Buwog-Prozess: Ex-Minister Grasser blitzt mit Anträgen beim VfGH ab
WIEN/LINZ. Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser der früheren ÖVP/FPÖ-Regierung und vier weitere Angeklagte des Buwog-Prozesses sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit ihren Anträgen abgeblitzt, teilte der VfGH am Mittwoch mit.
Bei den Anträgen ging es um eine vermeintliche Befangenheit von Richtern und die Hemmung von Verjährungsfristen. Grasser und die anderen Angeklagten vertraten die Ansicht, es sei verfassungswidrig, dass über die Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichtes wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe und es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gebe.
Ebenso sei es verfassungswidrig, dass der Zeitraum vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht in die Verjährungsfrist einzurechnen ist, so der zweite Antrag.
Laut VfGH spreche aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Entscheidung über die Ausschließung eines Richters zuerst vom Schöffengericht getroffen werde. Diese Entscheidung könne durch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Strafurteil bekämpft werden.
Kein Handlungsbedarf bei Verjährungsfristen
Aber auch in puncto Verjährungsregelungen sah der VfGH keinen Handlungsbedarf: "Gesetzliche Verjährungsfristen dienen in erster Linie der Rechtssicherheit, nicht der Sicherstellung einer angemessenen Verfahrensdauer, wie die Antragsteller argumentiert hatten", teilte der VfGH weiters mit. "Ob eine Verletzung im Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Zeit vorliegt, ist stets im Einzelfall zu beurteilen, nicht aber eine Frage der Verfassungsmäßigkeit der angefochtenen Bestimmung".
Grasser und weiteren Angeklagten wurde im Buwog-Prozess vorgeworfen, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. Dabei ging es um 58.000 Wohnungen österreichweit, die um 961 Mio. Euro privatisiert wurden. Die Ermittlungen zur Buwog-Causa starteten 2009, erst 2016 gab es eine Anklage, 2020 fielen die Urteile. Grasser fasste noch nicht rechtskräftig acht Jahre aus und bekämpft, wie berichtet, das Urteil.
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Und was macht er nun?
Geht er ins Häfn oder verdrückt er sich in ein Land ohne Auslieferungsabkommen. Das Leben hat es hart mit ihm gemeint, viele graue Haare sind gekommen und auch den Gesichtsausdruck des Leidenden hat er schon gut. Früher hat er ja noch genau gewusst, wie ein schöner Tag beginnt. Wird er sich im Gefängnis so aufführen wie Boris Becker? Oder gibt er auf Wunsch Nachhilfeunterricht für bestimmte Steuerangelegenheiten?
Zu schön, zu reich, aus zu gutem Hause,......
Oje der.
Der Ungustl...
Wann muß er ins Gefängnis ,denn das Urteil ist ja schon etliche Jahre aus. Haben manche Leute Ausnahmen
Manche haben sauteure Anwälte, die alles verzögern, um sich dann zu beschweren, dass es zu lange dauert...
Zur Erinnerung: das ist ein Korruptionsfall aus Schwarz-Blau I
Sebastian Kurz aus Schwarz-Blau II wird jetzt gerade einmal Angeklagt (im ersten Verfahren wegen Falschaussage), und deren Schweinereien werden uns noch lange beschäftigen
Wenn dann nächstes Jahr Blau-Schwarz I kommt, na dann gute Nacht.
Der Weg der FPÖ: Oppositionsbank - Regierungsbank - Anklagebank
Gibt es jetzt noch eine Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde oder sonstige Zeitschinderei die den Gang ins Häfn verzögert ?
Jeder kleine Hühnerdieb der zu Gefängnis verurteilt wird, wandert sofort in den Knast und hat nicht die Möglichkeit den Haftantritt jahrelang zu verschleppen.
Nicht mehr so schön,
Nicht mehr so toll,
unser Karli aus Tirol....
Wenn auch nur Möchtegernwahlkitzbühler....
Das Häfn rückt immer näher.
Wahnsinn... jetzt ist er der einzige Politiker weit und breit der eine weiße Weste hat ubd trotzdem lässt man ihn nicht in Ruhe😎
Ironie off
Der Einzige ? Ich denke, derer gibt es viele.