Zehn Fragen und Antworten zur Vermögenssteuer
1Was versteht man unter Vermögenssteuern? Die Beantwortung dieser Frage scheint leichter zu sein, als sie ist. Grundsätzlich wird bei der Vermögenssteuer das Eigentum oder der Besitz einer Person besteuert.
1. Was versteht man unter Vermögenssteuern?
Die Beantwortung dieser Frage scheint leichter zu sein, als sie ist. Grundsätzlich wird bei der Vermögenssteuer das Eigentum oder der Besitz einer Person besteuert. Bis ins Mittelalter war die Vermögenssteuer eine viel bedeutendere Einnahmequelle für den Staat als etwa eine Einkommenssteuer oder eine Umsatzsteuer. In der derzeitigen Diskussion wird vor allem zwischen Besteuerung des Vermögens und Besteuerung des Vermögenswachstums (Vermögenszuwachssteuer) unterschieden. Ob eine Spekulationssteuer eine Vermögenssteuer oder eher eine Einkommenssteuer ist, lässt sich gar nicht so einfach beantworten.
2. Hat Österreich eine Vermögenssteuer?
Eine allgemeine Vermögenssteuer wurde neben der Gewerbesteuer mit der Steuerreform 1993 von Finanzminister Ferdinand Lacina (SP) abgeschafft. Vor allem deshalb, weil vor allem Unternehmen über Gebühr belastet waren und ein Drittel der Einnahmen durch Verwaltungskosten aufgefressen wurden. Nach wie vor gibt es eine Grundsteuer in Österreich. Diese wird aber nicht nur von den Reichen bezahlt, sondern auch von den Mietern. Die Grundsteuer wird nämlich mit den Betriebskosten weitergereicht.
Eine längst existierende Vermögenszuwachssteuer ist die Kapitalertragssteuer, die 25 Prozent auf den Zuwachs ausmacht. Sie wird auf Sparbüchern automatisch abgezogen und gilt auch für Dividenden aus Aktien. Eine Spekulationssteuer gibt es, wenn Immobilien vor Ablauf einer Behaltefrist von zehn Jahren und Aktien vor Ablauf eines Jahres verkauft werden. Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden abgeschafft. Die Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragungsgebühr (mit insgesamt 4,5 Prozent des Immobilienwerts) existieren noch.
3. Welche Ideen einer Vermögenssteuer gibt es?
Wiedereinführung der eben abgeschafften Erbschafts- und Schenkungssteuer, höhere Besteuerung von Privatstiftungen, Verlängerung der Spekulationsfristen, höhere Grundsteuern, Besteuerung von Finanztransaktionen. Zu Beginn der Amtszeit von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer gab es die Idee einer Wiedereinführung einer allgemeinen Vermögenssteuer von 0,5 Prozent auf alle Vermögen unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 300.000 bis 500.000 Euro. Wirtschaftsforscher sahen darin ein Einnahmenpotenzial von 3,8 Milliarden Euro.
4. Wie besteuern andere Länder das Vermögen?
Eine allgemeine Vermögenssteuer haben in Europa Frankreich, die Schweiz, Spanien und Schweden. Die drei erstgenannten Länder heben 0,5 Prozent ein und lassen eine Freigrenze von 334.000 bzw. 1,2 Millionen Euro Vermögen. Außerhalb Europas gibt es auch Vermögenssteuern. Meist betreffen sie vorrangig das vorhandene Grundvermögen.
5. Worin liegt das Dilemma der Diskussion um die Vermögenssteuer?
Das Bedürfnis, die Wohlhabenderen stärker zur Kasse zu bitten, ist zwar mehrheitsfähig. Aber nur solange nicht die große Masse des Mittelstandes erfasst wird. Will der Staat aber wirklich in größerem Rahmen Geld einnehmen, geht es ins Fleisch. Dann wird wieder genau jene Bevölkerungsschicht belastet, die bei Lohn-, Umsatz- und Verkehrssteuern einen hohen Beitrag leistet.
6. Welche Chance hätte eine Erhöhung der Grundsteuer?
Nur eine sehr geringe. Indem man etwa die Einheitswerte oder den Grundsteuersatz erhöht, träfe man zwar einerseits Großgrundbesitzer, andererseits aber auch viele Mieter von Sozialwohnungen. Die rote Stadt Wien als größter Wohnungseigentümer würde ebenfalls zur Kasse gebeten. Ebenso die katholische Kirche oder die Bundesforste, die ebenfalls Großgrundbesitzer sind.
7. Was spricht für und gegen eine Finanztransaktionssteuer?
Vom Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit wäre eine Steuer auf Kauf und Verkauf von Wertpapieren bestechend, weil die Verursacher zahlen müssen und auch das Tempo der Spekulation eingebremst würde. Diskutiert werden 0,01 bis 0,1 Prozent auf jeden Transaktionswert. Die Rede ist von 80 Milliarden Euro jährlichen Einnahmen in Europa.
In den 1970er-Jahren hat der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler James Tobin eine weltweite Steuer auf Devisengeschäfte vorgeschlagen, um „etwas Sand in die Räder der internationalen Finanzmärkte zu streuen“. Schon damals warnte er vor Finanzmärkten, die sich von der Realwirtschaft wegbewegen. Seitdem wurde die „Tobin-Steuer“ von Politikern und Forschern immer wieder thematisiert. So bestechend die Idee, so schwierig die Umsetzung.
Klar ist, dass eine solche Steuer nur dann sinnvoll ist, wenn zumindest eine Region der Größe der EU sie einführt, noch besser wäre eine globale Einführung. Dann stellt sich die Frage, wer wie viel von den Einnahmen bekommt und wofür das Geld verwendet wird. Tobin wollte es für Sozialprojekte verwendet wissen. Die Erfahrung zeigt, dass es wohl zum Stopfen von Finanzlücken hergenommen würde.
8. Warum nicht eine Steuer auf gestiegene Aktienkurse?
Damit würden nicht nur Dividenden, sondern auch Kursgewinne versteuert. Allerdings wirft dies zahlreiche Fragen auf. Was passiert zum Beispiel, wenn ich die Gewinne noch nicht realisiert habe und die Aktien wieder fallen? Kann man Verluste gegenrechnen? Wie wirkt sich eine solche Regel auf die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge aus? Auch die Verlängerung der Spekulationsfrist ist problematisch. Vor allem dann, wenn Anleger aus Angst vor Steuerpflicht nicht rechtzeitig verkaufen. Ernst Haidenthaler von der KPMG sagt, am realistischsten wäre eine Steuer mit einem sehr niedrigen Satz (zwischen 10 und 15 Prozent) auf Kursgewinne bei Ausschluss einer Gegenrechnung der Verluste. „Wichtig wäre, dass neue oder veränderte Steuern keine hohen administrativen Kosten verursachen.“
9. Bleiben also die Privatstiftungen. Erwischt es dort nicht die wirklich Reichen?
Tatsächlich liegt in den 3000 österreichischen Privatstiftungen eine Menge Geld. Da sich die Errichtung einer solchen Privatstiftung nur bei einem Vermögen lohnt, das zumindest sechsstellig ist, ist die Chance groß, die Reichen wirklich zur Kasse zu bitten. Allerdings sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Privatstiftungen und ihre kulante steuerliche Behandlung mit der Absicht forciert wurden, ausländisches Kapital aus dem Ausland anzulocken und inländisches im Land zu behalten. Das ist durchaus gelungen. Wenn man die Steuerschrauben anzieht, besteht die Gefahr, dass Geld abfließt und die Einnahmen eher sinken als steigen.
10. Bleibt uns die Reichensteuer-Diskussion erhalten?
Mit Sicherheit. Die Staatsschulden treiben lichten Höhen entgegen und müssen über kurz oder lang einmal zurückgezahlt werden. Die Chancen, dass es Österreich schafft, über eine ausgeklügelte Verwaltungsreform Kosten zu sparen, sind erfahrungsgemäß überschaubar. Denn diejenigen, die sparen sollen, entscheiden selten dafür, sich einzuschränken. Bleiben also neue Steuern. Die Einkommenssteuer ist bereits sehr hoch, die Umsatzsteuer mit 20 Prozent höher als in Deutschland. Bleibt letztlich eine Vermögenssteuerdiskussion, die fälschlicherweise Reichensteuer genannt wird. Denn die Reichen wurden bisher bei all den genannten Modellen sehr selten empfindlich getroffen.