Firma Backaldrin verliert das Markenrecht für Kornspitz
ASTIEN/WIEN. Nach vierjährigem Rechtsstreit ist ein spektakuläres Urteil gefällt worden. Der Erfinder des beliebten Kleingebäcks ist dabei unterlegen.
Nach mehr als vier Jahren Rechtsstreit ist am Montag die endgültige Entscheidung gefallen: Die Bezeichnung Kornspitz genießt im Geschäft mit Konsumenten keinen Markenschutz mehr. Es sei eine allgemeine Gattungsbezeichnung für Gebäck.
Die Firma Backaldrin aus Asten hatte beim Obersten Gerichtshof außerordentliche Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgericht Wien eingelegt. Am Montag wurde die Entscheidung zugestellt: Die Revision wird zurückgewiesen, das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.
Das heißt, dass der oberösterreichische Backspezialist im Umgang mit Konsumenten kein Markenrecht mehr genießt. Alle Backbetriebe könnten künftig im Verkauf diese Bezeichnung verwenden. Anders ist es im geschäftlichen Verkehr von Backaldrin mit seinen Kunden. Hier kann das Unternehmen gegenüber den Abnehmern seiner Backmischungen weiterhin auf den Namen pochen.
Urteil gilt für Österreich
"Der OGH hat eine Entscheidung für den Markt Österreich getroffen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen", teilte das Unternehmen auf Anfrage der OÖNachrichten mit. Der Kornspitz bleibe in allen anderen Ländern, in denen bisher schon Markenschutz bestand, geschützt. "Wichtig ist, dass die Marke Kornspitz in Österreich für Backmischungen und Teiglinge – wie in den anderen Ländern – weiterhin aufrecht ist", heißt es.
Die Kläger fühlen sich in ihrer Rechtsansicht bestätigt. "Wenn eine Marke zur Gattungsbezeichnung wird, kann sie gelöscht werden", sagt Rechtsanwalt Maximilian Gumpoldsberger von der Kanzlei SCWP Schindhelm. Das sei nun im Fall Kornspitz rechtlich endgültig geklärt. Der internationale Musikkonzern Sony habe für sein Abspielgerät Walkman das Markenrecht verloren, weil dieser Name zur allgemeinen Gattungsbezeichnung geworden sei.
Welche wirtschaftlichen Folgen die Entscheidung für die Firma Backaldrin hat, bleibt abzuwarten. Der Kornspitz ist nur eines von 600 Produkten des Familienunternehmens, wenn auch das wichtigste. Es trägt rund zehn Prozent zum Konzernumsatz bei.
Haben den "echten" Kornspitz
Das Urteil sei Ansporn, den Kornspitz auch bei den heimischen Konsumenten weiterhin zu verankern, heißt es aus der Konzernzentrale in Asten. Der Kornspitz aus dem Hause Backaldrin sei mit seinen hochwertigen Inhaltsstoffen der "echte".
der Streit zwischen 2 OÖ-Mühlen hat ein Ende - oder doch nicht?
Bedeutet dies nun, dass jedermann in Österreich seine Produkte "Tixo" oder "Post-it" nennen darf?
Bitte um Expertenmeinung.
Nein, darf man nicht, weil der Markenschutz noch aufrecht ist.
Da muss jemand vorher noch einen Nichtigkeitsantrag stellen, und der kostet eine "Kleinigkeit". Sollte die Löschung der Marke dann stattfinden, dann wäre es möglich, solange nicht andere Steine noch im Weg liegen.
Einen Nichtigkeitsantrag
beim Handelsgericht Wien zu stellen gehört zu den größten Gemeinheiten, die ein österreichisches Uternehmen einem erfolgreichen Mitbewerber antun kann.
all dass ist ein klaks!
warten wir wenn es TTIP gibt!!
wir werden uns noch aunschauen
und der mund wird uns offen
stehen......
despina15
wie recht du hast ...!
ganz besonders wenn AUSSERGERICHTLICH ge/verurteilt wird !!!
despina15 und pepone
Das sehe ich auch so. TTIP wird sowohl für die Demokratie als auch die Wirtschaft das größte Problem werden, das auf uns zukommt. Und Demokratie ist eine der wichtigsten politischen Errungenschaften. Diese den Großkonzernen zu opfern ist Wahnsinn.
Was hat das denn mit dem
ÖSTERREICHISCHEN Markenrecht zu tun?
Wenn also wer was entwickelt und das ist so gut, dass es sich am Markt durchsetzt, darf ein phantasieloser Konkurrent einfach klagen und bekommt sogar von den merkwürdig gekleideten alten Männern Recht?
Recht ist wiedermal nicht Gerechtigkeit.
Cola ist auch eine allgemeine Bezeichnung
Wehe dem der Coca cola auf sein Getränk schreibt, der wird zu Tode geklagt. Ich finde das Urteil als Fehlurteil,die Markenrechte gehen bis in die 80iger Jahre zurück.
@ruhig Blut von welcher Grube schreibst du?
Der Rechtsstreit mit der Phanlmühle wird wohl weiter gehen.
Weitergehen wird der Rechtsstreit!
Hätte jedoch Backaldrin nicht gegen die Betriebsgenehmigung der Pfahnlmühle geklagt bzw. die Anrainer unterstützt, hätte Pfahnl nicht (oder zumindest so vehement) gegen die Marke Kornspitz geklagt.
Nach einem OGH Entscheid geht der Rechtsstreit weiter? Wo denn?
Auf da Bluatwiesn.
so ist es. Die Astener tun mir keine Nano-Zeiteinheit leid.
Cola ist ja auch nicht geschützt,
nur Coca Cola (Coke), Pepsi Cola (Pepsi), etc...
ich finde das urteil falsch.
hersteller von mozartkugeln, diversen käsesorten und viele mehr müssen sich nun brüskiert fühlen...
Mozartkugeln kann man auch nicht mit dem Kornspitz vergleichen. Der Kornspitz ist nämlich ein Gebäck,dass auch bereits vor Backaldrin andere Bäcker zubereitet haben!
Stimmt das wirklich? Und wer hat den Namen "Kornspitz" erfunden? Es geht hier ja ausschließlich um den Namen, nicht um das Produkt. Sonst könnte man ja auch "Kornweckerl", "Kornstangerl" oder ähnliche Namen für Pseudovollkorngebäck wählen.
Es wird eh von Bäckern zubereitet,
Backaldrin liefert die Fertige Mischung im Sackl und der Bäcker gibt Wasser dazu.
hersteller von mozartkugeln
auch hier bestehen kleine unterschiede. es gibt eine echte mozartkugel der firma fürst in salzburg. trotzdem gibt es nicht wenige erzeuger dieser "mozartkugeln". allerdings wurde die mozartkugel bereits um 1900 auf der pariser weltausstellung mit einem preis ausgezeichnte. damlas war markenrecht aber noch keine prämisse; daher auch jetzt die vielzahl der "unechten" kugerln.
2 Paar Schuhe,
Herkunftsbezeichnungen (z.B. Champagner, Edamer)
und Markenrecht (Fantasiename).
Na Hauptsache die EU kümmert sich um unser Gebäck!!!
Die Flüchtlinge sin WURSCHT und unbeteutend ...
was ich in diesem Zusammenhang noch fragen wollte:
Ist der Krümmungsradius der Banane noch immer Hauptthema bei den Diskussionen, oder hat endlich jemand das Fenster geöffnet.
Der Krümmungsradius der Banane ist kein Thema. Der der Salatgurke hingegen schon. Dient aber nur der Klassifizierung, da im internationalen Großhandel Gurken nicht nach Gewicht, sondern nach Anzahl genormter Kisten gehandelt werden. Sind Gurken stark gekrümmt, sind weniger in der Kiste - daher niedrigere Güteklasse. Nicht unerheblich, wenn man bedenkt, dass zwar Kisten ein-, aber Stück verkauft werden.
Man kann aber auch einfach uninformiert sudern.
Der Gurkenkrümmungsmythos ist sehr hartnäckig. In vielen seriösen Medien kann man nachlesen, dass die Gurkenkrümmung in Österreich seit den 1960er-Jahren geregelt ist (weil gerade Gurken weniger Transportvolumen brauchen als gekrümmte) und als die EU diese Regelung abschaffen wollte hat auch Österreich dagegen gestimmt.
Wo gibts denn jetzt endlich die Blutschokolade,
die uns von Jörg Haider versprochen wurde, zu kaufen?
und das gute Schildlausjoghurt? Und den Ederer-Tausender?
... Geduld, Geduld noch ist der Schoko nicht dran, wenn's dich beruhigt für den Ederer Tausender wär jetzt aber höchste Zeit!!
Aber das kann der Finanzminister nicht erlauben, weil denn müssen wir ja auch selber Zahlen. Viel wichtiger wir nehmen uns Zeit nachzurechnen was uns seit Jahren versprochen wurde, denn wir müssen am 27.9.2015 entscheiden wir sollen nämlich" ehrlich sein an der Wahlurne" wenn wir schon 6 Jahre immer wieder angeschwärzt wurden!
Interessant. Der OGH ist also eine EU-Institution......
Unnötiger gschissener Aufhusser. Ekelhaft schleimige Person, der ich nur das Schlimmste wünsche. Ihr grauslichen rechten Zecken zerstörts jegliches wirkliches Diskussionsklima im Internet und werdets dafür auch noch bezahlt. Entweder von der FPÖ oder indirekt vom AMS, weil ihr mit so viel Dummheit eh für nix anderes gut seids. Tu der Welt einen Gefallen und bleib das nächste mal wenn sich die Rechtsradikale Szene Europes in Russland mit unteranderem Gudenus zamsitzt um ihre grauslichen Revovultionspläne schmiedets gleich für immer dort, ok? Ihr seids einfach NUR Abschaum.
Ich teile dein Ansicht zum Thema Rechtsradikale, aber ich glaube der Beitrag von Honigsammler war ironisch/sarkastisch gemeint.
Poe's Law.
Poe's law is an Internet adage which states that, without a clear indicator of the author's intent, parodies of extreme views will be indistinguishable from sincere expressions of the parodied views.
Falls es zutrifft, entschuldige ich mich bei dieser einen Person und übertrage meinen Hasspost auf sämtliche anderen blaunen Kampfposter.
Stimmt,
unbeteutend würde ich niemals freiwillig schreiben ...
Fußgänger -
Ich habe noch ein altes Radl im Keller.
Bist interessiert? Ich schenk es dir.
Dann kannst beim Schimpfen auch nach unten treten.
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!
Diese Sprichwort ist in diesem Fall wohl zutreffend.
wer hat denn anderen eine Grube gegraben?