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Transit-Streit: Italien brachte Klage gegen Österreich bei EuGH ein

Von nachrichten.at/apa, 26. Juli 2024, 13:22 Uhr
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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg Bild: FRANCOIS LENOIR (X01164)

ROM/INNSBRUCK/BRÜSSEL. Im Streit um die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen auf der Brennerstrecke hat Italien die bereits angekündigte Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebracht.

Ein dementsprechender Beschluss wurde am Freitag vom Ministerrat in Rom gefasst, wie das italienische Verkehrsministerium bekannt gab. Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) sprach davon, nun mit der "österreichischen Arroganz Schluss machen" zu wollen.

Vizepremier Salvini meinte, damit "die Rechtssicherheit für die europäischen Spediteure wiederherzustellen." Italien reichte die Klage laut Artikel 259 EG-Vertrag ein, was ein präzedenzloser Fall war.

Freier Warenverkehr eingeschränkt

Die EU-Kommission hatte Mitte Mai im Transit-Streit den Weg für die Klage Italiens freigemacht. In einer Stellungnahme gab die Behörde der Kritik Italiens in markanten Bereichen recht, auf ein eigenes Vertragsverletzungsverfahren wurde aber verzichtet. Einige der Tiroler Maßnahmen würden den freien Warenverkehr einschränken. Konkret nannte man hier in einer veröffentlichten Aussendung am Ende eines dreimonatigen Verfahrens das Nachtfahrverbot, Sektorales Fahrverbot für "bestimmte schienenaffine Güter", das Winterfahrverbot an Samstagen und die Rationierung der Einfahrt von Schwerlastfahrzeugen auf die Autobahn, also die Lkw-Blockabfertigung bzw. Dosierung.

Einige Argumente Österreichs erkannte die Brüsseler Behörde zwar an, die Maßnahmen seien aber nicht kohärent und könnten daher nicht "durch die Erreichung der angestrebten Ziele (Umweltschutz, Straßenverkehrssicherheit, Verkehrsfluss oder Versorgungssicherheit) gerechtfertigt werden." Darüber hinaus dürften einige dieser Maßnahmen ausländische Unternehmen eher betreffen als österreichische, hieß es. Was den Einwand Italiens gegen Österreich bezüglich einer angeblich mangelnden loyalen Zusammenarbeit anbelangte, stellte die Kommission hingegen fest, dass Italien keine ausreichenden Beweise zur Untermauerung dieses Vorwurfs vorgelegt hatte.

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