Medienmacher Fellner wegen übler Nachrede schuldig gesprochen
WIEN. "Oe24"-Herausgeber Wolfgang Fellner ist am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen übler Nachrede zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Seine Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner klagte ihn, weil er ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll über ein Abendessen mit ihm gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" fälschlicherweise als "frei erfunden" bezeichnete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wien. Wagner wirft wie mehrere andere Frauen Fellner sexuelle Belästigung vor, was der "Österreich"-Herausgeber vehement bestreitet. Im Zuge dieser Causa erschien Ende Mai ein Artikel im "Standard", der sich um das Gedächtnisprotokoll Wagners dreht. In diesem ist festgehalten, dass Fellner Wagner bei einem Abendessen im April 2015 etwa gefragt habe, welches Kleid sie trage und ob er es "kurz aufzippen" solle. Auch sagte er zu ihr, dass er sie liebe und hoffe, dass das gewürdigt und erwidert werde. Auf kurz oder lang müsse er sie ohnehin heiraten und sie sei ein "super schönes Wesen" und "geil".
Fellner blieb bei seiner Vernehmung zunächst dabei, dass er die ihm vorgehaltenen Aussagen so nicht getätigt habe. Er bezweifelte, dass Wagner nach so langer Zeit den Wortlaut so exakt wiedergeben könne und bemerkte, dass er selbst sich nur "ansatzweise" an den Gesprächsinhalt des Abendessens erinnern könne. Es sei jedoch "undenkbar", dass er sie aufgefordert haben soll, ihr Kleid aufzuzippen. Auch, dass er sie früher oder später heiraten müsse, sei so "sicher nicht" gefallen. Er machte zudem auf eine Ungereimtheit aufmerksam, wonach sie am 16. April 2015 nicht wie vermerkt nach Laa an der Thaya, sondern nach Kitzbühel gefahren seien.
Der Anwalt Wagners, Michael Rami, befürchtete nach Fellners Vernehmung, dass dieser es mit der Wahrheit nicht so genau nehme. Er legte überraschenderweise einen Audiomitschnitt und ein Audioprotokoll vom Abendessen vor. Die Aufnahme hat Wagner ohne das Wissen Fellners angefertigt. "Jede einzelne Ihnen vorgehaltene Äußerung ist so gefallen", sagte Rami.
Nachdem sich Fellner kurz mit seinen Anwälten besprochen hatte, bekannte er sich schuldig. Er und seine Anwälte stellten außer Streit, dass das Audioprotokoll der Wahrheit entspricht, woraufhin der Audiomitschnitt nicht vorgespielt wurde. Die Aussage, dass das Gedächtnisprotokoll "frei erfunden" sei, sei aber nicht aus böser Absicht erfolgt, sondern aus "tiefster Überzeugung", sich nach so langer Zeit nicht derartig detailliert an ein Gespräch erinnern zu können, so Fellner. Er könne sich somit nur bei Wagner entschuldigen, bleibe aber dabei, dass das Abendessen "grob aus dem Zusammenhang gerissen" sei und die Aussagen weder ehrenrührig seien, noch sexuelle Avancen darstellen würden. Zudem hielt er Wagner vor, den Mitschnitt "illegalerweise" angefertigt zu haben.
Der Richter schlug einen Vergleich vor, den Rami ablehnte und für die Verhängung einer strengen Strafe eintrat. Wagner sei im Laufe der Zeit in der Tageszeitung "Österreich" "übel verleumdet" worden, zudem handle es sich um ein archetypisches Beispiel einer Belästigung.
Der Richter verurteilte Fellner zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro, davon ein Viertel unbedingt. Der Strafrahmen nach Paragraf 111 Abs 1 und 2 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Als Milderungsgründe führte der Richter an, dass der Medienmacher ein unbescholtener Bürger sei und sich geständig zeigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Anwalt Fellners, Georg Zanger, keine Erklärung abgab. Er hat dafür drei Tage Zeit.
Es ist schon fast lustig: Milderungsgrund war, dass er sich geständig gezeigt hat. Tatsächlich hat er alles abgestritten und erst als der Beweis mit dem Tonband erbracht wurde alles zugegeben.
Immer wieder köstlich wenn sich der Boulevard gegenseitig so richtig befetzt, und die OÖN berichten genüsslich darüber. Bravo.
Übrigens die Stafen bei diesen "unabhängigen" Medien, werden durch die Presseförderungen vom Steuerzahler eh abgegolten, und das ist der wahre Skandal.
Mir scheint,in Österreich ist es Mode geworden am laufenden Band die Gerichte mit unmöglichen Beschwerden und Strafanzeigen zuzumüllen um die wichtigen Prozesse wie Politikeranklagen und Korruption aus Personalmangel zu erschweren.Das ist auch eine anwaltliche Finte Verfahren in die Länge zu ziehen,dass sich Zeugen nicht mehr ganz erinnern können
Was sind die Richter für kompetente Personen,der Fellner beim Urteil attestierte,gestatändig zu sein.Bin ich blöd oder bin ich der dt Sprache nicht mächtig?
*/*Als Milderungsgründe führte der Richter an, dass der Medienmacher ein unbescholtener Bürger sei und sich geständig zeigte.
*/*weil er ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll über ein Abendessen mit ihm gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" fälschlicherweise als "frei erfunden" bezeichnete.
Da weiß man genau, was man dem Herrn Fellner noch glauben kann. Eigentlich hat er fertig.
Hui, da fördert aber jemand enorm seine Glaubwürdigkeit in Sachen Inserate und sein Blattl generell. Oder so.
Dabei ist das doch so ein sympathischer Mensch.
Ohne den Audiomitschnitt wäre der Nichterinnerer wohl freigesprochen worden.
"Kann sich nicht erinnern" Schon wieder einer mit Gedächtnislücken. Wien scheint kein Corona- sondern ein Dementen-Hotspot zu sein.
Ein guter Tag für Österreich!
Fellner Verurteilung - ein guter Beginn und jetzt weiter bei Türkis/ÖVP/Kurz-samt Familie!