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Aus für kalte Progression: Ab 1. Jänner fließen 1,85 Milliarden Euro zurück

14. September 2022, 00:04 Uhr
Aus für kalte Progression: Ab 1. Jänner fließen 1,85 Milliarden Euro zurück
Regierungsquartett will heute im Stehen einen "historischen Schritt" beschreiben. Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER

WIEN. Letztes Drittel der Mehreinnahmen verteilt Regierung auf kleine und mittlere Einkommen.

Die türkis-grüne Regierung hat sich am Dienstag auf die Details für die lange angekündigte Abschaffung der kalten Progression geeinigt. Demnach wird heute im Ministerrat beschlossen, dass zwei Drittel der "schleichenden Steuererhöhung" (Vizekanzler Werner Kogler, Grüne) Jahr für Jahr und automatisch über die Einkommenssteuer sowie Absetzbeträge an die Steuerzahler zurückgegeben werden. Bundeskanzler Karl Nehammer (VP) sprach von einem "historischen Schritt" nach den Anläufen vieler Regierungen davor. Vor allem der Mittelstand, der "einen enormen Beitrag zum Wohlstand in Österreich leistet", werde dadurch entlastet.

Nach Berechnungen von Wifo und IHS bringt die kalte Progression dem Finanzminister derzeit jährlich 1,85 Milliarden Euro an schleichenden Mehreinnahmen. Davon werden ab 1. Jänner 2023 rund 1,23 Milliarden Euro über die automatische Steueranpassung ausgeglichen.

Das letzte Drittel

Offen war bis zuletzt, wie das restliche Drittel, also 617 Millionen Euro, verteilt werden soll. Die Pläne der Regierung sehen hier Entlastungsschritte für kleine und mittlere Einkommen vor. Dazu zählt, die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über der Inflationsrate zu erhöhen. Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Teuerungsrate angepasst.

Finanzminister Magnus Brunner (VP) bezeichnete das Projekt als Gebot der Stunde, "weil die Inflation längerfristig hoch bleibt". Es sei "ein Akt der Fairness", den Menschen Geld zurückzugeben, das ihnen die Teuerung genommen hat. Ebenfalls ab 1. Jänner soll die automatische Wertanpassung von Sozial- und Familienleistungen (siehe Kasten) in Kraft treten. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hat für diese Valorisierung bis 2026 zusätzliche Kosten von vier Milliarden Euro veranschlagt.

Während Nehammer und Kogler ihr Werk als großen Beitrag zur Entlastung der Steuerzahler lobten, stieß sich Neos-Wirtschafts- und Sozialsprecher Gerald Loacker vor allem an einem Punkt: Dass der Finanzminister ein Drittel vom Volumen als Spielraum benötige, sei "ein Märchen". Dieser habe durch milliardenschwere Mehreinnahmen etwa bei Umsatzsteuer, NoVA oder Grunderwerbssteuer "mehr als genug Spielraum für Entlastungen", sagte Loacker. Für ihn hätte sich "der hart arbeitende Mittelstand" die vollständige Rückerstattung der Steuermehreinnahmen verdient.

Warnung vor Teilzeitanreiz

Auch die wirtschaftsliberale Denkfabrik Agenda Austria stößt sich daran, dass die kalte Progression im Endeffekt nur für die untersten Steuerstufen abgeschafft wurde. Dies könne im schlechtesten Fall zu noch mehr Teilzeitanreizen führen, weil Mehrarbeit stärker belastet werde. Dennoch halte man das Projekt für eine "große Sache".

Was ist die kalte Progression?

  • Als "kalte Progression" wird jener Effekt bezeichnet, der durch das Zusammenwirken eines progressiven Steuertarifs, der Inflation und von Gehaltserhöhungen entsteht. Gehälter werden jedes Jahr angehoben, die Tarifstufen bleiben aber unverändert. Wenn die Einkommen steigen, die Tarifstufen aber fix sind, erhöht sich die Steuerleistung, wenn man in die nächste Steuerstufe vorrückt. In der Folge bleibt von der Bruttogehaltserhöhung netto weniger über. Je mehr Arbeitnehmer durch Lohnerhöhungen also in höhere Steuerstufen "wachsen", desto mehr schöpft der Staat davon ab. Diesen Effekt nennt man kalte Progression – "kalt", weil dafür keine aktive Handlung oder Steuererhöhung nötig ist.
  • Bereits heuer im Juli hat Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) die für eine automatische Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen notwendigen Gesetzesänderungen in Begutachtung geschickt. Diese werden ab 1. Jänner 2023 jährlich an die Teuerung angepasst. Davon betroffen sind Krankengeld (inklusive Reha- und Umschulungsgeld), Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld und Studienbeihilfe. Als Betrachtungszeitraum gilt die Inflationsentwicklung vom August des Vorjahres bis Juli des aktuellen Jahres.
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9  Kommentare
9  Kommentare
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Utopia (2.871 Kommentare)
am 15.09.2022 08:19

Erstens: Warum nur 2/3? Warum nicht die tatsächliche Inflation? Ich muss für das Brot doch auch 100% der Erhöhung bezahlen und nicht nur 2/3.
Zweitens: Die Parteien haben sich schon längst eine automatische Erhöhung ihrer Zuwendungen gesichert und das in voller Höhe der Inflation. Warum geht das nicht bei uns einfachen Leuten?
Drittens: Warum werden nicht gleich die Lohnsteuertabellen entsprechen verändert, sodass das Geld gar nicht erst zum Finanzamt fließt? Der Aufwand wäre minimal und nur einmalig im Vergleich zum Aufwand bei der Rückerstattung, der Jahr für Jahr anfällt. Spekulieren die Politiker auf den Kredit und dass dann doch wieder eine Menge gar nicht an den Steuerzahler zurückfließt?

Irgendwo habe ich in letzter Zeit den Satz gehört: Wir haben die schlechteste Regierung seit Österreich eine Republik ist.

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Utopia (2.871 Kommentare)
am 15.09.2022 08:21

Es wäre auch dringend erforderlich und ehrlich, wenn alle Streuerfreibeträge automatisch und zur Gänze der Inflation entsprechend angepasst würden.

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hbert (2.374 Kommentare)
am 14.09.2022 21:03

Man kann´s natürlich auch kompliziert machen und Geld hin und her schicken, was sicher nur sub-optimal funktionieren wird - wieder nicht "einklagbar", da ja rechtlich nur als Almosen zu sehen?
Wieso nicht einfach die Steuergrenzen an die Inflation anpassen?

Aber endlich tut sich hier einmal etwas!

Wird u.a. auch mal das amtliche Kilometer-Geld erhöht? Ist schließlich auch schon seit Jahren unverändert. Bei der letzten Erhöhung kostete der Sprit nur knapp die Hälfte von heute!

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snooker (4.464 Kommentare)
am 14.09.2022 10:29

Nach jahrzehntelanger Erfahrung wurde die kalte Progression zu zwei Drittel abgeschafft.
Endlich - denn es wurde schon oft versprochen.
Und es profitieren alle, die Lohnsteuer zahlen!

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snooker (4.464 Kommentare)
am 14.09.2022 10:30

Korrektur: Nach jahrzehntelanger Diskussion....

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Gugelbua (32.729 Kommentare)
am 14.09.2022 08:37

warten nur mit was für eine neuen Steuererfindung die „kalte Steuer“ ersetzt wird,
weil nach meiner langen Lebenserfahrung wurde selten was besser nur anders😉

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vinzenz2015 (48.275 Kommentare)
am 14.09.2022 08:44

Sie hatten lebenslang ein schweres Schicksal??

Die "kalte Progression" hat volkswirtschaftlich komplex negative Folgen!
Jetzt wird sie endlich abgeschafft und wieder passts ned???

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powy01 (1.224 Kommentare)
am 14.09.2022 09:32

Ein Träumer..... bitte einfach realistisch bleiben!

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azways (6.077 Kommentare)
am 14.09.2022 07:19

Die kalte Progression wurde / wird nicht abgeschafft.

Die Regierung hat nur den Empfängerkreis nach politischen Motiven verändert.
Wäre die kalte Progression abgeschafft worden, müssten ALLE PROFITIEREN !!!!

Alles nur Lug & Trug.

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