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Deutsches Bundeskabinett stimmte Nachtragsetat für 2023 zu

Von nachrichten.at/apa, 27. November 2023, 15:33 Uhr
Christian Lindner
Deutschlands Finanzminister Christian Lindner. Bild: ODD ANDERSEN (AFP)

BERLIN. Das deutsche Bundeskabinett hat nach dem Karlsruher Haushaltsurteil einen Nachtragsetat für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite über rund 45 Milliarden Euro rechtlich abgesichert werden, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern bereits genutzt wurden.

Voraussetzung ist, dass der Deutsche Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und die Schuldenbremse für dieses Jahr aussetzt. "Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Es würden keine zusätzlichen Schulden aufgenommen.

Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampel-Regierung nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden. Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts ist klar, dass die Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.

"Es geht um die Heilung eines Rechtsverstoßes, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden", hieß es aus dem deutschen Finanzministerium. Konkret soll die Rücklage im Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt werden, die nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr zur Verfügung stehen. Außerdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.

Union reichte Klage bei Verfassungsgericht ein

Voraussetzung für all das ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und so zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse aussetzt. In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Coronakrise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet.

Ähnlich soll auch dieses Mal argumentiert werden: Die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges beeinträchtigten auch im Jahr 2023 erheblich die staatliche Finanzlage. Auch die Flutkatastrophe vom Sommer 2021 sei eine Notlage, die Beseitigung der Schäden sei noch nicht erledigt.

Die Union kündigte an, die Begründung der Notlage sehr sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, wie sie im Parlament abstimmt. "Unabhängig davon würde ich nicht zu einer Klage raten", sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Union hatte die erste Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.

Ohne die Absicherung hätte nach dem Karlsruher Urteil im Budget 2023 ein Verfassungsbruch gedroht. Denn die Richter entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hat er nach Auffassung von Experten im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen und im Fonds zur Fluthilfe aber gemacht.

Bund darf zehn Milliarden Euro weniger Schulden machen

Mit dem Nachtragsetat sollen zudem einige technische Veränderungen im Budget vorgenommen werden. Die Höhe der Steuereinnahmen und die Zinsausgaben werden an die aktuellste Prognose angepasst. Außerdem fällt ein Darlehen über zehn Milliarden Euro für die Aktienrente weg, weil die dafür nötige Stiftung noch nicht gegründet ist. Das Vorhaben Aktienrente an sich sei damit aber nicht vom Tisch, hieß es aus dem Finanzministerium.

Eine Änderung der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse sorgt zudem dafür, dass der Bund in Deutschland in diesem Jahr auch regulär weniger Schulden aufnehmen darf als geplant. Denn die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt eine gewisse Kreditaufnahme - je schlechter die wirtschaftliche Lage, desto mehr. Mit dem Nachtragshaushalt musste die erlaubte Kreditaufnahme neu berechnet werden. Das Ergebnis: Der Bund darf zehn Milliarden Euro weniger Schulden machen. Das Geld soll stattdessen nun aus einer während der Flüchtlingskrise gebildeten Rücklage entnommen werden. Diese Mittel waren eigentlich für die kommenden Jahre verplant - was die Aufstellung des Budgets für das kommende Jahr noch einmal schwieriger machen dürfte.

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