Rechnungshof ortet Verstöße bei Social Media-Accounts von Grünen und NEOS
WIEN. Der Rechnungshof (RH) ortet im Zusammenhang mit Social Media-Accounts von Beamtenminister Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadic (beide Grüne) sowie des Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) unzulässige Spenden.
Dabei seien parteipolitische Zwecke und Informationen über die Tätigkeit als Amtsträger vermischt worden. Aus diesem Grund wurden Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) erstattet, der über etwaige Strafen entscheidet. Generell würden sich im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern "Abgrenzungsfragen ergeben, die mit potenziellen Interessenskonflikten verbunden sind", betont der RH in einer Mitteilung zum Rechenschaftsbericht der Grünen für das Jahr 2022. Im Endeffekt geht es dabei darum, wo die Aktivitäten eines Regierungsmitglieds enden und persönliche oder parteipolitische Aktivitäten beginnen. Dazu würden keine klaren Regeln vorliegen, weshalb der UPTS befasst werden soll.
100 Euro pro Posting als Spenden zu werten
Konkret geht es bei Zadic um ihren amtlichen Instagram-Account als Justizministerin. Auf diesem seien 2022 auch 14 Postings veröffentlicht worden, die nach Ansicht des RH "keine Information über die Arbeit der Justizministerin vermitteln, sondern klare parteipolitische Inhalte und daher einen Werbewert für die Partei darstellen" - etwa über den Bundeskongress der Grünen oder die "grüne Doppelspitze" in Tirol im Zuge der dortigen Landtagswahlen. Insgesamt hätten dafür 1.400 Euro (100 Euro pro Posting) als Spenden gewertet werden müssen.
Bei allen Social-Media-Accounts Koglers wiederum seien die Grünen als Medieninhaber ausgewiesen gewesen. Auf den Accounts der Partei habe man dabei auch eine Vielzahl an Postings veröffentlicht, die Kogler in seiner Funktion als Regierungsmitglied und Bundesminister darstellten. Für die Mitbetreuung der parteipolitischen Social-Media-Accounts Koglers habe das Beamtenministerium wiederum Personal- und Sachkosten von knapp 58.000 Euro aufgewendet, die ihm von der Partei nicht vergütet worden seien. Darin sieht der RH unzulässige Spenden des Ministeriums an die Grünen.
"Öffentliche Ressourcen für ein eigenes Medium genutzt"
Ähnlich gelagert ist nach Ansicht des RH der Fall bei Wiederkehr. Auch bei ihm seien die NEOS bzw. er selbst Medieninhaber der Social-Media-Accounts gewesen. Für deren Mitbetreuung habe die Stadt 2022 Personal- und Sachkosten in Höhe von knapp 71.000 Euro aufgewendet, die von der Partei nicht vergütet worden seien. Damit hätten die NEOS einerseits öffentliche Ressourcen für ein eigenes Medium genutzt. Andererseits wäre durch die Veröffentlichung von Postings der Stadt auch ein Werbewert für die Partei entstanden, während der Informationscharakter über die Regierungsarbeit in den Hintergrund getreten sei. Der RH ortet daher eine unzulässige Spende der Stadt an die NEOS. Eine weitere Mitteilung an den UPTS betrifft Kosten für eine Umfrage bei einem Marktforschungsunternehmen in Höhe von knapp 21.000 Euro, die vom NEOS-Landtagsklub Steiermark getragen wurden, nach Ansicht des RH aber von der Partei bezahlt hätten werden müssen.
Bierpartei-Werbeartikeln im Webshop der Band Turbobier
Auch für die Bierpartei setzte es eine Meldung an den UPTS. Diese betrifft den Verkauf von Bierpartei-Werbeartikeln im Webshop der Band Turbobier, deren Frontmann Parteichef Dominik Wlazny ist. Nach Ansicht des RH stellt dies eine Werbemaßnahme für die Bierpartei dar, wobei die Kosten der Verkaufsplattform jedoch ein Unternehmen getragen habe. Der Rechnungshof schätzte diese - aufgrund von fehlenden Unterlagen - auf rund 17.600 Euro und sieht darin eine unzulässige Spende.
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Es ist immer wieder erstaunlich dass linke Eklats wie der des Kogler im Parlament im Mainstream kaum erwähnung finden! Umso mehr regt man sich über eine Demo am 9. November auf. Wissen doch die meisten nicht einmal was an einem solchen alles geschah. Hier wird einmal mehr der Schuldkult auch noch in der 4. Generation nach dem 2.WK aufrecht erhalten.
Komisch, ich las hier, dass es hier entsprechende Verdachtspunkte gibt, die sich gegen Grün, NEOS und die Bierpartei richten.
Also, wo wurde hier nichts Erwähnt? Dass man mehr über Verfehlungen der Rechten, allen voran der FPÖ liest, liegt sicher daran, dass die Linken sauberer Arbeiten und somit nicht soviel Schmutz machen!
So, und wer sich über die Aufregung über den Protest des 9.11. aufregt, der beweist damit, dass er überhaupt nichts aus der Vergangenheit gelernt hat, und somit die NEO-N.‘s sogar Unterstützt! In der Geschichte liegt der Schlüssel zur Zukunft, und es darf niemals mehr das Passieren, was vor 100 Jahren begann und 1945 endete!!! Die Gedenken daran sind keine Geiselhaft, sie sind eine Erinnerung und ein Gedenken an die Opfer von Einst, und wer eine Demo für eine Partei, die mögliche Wiederholungstendenzen zeigt, ausruft, sollte wegen milliardenfacher Störung der Totenruhe belangt werden!
Das Geld der Steuerzahler und Leistungsträger stinkt doch nicht.
Hoffentlich sind diese Linksradikalos für immer Geschichte.
Dann müssten die Rechten Parteien sich vor 1000‘en von Jahren bereits selbst ausgerottet haben, nachdem, was die bereits Verbrochen haben!
Ui, ui, ui! Der Rechnungshof beklagt sich über den Span, übersieht aber den Balken im Auge. Die Abgeordneten und Regierungsmitglieder, sollten ihr Gehalt für sich behalten können, dafür für jeden Aufwand den sie erbringen selbst aufkommen müssen, gerade wie jeder andere Staatsbürger auch. Dann müsste nicht lang geprüft werden, ob dies oder das, auch rechtens ist.
ich wiederhole nur die Aussage vom Herrn Kogler bei der letzten Nationalratssitzung vor 2 Tagen: "ein Reich, ein Volk, ein Führer". Darüber ist nicht einmal berichtet worden.
Hätte das Kickl gesagt.
Das sind doch die Guten, dann macht das nix.
Bei Strache oder Kurz würde die WKStA jahrelang ermitteln.
Und eine der jetzt Beteiligten würde die Presse täglich über die Ermittlungsergebnisse informieren lassen...
Ja sicher… aber die Unterschiede erkennt man? Wo war da jetzt die Strafbare Handlung eines Einzelnen?