Amtsgeheimnis: Kritik an Grenze und Veto-Klausel
WIEN. Neben der SPÖ sehen auch Experten einen Änderungsbedarf am Entwurf der Regierung.
Mit der Einigung der schwarz-grünen Koalition auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses hat das Feilschen um die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Umsetzung begonnen. Insgesamt müssen rund 250 Gesetze geändert werden. Weil die FPÖ das Projekt ablehnt, gilt der Fokus der SPÖ. Deren Verfassungssprecher Jörg Leichtfried zeigte sich gesprächsbereit.
Änderungswünsche hat er bereits bei der proaktiven Informationspflicht angemeldet. Laut aktuellem Entwurf soll diese nämlich allen 1834 Gemeinden, die weniger als 5000 Einwohner haben, erspart bleiben. Womit nur die 259 größten Kommunen betroffen wären.
Kritik an dieser Grenze kam gestern auch von Experten. Mathias Huter vom "Forum Informationsfreiheit" sprach gestern von einem "Foul" an Bürgern kleiner Gemeinden. Schließlich müssten sich diese "mit ihrem Bürgermeister anlegen", um an Informationen zu kommen, für deren Herausgabe andere Bürgermeister von sich aus verpflichtet seien. Der Verwaltungsjurist Peter Bußjäger sprach von Diskriminierung. Für die 3,4 Millionen Einwohner kleiner Gemeinden komme es zur kritischen Differenzierung, wonach sie "weniger Anrecht auf Information haben als solche in der Stadt oder in größeren Gemeinden". Für den Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist "das Schlimmste", dass trotz der Abschaffung des Amtsgeheimnisses "der Behörde, die über die Information verfügt", die Entscheidung über eine Verschwiegenheitsverpflichtung überlassen bleibt.
Für Huter gibt es auch noch einen "Teufel im Detail". Denn im Entwurf der Regierung könne jedes Bundesland verhindern, dass das Gesetz in Zukunft geändert werden kann. Das sei wie eine "Ewigkeitsklausel".
Das Amtsgeheimnis wurde genauso wenig abgeschafft, wie die Kalte Progression.
Alles alternative Wahrheiten bzw. Schutzbehauptungen von ÖVP / GRÜNE.
Entgegen allen Unkenrufen hat die Volkspartei mit den Grünen die Reform des Amtsgeheimnisses geschafft.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz, das auch für kleine Gemeinden gilt, ist ein wichtiger Schritt zur Transparenz und Modernisierung unserer Verwaltung.
Reiner Zufall, dass es für Grafenwörth nicht gilt!?!
Blödsinn, natürlich gilt es auch dort.
Tim !
Der Pressedienst von ÖVP u. Grüne
könnte das Gesetz nicht wohlwollender kommentieren !
Opposition blockiert wieder.
Ist Taktik, und die SPÖ will bestimmt wieder andere Deals damit verknüpfen.
Bitte bleiben Sie dran. Sagen Sie uns / mir bitte ein paar der Deals, damit auch ich mich ein bisschen weiterbilden kann. Mir fehlt, m.E. Ihre kriminalistische Begabung.
Lassen Sie sich nicht an der Weiterbildung hindern.
Und reden Sie sich nicht auf andere aus.
Bestimmt werden Ihnen die Genossen die Details der letzten Deals verraten.
Die letzten Jahre hat sich die SPÖ praktisch alle nötigen Zustimmungen im Parlament oder Bundesrat durch einen Deal vergüten lassen.
Das man sich überhaupt getraut
so einen Gesetzesentwurf in Diskussion zu bringen,
obwohl Experten vor den Folgen warnen,
zeigt von der Präpotenz dieser Regierung.
Aber die Frau Edtsadler hat ja alle (un) möglichen Argumente bereit gehabt,
warum man trotz Allem über die Bevölkerung und
die Meinung der Fachjuristen drüberfahren will.
Übrigens, wozu haben wir eine Verfassungsministerin ??
1. Wir haben die nie gehabt- und wir brauche sie auch in Zukunft nicht, weil:
2. Wir haben eine Verfassung, an der es eh nix zum Herumdoktern gibt
Wir haben eine Regierung, die verpflichtet ist, die Verfassung einzuhalten
3. Wir haben einen Verfassungsgerichtshof der Verstöße ahndet
4. Wir haben einen BP, der über diese schöne Verfassung wacht.
Oder brauchte man für die ÖVP u. die Frau Edstadler einen zusätzlichen
Ministerposten ?
Und trotzdem möchte die SPÖ bei diesem Gesetz mitmachen!
Wahrscheinlich werden sie dafür mit einem warmen Mittagessen abgespeist,
"obwohl Experten vor den Folgen warnen"
Nun, das sind die Experten der Opposition.
Klar !
Was ist schon die Meinung des Verfassungsjuristen Hans Mayer
u. anderer Experten u. Fachleute
gegen die Präpotenz dieser Regierung u. der Frau Edstadler ?
Aber ich denke, daß selbst von der Juristerei Unbeleckte
den beabsichtigten Murks dieser Gesetzesvorlage erkennen.
Man stelle sich einmal den Schwachsinn vor,
daß Gemeinden unter 5.000 Einwohner
nur eine Informationspflicht auf Anfrage haben.
Und daß die eigene Behörde entscheidet,
worüber nicht informiert werden muß .
Andere EU Länder würden für diese Undemokratie
ein Verfahren angehängt bekommen.
Na ja, schaun wir mal, was der VfGH
zu dieser Ungleichbehandlung der Bürgers sagt ?
Warum hört man in den Medien nichts über das geplante "Krisensicherheitsgesetz"? Will man diese Terrain ganz den Schwurblern überlassen oder soll es totgeschwiegen werden?
Ein weiterer Schritt zur Aushöhlung des ländlchen Raumes.
Widersprichtr glasklar dem Gleichheitsgrundsatz machtr neben anderen Sauerein die Bürger des ländlichen Raumes ( Hoheitsgebiet der VP NÖedertracht ) zu Bürgern zweiter Klasse !
Wenn sie sich's gefallen lassen. Schliesslich haben sie ja den/die Bürgermeister/in direkt gewählt. Dann können sie ihm/ihr auch klarmachen, was sie - bei sonstigem Liebesentzug - von ihm/ihr wollen.
Sollbruchstellen verhindern eine Abschaffung des Amtsgeheimnis
Wo kämen wir hin, wenn der Steuerzahler wissen darf, wohin sein Geld fliesst und wer mit wem mauschelt
Noch ist das Ganze eine Ankündigung einer Ankündigung einer....
Der epochale, monumentale Kulturwandel, entpuppt sich in den Augen Huters, als Foul an 3,4 Millionen Mitbürgern.
Ich erlaube mir deshalb nochmals darauf hinzuweisen, dass man neue Gestaltungen auch auf rechtliche Sicherheit prüfen muss, wodurch auch klar ist, dass nicht die "einfache Lösung", sondern die "machbare, rechtlich sichere, optimale Lösung" zu suchen ist, was langsam , aber sicher auch in den Chefetagen der Medien und auch der Unternehmen sicher gepflegt wird, oder?
Im Augenblick scheint die 5000er Grenze die "machbare" Lösung zu sein. Denn was nützt ein Verfassungsgesetz, das dann mit Verweis auf "unmöglich zu schaffen" nicht umgesetzt wird?
Es wird an den Bürger*innen dieser Gemeinden liegen, auch hier die "proaktive" Vorgangsweise durchzusetzen. Denn wenn viele Bürger bestimmte Angelegenheiten unabhängig voneinander abfragen, wird vermutlich der/die Bürgermeister/in zur Auffassung kommen, dass es einfacher ist, diese Information allgemein zugänglich zu machen, als - Hausnummer - 100 einzelne Anfragen zu beantworten.
Ich verstehe, dass die rechtliche Sicherheit für diese Koalition keine Bedeutung hat. Sie haben das sehr treffend ausgeführt.