UNO-Menschenrechtsbüro sieht Verstöße Israels gegen humanitäres Völkerrecht
GENF. Israel verstößt nach Angaben des UNO-Menschenrechtsbüros bei seiner Militäroperation im Gazastreifen gegen die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts. Dazu gehörten Vorsichtsmaßnahmen, um die Zivilbevölkerung zu schützen.
Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, habe bereits betont, dass mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts das Risiko steige, wegen Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden, sagte eine Sprecherin am Freitag in Genf.
"Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Israel die grundlegenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts nicht einhält", sagt die Sprecherin des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), Elizabeth Throssell. Dabei gehe es um "Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsichtsmaßnahmen bei der Durchführung von Angriffen". Israels Aufrufe an die Zivilbevölkerung, bestimmte Ortsteile vor geplanten Militäreinsätzen zu verlassen, reiche nicht. Das Militär sei trotzdem dafür verantwortlich, Zivilisten zu verschonen.
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Das UNO-Menschenrechtsbüro kritisiert zudem, dass nach Berichten Hunderte Palästinenser gefangenen genommen wurden und an unbekannten Orten festgehalten werden. Freigelassene hätten von Misshandlungen und Folter durch das israelische Militär berichtet. Das müsse aufhören, und Verantwortliche für Misshandlungen und Folter müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Büro kritisierte auch die fortgesetzten Angriffe bewaffneter palästinensischer Gruppen auf Israel. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde im Gazastreifen wurden bisher nahezu 24.000 Menschen getötet worden. 23.708 Todesfälle seien bekannt, teilt die palästinensische Behörde mit. 60.000 Menschen seien verletzt worden. Das Menschenrechtsbüro verurteilte gleichzeitig den Überfall palästinensischer Terroristen auf Israel am 7. Oktober, die dort 1.200 Menschen töteten und rund 250 in den Gazastreifen verschleppten. 136 befänden sich dort immer noch in der Gewalt der Täter.
OHCHR spricht nicht von Terroristen, sondern von "bewaffneten palästinensischen Gruppen". Der Grund: Im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten definiert das humanitäre Völkerrecht den Begriff Terrorismus nicht.