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Jollydays in Konkurs: Was Gutscheinbesitzer jetzt tun können

Von OÖN, 17. August 2024, 12:50 Uhr
Jollydays
Die Internetplattform www.jollydays.at, über die die Gutscheine verkauft wurden, wird von der Schwestergesellschaft Jollytec GmbH betrieben. Auch über die Jollytec wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Bild: (APA/NINA KORNBERGER)

WIEN. Viele offene Fragen gibt es nach dem Konkurs des Erlebnis-Anbieters Jollydays.

Wie der Kreditschutzverband KSV1870 am Freitag bekannt gab, wurde über das Unternehmen sowie die Schwestergesellschaft Jollytec am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Die Passiva liegen bei rund 8,6 Millionen Euro, insgesamt zehn Mitarbeiter sind betroffen. 

Das Wiener Unternehmen war auf die Vermittlung von Erlebnisaktivitäten spezialisiert. Es verkaufte Gutscheine für tausende verschiedene Erlebnisse. Diese wurden nach der Buchung auf der Website von Jollydays vom jeweiligen Erlebnisanbieter eingelöst. 

Die häufigsten Kundenfragen

Die Nachricht von der Pleite löste bei vielen Konsumenten, die noch Gutscheine von Jollydays besitzen, Verunsicherung aus. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) beantwortet offene Fragen zum Konkursverfahren:

1. Seit wann weiß man bei der AK von den Problemen bei Jollydays?

Im Juli beschwerten sich erste Konsumenten bei der Arbeiterkammer, dass Jollydays-Gutscheine nicht eingelöst wurden. So fanden z.B. ein Rundflug, eine Bootsfahrt, ein Romantik-Dinner oder eine Ausfahrt mit einem Maserati nicht statt, weil der jeweilige Anbieter die Einlösung des Gutscheins ablehnte. Laut Aussagen der Konsumenten taten die Anbieter das, weil sie von Jollydays schon seit Monaten kein Geld mehr erhalten hatten. Die Konsumentenschützer der AK schrieben an die Jollydays GmbH, aber die Schreiben blieben unbeantwortet. 

2. Welche Folgen hat die Konkurseröffnung?

Das Konkursgericht bestellt einen Rechtsanwalt als Masseverwalter. Dieser muss entscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Während des Konkursverfahrens dürfen einzelne Gläubiger nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Einlösung von einzelnen Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich. Alle Informationen zum Konkursverfahren sind in der Insolvenzdatei veröffentlicht. 

3. Was können Gutscheinbesitzer nach dem Konkurs tun?

Der Kaufvertrag über den Gutschein besteht mit der Jollydays GmbH. Der jeweilige Erlebnisanbieter ist daher nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Gutscheinbesitzer können ihre Forderung bis zum 10. Oktober 2024 im Konkursverfahren anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Es hängt aber von der Höhe der Forderung und dem Ausgang des Konkursverfahrens ab, ob diese Kosten mit der Konkursquote überhaupt wieder hereingebracht werden können. Zur Anmeldung der Forderung gibt es ein Formular auf der Website der Justiz. 

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12  Kommentare
12  Kommentare
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Penetrant (256 Kommentare)
am 18.08.2024 19:14

Wer das Geld für den gutschein einklagen will muss eine Gebühr von 25€ zahlen,

Na wenigstens verdient der Staat noch an der Insolvenz ;)

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Kopfnuss (11.549 Kommentare)
am 19.08.2024 14:10

Ich bezweifle, dass der Staat etwas daran "verdient" und von den Gerichtsgebühren abzüglich der Gerichtskosten etwas übrig bleibt.

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referee (37 Kommentare)
am 18.08.2024 08:48

Spannend für mich immer wieder wie man so einen hohen Verlust einfahren kann mitnso wenig Mitarbeitern, geringrn Fixkosten in Wirklichkeit. Wie kommen solche Unsummen dann zusmamen? Warum reagiert dir Firma nicht früher und verkauft weitere Gutscheine, wenn sie weiss wie es um sie steht. Warum werden Verantwortliche hier nicht stärker zur Verantwortung gezogen. Ging hier wirklich alles sauber über die Bühne?

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Ybbstaler (1.376 Kommentare)
am 17.08.2024 19:53

Die Moral von der Geschicht - Gutscheine kauft und schenkt man nicht.

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spoe (16.480 Kommentare)
am 17.08.2024 16:14

Ähnlich wie bei (dem ebenfalls wirtschaftlich gestrandeten) Jochen Schweitzer sind das künstlich organsierte Abenteuer ebenso wie die Attraktionen von Jollydays anfangs zwar interessant, aber mit der Zeit eher peinlich geworden.

In anderen Worten:
1. Wer solche Gutscheine verschenkt, macht es sich meistens zu leicht bei der Auswahl eines passenden Geschenks.

2. Findet man Bekannte auf gestellten Fotos posierend in den sozialen Medien, erweckt das weniger den Eindruck von abenteuerlustigen und coolen Personen, sondern eher von Langeweiler, welche sich ein künstliches Abenteuer von anderen für teures Geld schenken und organisieren lassen müssen.

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herbertgimpl (216 Kommentare)
am 17.08.2024 14:52

Haben 1 mal bei Jolly days Dinner im Riesenrad Rad (Wien) gebucht und waren voll zufrieden. H. G.

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u25 (5.579 Kommentare)
am 17.08.2024 13:46

Passiva von 8,6 Mio €

Interessant wäre Aktiva im Vergleich

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espresso.perdue (845 Kommentare)
am 17.08.2024 13:10

Nirgends, sonst wären sie nicht pleite. Man kann auch mit einem schlechten Geschäftsmodell lang dahinwurschteln, bis es zusammenfällt.
Wird interessant ob der Konkursverwalter Fortführung beantragt, oder schließt.

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betterthantherest (39.108 Kommentare)
am 17.08.2024 12:58

wo liegen bei diesem Geschäftsmodell die riesigen Gewinnspannen?

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Sensibelchen (975 Kommentare)
am 17.08.2024 15:59

Vielleicht kennt "@herbertgimpl" die Antwort?

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spoe (16.480 Kommentare)
am 17.08.2024 20:33

Bei Geschenken oder Gutscheinen schauen viele nicht so sehr auf Preis/Leistung, weil man das oft unter Zeitdruck kauft. Aber beim zweiten Mal wird so ein Geschenk ohnehin langweilig oder eigenartig, und daher sättigt sich der Markt relativ schnell.

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laskpedro (4.080 Kommentare)
am 18.08.2024 10:50

ganz einfach.. die meisten werden nicht eingelöst

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