Kein Haftbefehl gegen Assange
STOCKHOLM. Der Wikileaks-Gründer wird nicht nach Schweden ausgeliefert.
Das Bezirksgericht im schwedischen Uppsala hat einen Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Da Assange in Großbritannien eine Gefängnisstrafe absitze, sei es möglich, ihn durch Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls zu befragen, sagte der Richter. Deshalb sei es nicht verhältnismäßig, ihn jetzt zu verhaften. Die Ermittlungen gegen Assange werden damit aber nicht eingestellt.
Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl ausstellen wollen, um eine Auslieferung von Assange an Schweden zu erreichen. Die Anklägerin Eva-Marie Persson argumentierte, es bestehe die Gefahr, dass Assange flüchten werde. Sein Anwalt hatte das zurückgewiesen. Schließlich befinde sich sein Mandant in Großbritannien in Haft.
Assange hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Am 11. April wurde Assange schließlich festgenommen, nachdem ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte.
Nun befindet sich der Australier in Großbritannien in Haft, weil er gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.
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