EU-Budget - Michel sieht 1.074 Milliarden Euro für 2021-2027 vor
EU-Ratspräsident Charles Michel schlägt für die Jahre 2021 bis 2027 ein EU-Budget in Höhe von 1.074 Milliarden Euro und einen Aufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro vor. Das gab er am Freitag in Brüssel bekannt.
Österreich und weitere Länder sollen weiter Rabatte auf ihre EU-Beiträge bekommen. Mit seinem Budget-Vorschlag liegt er damit knapp unter der Vorstellung der EU-Kommission. Michel hielt daran fest, 500 der 750 Mrd. Euro aus dem Corona-Fonds als Zuschüsse auszuzahlen, die von den Empfängerländern nicht zurückgezahlt werden müssen. Dagegen stemmten sich eine Reihe nördlicher EU-Länder wie die Niederlande und Österreich, die vor allem auf die Vergabe von Krediten setzen.
Das Vorhaben ist eng verknüpft mit dem nächsten Sieben-Jahres-Haushalt der EU für die Zeit von 2021 bis 2027. Für ihn schlug Michel nun ein Volumen von 1.074 Mrd. Euro vor. Dies sind 13 Mrd. Euro weniger als er vor dem im Februar gescheiterten Haushaltsgipfel vorgeschlagen hatte. Ein Ende Mai von der EU-Kommission vorgelegter neuer Vorschlag sah ein Volumen von 1.100 Mrd. Euro vor.
Um den Widerstand von Nettozahlerländern zu überwinden, schlug Michel vor, Rabatte bei den Beitragszahlungen fortzuführen. Nach seinen Plänen sollen die sogenannten "Sparsamen Vier" Österreich, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden pauschale Abschläge auf ihre Zahlungen in den EU-Haushalt bekommen. Konkrete Zahlen nannte Michel nicht.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ließ am Donnerstag im EU-Hauptausschuss des Nationalrates bereits anklingen, dass Michel eine "leichte Redimensionierung" des EU-Budgets vorschlagen werde. "Das Volumen wird kleiner werden", teilte Kurz mit. Dies sei "positiv" für ein "Nettozahler-Land" wie Österreich. "Ich bin froh, dass es Bewegung in unsere Richtung gibt", sagte der Kanzler. Die Verhandlungen hätten Wirkung gezeigt.
Hohe Hürden für Mittelkürzungen
Michel will außerdem an einem Rechtsstaatsmechanismus im EU-Budget in abgeschwächter Form festhalten. Die Entscheidung, bei Mängeln des Rechtsstaats die Zahlung von EU-Mitteln an den jeweiligen Mitgliedstaat einzuschränken, sollte vom Rat der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können, schlug Michel vor. Diese gilt allerdings als sehr hohe Hürde.
Das Thema der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien beschäftigt die EU seit Jahren. Gegen Polen und Ungarn laufen wegen Verstößen Strafverfahren. Die EU-Kommission hatte deshalb vorgeschlagen, die Auszahlung europäischer Haushaltsmittel an das Einhalten rechtsstaatlicher Prinzipien zu binden.
Nach Ansicht der Kommission sollte die Hürde für Kürzungen niedriger liegen, eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Mitgliedstaaten sollte demnach nötig sein, um Kürzungen zu verhindern. Bei Michel ist es nun umgekehrt: Die Mitgliedstaaten müssen mit qualifizierter Mehrheit zustimmen, um für Kürzungen grünes Licht zu geben.
Für den Beschluss des Sieben-Jahres-Haushalts der EU bedarf es der Einstimmigkeit aller Staats- und Regierungschefs. Länder wie Polen oder Ungarn haben damit eine Veto-Möglichkeit: Sie könnten bei einem Streit um die Rechtsstaatlichkeit die ohnehin schon stark verzögerten Verhandlungen über den Haushalt und den damit eng verknüpften Wiederaufbaufonds zur Corona-Krise blockieren.
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