Anschlag auf Swift-Konzert geplant: Wie ein 19-Jähriger ins Visier der DSN geriet
WIEN. Dass ein 19-jähriger mutmaßlicher Anhänger der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) aus Ternitz einen Anschlag auf ein Taylor Swift-Konzert im Ernst-Happel-Stadion geplant hatte, ist den heimischen Staatsschützern nicht zehn bis 14 Tage davor, sondern wesentlich kurzfristiger bekannt geworden.
Das war am Wochenende aus Sicherheitskreisen in Erfahrung zu bringen. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sei "unter höchstem Zeitdruck" gestanden, hieß es.
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Als gesichert kann nach APA-Informationen gelten, dass die DSN nur wenige Tage vor den am vergangenen Mittwoch erfolgten Festnahmen des 19-Jährigen und eines 17 Jahre alten mutmaßlichen Mittäters, der für ein Facility-Unternehmen im Happel-Stadion im Bühnen- und Gerüstaufbau mitgearbeitet hätte, von ausländischen Partnerdiensten gewarnt wurde. Innerhalb weniger Stunden gingen mehrere Hinweise - davon einer aus den USA - zu einem geplanten Attentat auf das Großevent ein. In diesen Informationen, die die DSN praktisch zeitgleich erhalten hat, war übereinstimmend von einem Einzeltäter die Rede. Außerdem sollen die Informationen sehr vage gewesen sein und zunächst behördenintern zeitintensive Abklärungen erforderlich gemacht haben.
Erheblicher Zeitdruck
In weiterer Folge wurden zur Konkretisierung und Berichterstattung an die Justizbehörden umfangreiche Schritte zur Gefahreneinordnung, Vorbereitungsarbeiten zur Gefahrenabwehr, Kontrollmaßnahmen und Ermittlungen notwendig. Die DSN stand dabei unter erheblichem Zeitdruck: Der 19-Jährige war bis dahin nicht als Islamist in Erscheinung getreten, er war kein so genannter Gefährder, den die DSN am Radar gehabt hätte, über sein Umfeld und seine binnen kürzester Zeit erfolgte Radikalisierung war zunächst nichts bekannt. Taylor Swift sollte wiederum bereits vom 8. bis zum 10. August im Happel-Stadion auftreten - an jedem einzelnen Abend wurden 67.000 Besucherinnen und Besucher im und tausende Fans vor dem Stadion erwartet.
Überwachung von Messenger-Diensten nach wie vor nicht zulässig
Dass die Verfassungsschützer rechtzeitig vor den Konzert-Terminen ausreichend Beweismaterial sammeln und sicherstellen konnten, auf dessen Basis nun der 19-Jährige und sein 17 Jahre alter mutmaßlicher Mittäter wegen terroristischer Vereinigung in U-Haft sitzen und ein weiterer Bekannter des 19-Jährigen festgenommen wurde, spricht für ein effizientes Ermitteln. Immerhin zeigte sich binnen weniger Tage, dass der 19-Jährige kein Einzeltäter sein dürfte, er die Vorbereitungen zur beabsichtigten Tat vermutlich nicht alleine durchgeführt hat und es offenbar Mitwisser gab. Dabei gelten Ermittlungen in der Terrorismusbekämpfung als zeit- und ressourcenintensiv und bedürfen oft einer Länder übergreifenden Abstimmung - in Österreich gestaltet sich dies noch aufwendiger als in anderen EU-Ländern, weil es rechtliche Hürden gibt. Die Überwachung von Messenger-Diensten ist hierzulande nach wie vor nicht zulässig.
Zu den Hinweisen, die auf die Spur des 19-Jährigen und in weiterer Folge zu zwei weiteren Festnahmen führten, gab sich DSN-Direktor Omar Haijawi-Pirchner auf APA-Anfrage bedeckt: "Ein wichtiger Aspekt unserer professionellen Arbeitsweise ist, dass wir keine Details zur Kommunikation mit unseren nationalen und internationalen Partner offen legen - weder zu Metadaten noch zu Inhalten." Zum vorliegenden Ermittlungsergebnis meinte Haijawi-Pirchner: "Die DSN konnte ihren gesetzlichen Auftrag vollumfänglich erfüllen und das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft zurückerlangen. Sie genießt das Vertrauen weltweiter Partner und steht im regelmäßigen Austausch mit internationalen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten." In der DSN würden die nachrichtendienstliche und die polizeiliche Komponente vereint, "wodurch wir für die konkrete Gefahrenabwehr zuständig sind". Abschließend betonte Haijawi-Pirchner: "Wenn es darum geht, akute Gefahren abzuwehren, ist rasches und zielgerichtetes Handeln notwendig."
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