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Karmasin-Prozess: WKStA hat Rechtsmittel eingebracht

Von nachrichten.at/apa, 25. Mai 2023, 13:32 Uhr
"Karmasin ist schuldig": Bedingte Haft für die frühere Familienministerin
Sophie Karmasin Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft brachte eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs ein.

Nach der Verurteilung der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und dem Freispruch für die Ex-Politikerin vom schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eingebracht.  Weiters beruft die Anklagebehörde gegen die Strafhöhe im zweiten Anklagepunkt.

Für das Gericht war es zwar "zweifellos erwiesen" und "eindeutig dokumentiert", dass sich Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt mit Anfang Dezember 2017 ungeachtet der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit "mit voller Absicht" ihre Fortbezüge bis Ende Mai 2018 erschlichen hatte. Die erste Instanz kam aber zum Schluss, dass die Strafbarkeit des Betrugs aufgehoben war, weil der Ex-Ministerin zugebilligt werden musste, den angerichteten Schaden vollständig, rechtzeitig und freiwillig gut gemacht zu haben, bevor die Strafverfolgungsbehörden von Karmasins Verschulden Kenntnis erlangt hatten. Diesen Freispruch bekämpft die WKStA nun mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, wie eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft mitteilte.

Berufung gegen Strafhöhe

Ebenso beruft die WKStA gegen die Strafhöhe von 15 Monaten bedingter Haft im zweiten Anklagepunkt. Diese bezogen sich auf drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde", wie es in der Anklageschrift hieß. Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts "jedenfalls rechtswidrig" und habe "gezielt den Wettbewerb eingeschränkt."

Noch keine Entscheidung über etwaige Rechtsmittel getroffen haben die Verteidiger, sagte Norbert Wess, einer der Rechtsvertreter Karmasins, am Donnerstag zur APA. Sie haben noch bis zum morgigen Freitag Zeit.

Nichtigkeitsbeschwerde gegen Freispruch

Darüber hinaus hat die WKStA auch gegen den Freispruch für den mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Das Gericht sah bei der Urteilsverkündung am Dienstag kein Motiv, weshalb der Beamte Karmasin vorsätzlich in Schädigungsabsicht unterstützen hätte sollen. Es sei nicht auszuschließen, dass er auf Grund der damals guten Reputation Karmasins oder aus Obrigkeitshörigkeit in deren Sinn gehandelt habe, erläuterte dazu der vorsitzende Richter.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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2good4U (19.950 Kommentare)
am 26.05.2023 13:41

"Die erste Instanz kam aber zum Schluss, dass die Strafbarkeit des Betrugs aufgehoben war, weil der Ex-Ministerin zugebilligt werden musste, den angerichteten Schaden vollständig, rechtzeitig und freiwillig gut gemacht zu haben, bevor die Strafverfolgungsbehörden von Karmasins Verschulden Kenntnis erlangt hatten."

Ist diese Gesetzeslücke der Grund wieso der Pensionistenverband das Geld "freiwillig" zurückgezahlt hat?

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2good4U (19.950 Kommentare)
am 26.05.2023 13:38

Sehr gut. Die Strafe wäre ja ein Witz.

Es gibt hier mehrere erschwerende Faktoren:

- Die hohe Schadenssumme
- Die Tatsache dass es mehrere Taten waren
- Die Ausnutzung einer politischen Machtstellung
- Die Tatsache dass sie das Geld absolut nicht gebraucht hat (also keine Notlage)
- Das fehlende Schuldeingeständnis

Da bekommt ja jeder Ladendieb eine höhere Strafe.

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kpader (11.508 Kommentare)
am 26.05.2023 07:59

Gleich ist nicht gleich. Hoffentlich bekommt sie mehr Schmalz ab.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 25.05.2023 19:39

Viele verstehen unseren Rechtsstaat nicht und verwechseln ein Gerichtsverfahren mit einer Casting-Show.

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rmach (16.621 Kommentare)
am 25.05.2023 20:29

Diesen Rechtsstaat hat nicht einmal die Staatsanwältin des Kaprun-Prozesses verstanden.

Aber Sie verstehen alles! Gratuliere!

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Natscho (5.852 Kommentare)
am 25.05.2023 14:27

Funfact: Weil Martin Thür bei Kamarsins Anwalt nachgefragt hat (anstatt sie anzuzeigen) ist Karmasin dem Vorwurf des Betrugs entkommen, weil sie vor der Anklage das Geld zurückgezahlt hat.

Martin Thür
@MartinThuer
Um das rechtliche Spannungsfeld der tätigen Reue deutlich zu machen: Hätte ich eine Anzeige gemacht, wäre Karmasin wohl schuldig gewesen. Dadurch, dass ich berichtet und beim Anwalt angefragt habe, konnte Karmasin rechtzeitig zurückzahlen und geht beim Faktum Betrug straffrei aus

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rmach (16.621 Kommentare)
am 25.05.2023 15:34

Na schau, der Thür ist schuld, dass der Rechtsstaat zu solch einem skurrilen Urteil kommen musste. Wer war bei der Lagarde, dem Murer und bei dem Kaprunurteil schuld?
Wie sagte schon mein Onkel: In Österreich darfst nicht auf der Polizei nach dem Weg fragen, denn du weisst nicht, ob du dann wieder nach Hause kommst. Nur Politiker werden besonders nett behandelt, vor allem wenn sie auch schon in Nazideutschland aktiv waren.

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Natscho (5.852 Kommentare)
am 25.05.2023 16:01

Nein, das Gesetz ist schuld. Und gehört sofort geändert
Bei Kamarsin war nicht Reue, sondern höchstens ein guter Anwalt erkennbar.

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rmach (16.621 Kommentare)
am 25.05.2023 16:52

Wenn der Anwalt daran schuld ist, dann hat er m.E. nicht viel erreicht.

Es wurden alle Weichen gesetzt, um in den Nachfolgeprozessen bereits klare Verhältnisse zu haben.

Hier kommt keiner mehr so leicht aus. Beinschab wurde als glaubwürdig bestätigt und somit ist nicht nur Karmasin, sondern die gesamte Clique am Haken.

Da gehts dann nicht um bis zu3 Jahre, sondern um bis zu 10.

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LASimon (14.736 Kommentare)
am 25.05.2023 18:29

Wie wollen Sie einwandfrei feststellen, ob jemensch eine Tat bereut und deshalb "aus freien Stücken" den Schaden gutmacht? Oder ob er/sie den Schaden gutmacht, um einer Strafe zu entgehen?

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Natscho (5.852 Kommentare)
am 25.05.2023 18:44

Also Reue soll meinetwegen Strafmildernd wirken, aber doch nicht den Tatbestand aufheben.
Vor allem nicht, wenn das erst auf öffentlichen Druck (Medienrecherche) passiert.

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LASimon (14.736 Kommentare)
am 25.05.2023 18:35

Was haben das Verfahren gegen Karmasin mit den Verfahren gegen Lagarde, Murer (NS-Verbrecher) und zur Feuerkatastrophe bei der Bahn auf das Kitzsteinhorn zu tun?
Dass Murer freigesprochen wurde, war zweifellos ein Skandal. Und in diesem Punkt hat Ihr Onkel vermutlich recht gehabt.
Dass die Angeklagten im Kaprun-Prozess freigesprochen wurden, lag daran, dass sie die detaillierten Vorschriften eingehalten hatten; da lag es an unserem Drang, alles immer noch detaillierter regeln zu wollen, anstatt auf den "Hausverstand" zu vertrauen.

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rmach (16.621 Kommentare)
am 25.05.2023 20:26

Aufgrund Ihrer Ansichten bin ich auch zu einem Schluss gekommen:
Für Sie ist sowohl die Technik selbst, als auch deren Normen, Vorschriften und Anwendung des Risikomanagements, absolut unerforschtes Neuland.

Nach Wissens- und Vernunftanwendung, sehe ich die falschen Installationen in Kaprun ganz anders.
So gar die Staatsanwältin hat in diesem Verfahren ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.
Somit ist der gemeinsame Nenner in diesen Verfahren gefunden.
Es gibt scheinbar für gewisse Gruppen, eine sehr biegsame Rechtsprechung, die vielen das Vertrauen in den Rechtsstaat genommen hat und laufend nimmt.

Die Metalle Beryllium, Magnesium, Aluminium und Titan sind brennbar und erreichen im Brandfall Temperaturen bis 3200 Grad. Entzündet wurde mittels eines Heizkörpers, der so wie das Öl nicht geeignet war, um die Risken zu vermeiden. Die brennbare Kunststoffinnenverkleidung war auch ein weiteres Gefahrenpotential.

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rmach (16.621 Kommentare)
am 26.05.2023 09:45

Vergessen darf man auch die Kaminwirkung nicht. Wurden die Eingänge zum tunnel verschlossen? Gab es da überhaupt Tore?

Was wurde überhaupt bei den Überprüfungen gecheckt?

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CedricEroll (12.441 Kommentare)
am 26.05.2023 10:45

Themaverfehlung. Nicht genügend. Setzen.

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rmach (16.621 Kommentare)
am 26.05.2023 16:26

Unser Merkwürden hat sich nun auch zu Wort gemeldet.
Jetzt ist alles klar.

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