Prozess gegen "Aufdecker" Pilz
WIEN. Peter Pilz musste sich gestern wegen des Vorwurfs der verbotenen Veröffentlichung sowie der üblen Nachrede vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Es geht um Vorgänge aus den Jahren 2000, 2010 und 2018, als der ehemalige Grün-Politiker und spätere Gründer einer eigenen Liste im Nationalrat saß. Der Prozess wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.
Pilz verteidigte, dass er der Verschwiegenheit unterliegende Erkenntnisse der im Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission öffentlich präsentiert hat. Das sei unabdingbar, "damit wir die Verwaltung kontrollieren können". An die Amtsverschwiegenheit sah sich Pilz nicht gebunden. Es ging dabei um die "Spitzelaffäre" (angeblich von der FP beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizeicomputer) und um Ermittlungen im Fall Kampusch. Die inkriminierte "üble Nachrede" geht auf eine Anzeige des damals von Herbert Kickl (FP) geführten Innenressorts zurück, weil Pilz eine Abschiebung als "amtlichen Mordversuch" bezeichnet hatte. Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.
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