SS-Treuelied am Begräbnis - "Standard" nach FPÖ-Klage verurteilt
WIEN. Die Tageszeitung "Der Standard" ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Berichterstattung über drei FPÖ-Politiker, denen die Teilnahme an einem Begräbnis vorgeworfen worden war, bei dem ein SS-Lied gesungen worden sei, nach dem Mediengesetz verurteilt worden.
Nach Ansicht des Richters wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.
Die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie der freiheitliche Klubdirektor Norbert Nemeth hatten sich gegen die mediale Berichterstattung zur Wehr gesetzt, die ihr Rechtsvertreter Christoph Völk im Grauen Haus als "infam und rufmörderisch" bezeichnete. Für "Standard"-Anwalt Michael Pilz wurde hingegen "ein wahrer Sachverhalt berichtet". Er meldete gegen das Urteil volle Berufung an. Völk gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
"Wenn alle untreu werden" für FPÖ-Politiker kein Nazi-Liedgut
Ausgangspunkt war ein Begräbnis eines langjährigen Burschenschafters der "Olympia", der am 27. September 2024 am Hernalser Friedhof zu Grabe getragen wurde. Dabei wurde auf dessen Wunsch hin das Lied "Wenn alle untreu werden" intoniert. Ein Video davon wurde dem "Standard" zugespielt, der in weiterer Folge berichtete, die bei der Trauerfeier anwesenden FPÖ-Politiker Graf, Stefan und Nemeth hätten sich nicht entfernt, obwohl am offenen Grab das so genannte SS-Treuelied gesungen worden sei.
Der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan und Klubdirektor Norbert Nemeth - Martin Graf war bei der Verhandlung nicht anwesend, er hatte sich krankheitsbedingt entschuldigt - betonten in ihren Zeugenbefragungen im Grauen Haus, bei dem von Max Schenkendorf ursprünglich als Gedicht verfassten Lied handle es sich um ein über 200 Jahre altes Volks- und Studentenlied. Dieses sei nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verfasst worden. Man habe seinerzeit damit der Niederlage gegen Napoleon und dem Untergang des Kaiserreichs 1805/1806 "nachgetrauert". Für sie habe das Lied keinen Bezug zum Nationalsozialismus und zur SS, die das Lied für sich reklamiert und "missbräuchlich" abgeändert hätte.
"Für mich war das niemals ein verbotenes Lied"
Er kenne das Lied seit seiner Studentenzeit aus Kommersbüchern und schätze es, weil es für "Bundesbrüderlichkeit und Freundschaft" stehe, sagte Stefan, der seinen Angaben zufolge bis 2017 Mitglied der Burschenschaft "Olympia" war: "Für mich war das niemals ein verbotenes Lied." Bei der Behauptung des "Standard", auf dem Begräbnis sei bewusst eine in der NS-Zeit abgeänderte und von der SS genutzte Version intoniert worden, handle es sich um eine Unterstellung, die er zurückweise: "Ich hätte niemals eine veränderte Version gesungen, um wem zu huldigen." Grundsätzlich hätte er an dem Begräbnis gar nicht teilgenommen, wenn er damit Gefahr gelaufen wäre, "dass ich am NS-Verbotsgesetz anstreife."
"Für uns ist das ein Lied, das die Bundesbruderschaf besingt", hielt der freiheitliche Klubdirektor Nemeth fest, der Mitglied der "Olympia und der "Vandalia" ist. Das Lied habe "mit dem Dritten Reich überhaupt nichts zu tun. Das ist eine schwere Unterstellung, die ich zurückweise. Es steht für Bundesbrüderlichkeit und Lebensfreundschaft." Am Grab sei "die Fassung aus 1819" gesungen worden.
"Der Standard" hatte umfassend über die Vorgänge am Hernalser Friedhof berichtet, die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit Ende Dezember gegen die drei FPÖ-Politiker wegen des Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des § 3g Verbotsgesetz. Abgesehen davon habe er "massive Probleme, beruflich und privat" infolge der medialen Veröffentlichungen erlitten, führte Stefan aus, der im Zivilberuf eine Notariatskanzlei betreibt.
Für Erstgericht wurde "ungenaue Verdachtslage" berichtet
Für das Erstgericht erfüllten die inkriminierten, in der Printausgabe, online und auf den Social Media-Accounts des "Standard" veröffentlichten Artikel mehrheitlich den Tatbestand der üblen Nachrede. Es sei eine "ungenaue Darstellung der Verdachtslage" erfolgt, stellte Richter Daniel Potmesil fest. Aus dem im Verhandlungssaal abgespielten Video, das das Absingen des Lieds dokumentiert, hätte nach Dafürhalten des Richters hervorgehen müssen, dass die dritte Strophe weggelassen und an einer Stelle statt "Reue" "Treue" gesungen wurde - dieser Fassung hatte sich die SS bedient. Ob am Grab "Reue" oder "Treue" gesungen wurde, war allerdings aufgrund der schlechten Tonqualität und den Geräuschen von prasselndem Regen "nicht feststellbar", wie Potmesil darlegte. Gesungen wurde "Wenn alle untreu werden" zur Gänze. Insofern sei es dem "Standard" nicht gelungen, den Tatverdacht zu "verstärken", es sei die in der Nazi-Zeit abgeänderte Version dargeboten worden.
Jemanden in die Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut zu rücken, sei "ein klassisches unehrenhaftes Verhalten", bemerkte der Richter in der Urteilsbegründung. Das müsse man sich nicht gefallen lassen, "wenn es nicht stimmt."
FPÖ-Hafenecker spricht von "herber Niederlage" für Standard
Als "herbe Niederlage" für den "Standard" bezeichnete FPÖ-Generalsekretär und -Mediensprecher Christian Hafenecker die erstinstanzliche Entscheidung. Die Zeitung sei "von der eigener Nazikeule sinnbildlich gerichtlich erschlagen" worden. Man sehe dem vom "Standard" angemeldeten Rechtsmittel gelassen entgegen. "Wer an einem offenen Grab mit Trauergästen mit versteckter Kamera politisches Kleingeld schlagen möchte, ist von zweifelhaftem Charakter und von seriösem Journalismus meilenweit entfernt", meinte Hafenecker in einer Aussendung.
Geht schon los mit der Gängelung unbequemen Medien, dabei hat das Desaster noch gar nicht richtig begonnen......
War es nun ein SS-Treuelied oder nicht? Es werden viele alte Lieder in diese Ecke gerückt, und als Laie kann man sich sehr schwer ein Bild machen.
österreich wird wieder zum naziland nach solch einem schandurteil, und der regierungs beteiligung der entbehrlichen blauen schade um österreich !!!
eines DER Qualitätsleitmedien auf allen Linien verurteilt.
Ja, ja die Qualitätszeitung Standard. Wenn es geht, ist ihr jedes Mittel Recht.
Das muss man sich Mal vorstellen, die veröffentlichen ein Video von einem Begräbnis.
Die Gfrieser werden uns in den nächsten Jahren net viel Freude bereiten!
In der Berufung?
So schiach dürfen's über den Standard ned redn.....
Wobei die Liederbücher das geringste Übel darstellen werden.
Es stellt sich die Frage, warum es bei dieser Sachlage zur Hauptverhandlung gekommen ist. War der Staatsanwalt nicht in der Lage, sich das nötige Geschichtswissen anzueignen? Eventuell mit Hilfe eines Experten (Geschichte-Professor aus dem nächstgelegenen Gymnasium)? Dann hätte er das Verfahren einstellen müssen.
Die Causa hat schon einen schalen Beigeschmack, mit dem sich die Justiz nichts gutes getan hat.
Ich habe leider das Thema verfehlt. Es gab ja keine Anklage gegen die 3 Politiker, sondern eine Medienklage gegen den Standard.
Deshalb nehme ich meine Kritik an der Justiz zurück.
Hitler liebte Wagner.
Wird jetzt jeder, der ebenso Wagner liebt, als Wiederbetätiger eingestuft?
Oder wurde das Lied etwa von einem Nazi komponiert?
... und dann erst wenn Sie einen Fuß nach Bayreuth setzen ....
An sich geht es hier um die Platzierung des NS Bezugs. Dafür werden auch gern Gerichte bemüht.
Bei dem von Max Schenkendorf ursprünglich als Gedicht verfassten Lied handle es sich um ein über 200 Jahre altes Volks- und Studentenlied.
Dieses war nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verfasst worden.
Man hatte seinerzeit damit der Niederlage gegen Napoleon und dem Untergang des Kaiserreichs 1805/1806 “nachgetrauert”.
"In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Lied in abgewandelter Form als „Treuelied“ von der Schutzstaffel (SS) verwendet. Im SS-Liederbuch war es „nach dem Deutschlandlied und dem Horst-Wessel-Lied […] exponiert an dritter Stelle“[8] aufgeführt. Die Fassung im SS-Liederbuch entspricht weitgehend der zu Beginn des 20. Jahrhunderts üblichen Fassung des Liedes, wobei die dritte Strophe entfiel, in der zweiten Strophe „Treue“ statt „Reue“ und am Ende der letzten Strophe „vom heil’gen deutschen Reich“ gesungen wurde. "
...steht gleich etwas unterhalt im vom philantrop_1 zitierten Wiki-Artikel.
Verdächtig, dass sie sich mit SS-Liederbüchern sooo gut auskennen.
Ich würde, an ihrer Stelle ein wenig vorsichtiger sein.....
Der Standard und die FPÖ werden keine Freunde mehr.
Die freie Presse sollte überhaupt keine politischen Freunde haben
Sie sehen das also auch so. Was sagen sie dann zu AUF1, Wochendreck etc ?
Wie Sie wissen schau ich 🦊
Wurde jetzt ein NS-Lied beim Begräbnis von besagten FP-Politikern oder nicht?
Klingt nach Mundtot-Machen nicht systemkonformer Presse.
Das kann objektiv Dank Videobeweis ausgewertet werden!
Warum nicht Politik für die (einfachen) Menschen an Stelle von (Excel)
AuswertungEn?
Offenbar ist das so nicht gewesen wie behauptet.
Der Richter wollte sich an der Leichenfledderei nicht beteiligen. Und die Äußerungen einiger FPÖler die in den letzten Tagen mit der bekannten Bezeichnung des Standards gesagt wurden sind eigentlich nicht von der Hand zu weisen.
Und bezahlt wirds vermutlich mit der staatlichen Presseförderung.
Vielleicht nehmen die Nachrichten ein (rechtskräftiges) Urteil zum Anlass?
Verharmlosung (NS) Faschismus, Gleichsetzungen 2024 mit 34 sollten im Forum keinen Platz haben
Der Standard unterstellte Wiederbetätigung, die strafbar ist. Somit war das strafbare Verleumdung...
"Nach Ansicht des Richters wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt."
So etwas sagt ein Richter nicht leichtfertig.
Solche Medien wie "Der Standard" sollten künftig keine wie immer geartete Förderung bekommen.
Ich hoffe, das linksextreme Hetzblatt wird bald der Vergangenheit angehören....
weil kritische Berichterstattung in Österreich nicht mehr gewünscht ist oder wie kommt man auf so eine Idee?
Wenn kritische Berichterstattung nur in eine Richtung geht, ist das halt auch bedenklich.
Und welche Zeitung hat über die grüne Spitzenkandidatin für die EU-Wahl berichtet?
Nicht rechtskräftig
So ist es.
Also: EgdU
Allerhöchste z
....Allerhöchste Zeit für einen Volkskanzler Kickl!
🫶
so sieht also die Medienpolitik nach GRÜNER Redensart aus....