als eigene Gruppe.
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Allerdings vergeht kein Tag mit dem die Deutschen nicht mit dem Finger auf andere Länder zeigen.
Gelebte Doppelmoral in ihrer schlimmsten Art.