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Finale im Grasser-Prozess: "Niemand steht über dem Gesetz"

Von nachrichten.at/apa, 13. Oktober 2020, 17:27 Uhr
Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger  Bild: (APA/HELMUT FOHRINGER)

WIEN. Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger, Ernst Plech und weitere Angeklagte standen nach drei Jahren Verfahrensdauer am Dienstag die Schlussplädoyers an.

Die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk haben den Schöffensenat in ihren Schlussplädoyers aufgefordert, alle Angeklagten schuldig zu sprechen und tat- und schuldangemessen zu bestrafen. Denk sprach von "Verbrechen von unglaublicher Tragweite" und Marchart betonte: "Niemand steht über dem Gesetz." 

Nicht nur bei der Buwog-Causa, auch beim Terminal Tower in Linz forderte die Staatsanwaltschaft Schuldsprüche für alle Angeklagten. Die Vorgangsweise, Schmiergeld für eine Handlung des damaligen Finanzministers zu fordern, sei die gleiche gewesen wie bei der Privatisierung der Bundeswohnungen. Das Geld, 200.000 Euro, sei den gleichen Weg gegangen wie die Buwog-Provision. Dies sei ein Beweis für den "Tatplan" der vier Freunde Grasser, Meischberger, Hochegger und Plech, zu dem der Belastungszeuge Willibald Berner ausgesagt hatte.

"Scheinargumente und haltlose Vorwürfe"

In den fast drei vergangen Jahren habe die Verteidigung "Nebelgranaten" geworfen und Ablenkungsmanöver ausgeführt, doch es gebe keinen Zweifel: "Tatsächlich ist Grasser im Sinne der erhobenen Vorwürfe schuldig", sagte Marchart.

In den letzten Jahren habe man viele Angriffe gehört, gegen Schöffen, die Richterin, die Staatsanwaltschaft. Man habe versucht mit Zeugen vor ihrer Aussage Kontakt aufzunehmen, eidesstattliche Erklärung vorgelegt von Personen, die sonst nicht bereit waren hier auszusagen. Das seien alles "Scheinargumente" und "haltlose Vorwürfe" gewesen, so Marchart.

Grasser habe gemeinsam mit seinen Freunden Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech in die eigene Tasche gewirtschaftet. Er habe mitkassiert "zu unser aller Nachteil, zum Nachteil der Steuerzahler". Grasser habe bei der Bundeswohnungsprivatisierung im Gerichtssaal den "Unwissenden" gespielt, letztlich habe aber er über die Informationen verfügt und die Entscheidung in der Hand gehabt.

Republik fordert 9,8 Millionen Euro

Die Vertreterin der Republik Österreich, Marlies Schefer, forderte in ihrem Schlussplädoyer von den Angeklagten im Verfahren 9,8 Millionen Euro plus 4 Prozent Zinsen. "Ein Machthaber ist nicht nur verpflichtet, keine Bestechungsgelder anzunehmen, sondern sämtliche Zahlungen an den Machtgeber herauszugeben", so die Juristin der Finanzprokuratur.

Das Beweisverfahren habe auch nach Ansicht der Finanzprokuratur ergeben, dass Grasser zu einer Schädigung der Republik beigetragen habe. Der Kaufpreis für die Bundeswohnungen wäre jedenfalls um jenen Betrag höher gewesen, der als Bestechungszahlung an Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech geflossen sei – 9,6 Millionen Euro.

Dazu kommen noch die 200.000 Euro, die im Rahmen der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower laut Anklage als Schmiergeld an Grasser und seine Freunde geflossen seien. 

Kein Lauschangriff

Zuvor hatte Richterin Marion Hohenecker hat am Dienstag im Grasser-Prozess zahlreiche Anträge der Verteidiger abgewiesen und unter anderem festgehalten, dass es im Großen Schwurgerichtssaal weder eine Überwachung der Telekommunikation noch einen Lauschangriff gegeben habe - wie von den Vertretern des Erstangeklagten Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser behauptet.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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Fragender (19.972 Kommentare)
am 13.10.2020 21:18

https://www.youtube.com/watch?v=95Y-ezDYs7A

(Karl-Heinz - Christoph & Lollo 2009)

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franck (6.819 Kommentare)
am 13.10.2020 19:48

Lebenslang und Schluss.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.10.2020 18:40

Wucherzinsen wie bei den Mafiageldverleihern.....

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 13.10.2020 18:06

Trump!

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gscheidle (4.118 Kommentare)
am 13.10.2020 18:05

"Niemand steht über dem Gesetz." !!! ????

Echt jetzt?

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( Kommentare)
am 13.10.2020 18:21

Für manche genügt es,
neben dem Gesetz zu stehen.

Das ist offenbar nur eine Frage,
sich einen guten Anwalt leisten zu können.

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susisorgenvoll (16.889 Kommentare)
am 13.10.2020 17:47

Man darf gespannt sein, ob das Urteil den Plädoyers der Oberstaatsanwälte folgt. Und falls es das tut, wie der weitere Instanzenzug aussieht ....

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