Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Hoffnungsschimmer  für Starzer, Dämpfer für Grasser

28. Mai 2024, 00:04 Uhr
Hoffnungsschimmer  für Starzer, Dämpfer für Grasser
Walter Meischberger wurde zu sieben, Karl-Heinz Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt. Bild: APA/HELMUT FOHRINGER/APA-POOL

Das 160 Seiten umfassende Dokument enthält für Karl-Heinz Grasser und die meisten seiner Mitangeklagten im so genannten Buwog-Prozess keine guten Nachrichten. Das mit 15. Mai datierte Croquis enthält eine umfangreiche Stellungnahme der Generalprokuratur und die Empfehlung, die Urteile gegen die Angeklagten zu bestätigen. Mit einer Ausnahme.

Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof ist de facto die oberste Staatsanwaltschaft der Republik und gilt als Hüterin des Rechts. Ihre Stellungnahmen werden auf Basis intensiver juristischer Untersuchungen und Abwägungen verfasst und in der Regel auch vom Obersten Gerichtshof übernommen. Wenn das auch hier der Fall ist, gibt es zumindest für den ehemaligen Vorstand der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, Georg Starzer, einen Hoffnungsschimmer.

Rückblende auf den 4. Dezember 2020: Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker verurteilt den ehemaligen FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Ex-FPÖ-Generalsekretär und Grasser-Trauzeuge Walter Meischberger fasst sieben Jahre aus, der frühere Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre. Ex-Immofinanz-Vorstand Karl Petrikovics wird zu zwei Jahren Haft, Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer zu vier Monaten Haft verurteilt. Und Starzer wird zu drei Jahren verurteilt. Sein ehemaliger Chef Ludwig Scharinger war ebenfalls angeklagt, war aber nicht verhandlungsfähig und starb vor dem Ersturteil.

Unendliche Geschichte

Dem Urteil waren jahrelange Ermittlungen und Versuche, diese zu verhindern, vorausgegangen. Die zentralen Fragen: Haben Grasser & Co die Republik bei der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften Buwog und WAG hintergangen und selbst von den Käufern eine illegale Provision kassiert? Es ging und geht um Untreue, Bestechung und verbotene Annahme durch Amtsträger. Die Vorfälle ereigneten sich in der ersten Amtszeit der schwarz-blauen Koalition und liegen damit mehr als 20 Jahre zurück. Die Angeklagten hatten stets die sehr lange Verfahrensdauer kritisiert, wobei einige von ihnen auch daran beteiligt waren, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Nach dem Prozess mit 169 Verhandlungstagen und dem Ersturteil 2020 dauerte es zunächst fast 14 Monate, bis das schriftliche Urteil mit 1300 Seiten vorlag. Die Angeklagten wehrten sich mit allen möglichen juristischen Mitteln. Letztlich blieben acht Nichtigkeitsbeschwerden beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Und genau dazu nimmt die Generalprokuratur nun Stellung. Sie empfiehlt, die Urteile mit kleinen Ausnahmen zu bestätigen. Damit müssten Grasser, Meischberger und Hochegger nach so vielen Jahren tatsächlich ins Gefängnis. Nur in wenigen Punkten sieht die Generalprokuratur Verfahrensmängel. Eine dieser Ausnahmen bildet das Verfahren gegen Georg Starzer. Dieser war in besseren Zeiten sogar als Scharingers Nachfolger im Gespräch. Später trennte sich die Bank von ihm.

In ihrem Croquis folgt die Generalprokuratur jetzt aber der Argumentation von Starzers Anwalt Oliver Plöckinger von der Linzer Kanzlei Saxinger. Demnach habe das Gericht in erster Instanz nicht berücksichtigt, dass Starzer vorher keine Versprechungen über eine mögliche Provision (also eine Bestechung) gemacht habe, sein Verhalten also nicht ursächlich für die Straftat war und somit auch nicht Beitragstäter sein könne. "Die Mängelrüge des Angeklagten Dr. Starzer reklamiert zu Recht, dass die Tatrichter nicht auf im Widerspruch zu dieser Annahme stehende Verfahrensergebnisse (...) eingegangen ist." Auf weitere Argumente Starzers geht die Generalprokuratur erst gar nicht ein, weil allein schon dies reiche, das Urteil aufzuheben.

Freispruch möglich

Für Starzer bedeutet dies nun einen sehr realen Hoffnungsschimmer. "Sollte der OGH der Generalprokuratur folgen, wäre das ein wichtiger Schritt in Richtung Freispruch", sagt auch Plöckinger zu den OÖNachrichten.

Tatsächlich würde der Prozess an die erste Instanz zurückverwiesen und müsste neu verhandelt werden. Da aber die wesentlichen Personen dazu bereits einvernommen und der Sachverhalt schon erhoben wurde, stünden Starzers Chancen tatsächlich gut, sagt ein renommierter Rechtsanwalt.

mehr aus Wirtschaft

Jahrzehntelang arbeiten, oder nur ein Monat: So teuer sind Baugründe in Österreich

Fronius kündigt weitere 650 Mitarbeiter

Hochleitner zurück im Wohnbau: Chef der GSWB Salzburg

7.000 Anträge auf Handwerkerbonus in ersten 24 Stunden

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen