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Kreditgebühren: Bank muss Kundin 2000 Euro zurückzahlen

Von Verena Mitterlechner, 05. Juni 2024, 18:00 Uhr
Businessman signs contract behind home architectural model
Gegenstand der laufenden Verfahren sind Immobilien- und Konsumkredite von Verbrauchern.

WIEN. Das Urteil gegen die Bearbeitungsgebühren ist rechtskräftig, die Erste Bank hat ihre Berufung zurückgezogen.

Wer einen Vertrag für einen Verbraucherkredit bei einer Bank abschließt, bezahlt in der Regel auch Bearbeitungsgebühren. Die Höhe wird über einen Prozentsatz der Kreditsumme festgelegt.

Die Zulässigkeit der Gebühren an sich und der unterschiedlichen Ausgestaltungen ist, wie berichtet, derzeit Gegenstand von mehreren Gerichtsverfahren. 

Wie der private Verbraucherschutzverein (VSV) am Mittwoch vermeldete, ist ein erstes Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen (BGHS) rechtskräftig. Die beklagte Erste Bank hat die Berufung zurückgezogen.

Zusätzliche Kosten neben der Bearbeitungsgebühr

Eine Kundin aus Niederösterreich hat nun Anspruch auf die Rückzahlung von 2000 Euro. Laut Miriam Faber vom VSV wurde das Urteil mit einer intransparenten „Doppelverrechnung“ begründet. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr mussten separat eine Eintragungsgebühr und die Bonitätsprüfung bezahlt werden. Auch die generelle Rechtmäßigkeit einer Bearbeitungsgebühr sei in dem Urteil in Frage gestellt worden. 

Beim VSV hätten sich laut Faber mehr als 1000 Bankkunden gemeldet, sämtliche Institute seien betroffen. Sie wünscht sich eine Einigung mit den Banken für einen Generalvergleich: Hierbei würden die betroffenen Mitglieder des VSV einen Prozentsatz ihrer Kreditgebühren zurückerhalten, auf den Weg zu Gericht wird verzichtet. Dieser zahle sich aufgrund der hohen Verhandlungskosten für keine Seite aus, sagte Faber.

Erste Bank spricht von Einzelfall

In einer Stellungnahme verweist die Erste Bank darauf, dass zwischenzeitlich vier Klagen gegen das Bearbeitungsentgelt von Gerichten abgewiesen wurden.

Laut Rechtsprechung sei die Gebühr zulässig, das angesprochene Urteil ein Einzelfall.  "Die Erste Bank hat sich entschieden, die Rechtslage in jenen Verfahren zu klären, in denen die Gerichte aktuelle höchstgerichtliche Judikatur berücksichtigten. Sie wird sich weiterhin energisch gegen neue unberechtigte Rückforderungsansprüche verteidigen", heißt es. 

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Autorin
Verena Mitterlechner
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5  Kommentare
5  Kommentare
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Orlando2312 (22.491 Kommentare)
am 07.06.2024 10:11

Die Banken kassieren genug an Gebühren.

Das Online-Banking hat den Banken eine drastische Reduktion des Personals ermöglicht. Die Kunden erledigen die Arbeit jetzt selber. Trotzdem zahlen wir Gebühren für Buchungen, die nur mehr der Computer durchführt.

Und sogar für das Online-Banking musst du zahlen. Fehlt noch eine Gebühr für jene, die das Online-Banking nicht nutzen.

In punkto Gebühren sind unsere Banken ungeheuer fantasievoll.

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teja (5.994 Kommentare)
am 06.06.2024 12:42

Die beste aus 2 Welten Regierung wirds schon richten.

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Sammy705 (1.207 Kommentare)
am 05.06.2024 19:29

Wird interessant was der Verbraucherschutz sagt, wenn Banken aufgrund der vielen bürokratischen Vorgaben kein Verbraucherkreditgeschäft anbieten.

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filibustern (662 Kommentare)
am 06.06.2024 06:41

Ja, das wird sicher interessant! Ich bin schon gespannt, welches Kreditinstitut das erste sein wird, dass das VerbraucherkreditGESCHÄFT einstellt, weil die bürokratischen Hürden so ultrahoch sind. Das ist dann auch gleich das erste Kreditinstitut, dass eine ihrer Cash-Cows mit Anlauf erschießt. Also echt jetzt - den Teufel werden die tun und mit der Kreditvergabe an Private aufhören! Völlig richtig, dass man den Herrschaften mal ein wenig auf die Zehen tritt und deren Gebührenpraxis mal ein wenig hinterfragt!

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Orlando2312 (22.491 Kommentare)
am 07.06.2024 09:58

Sammy, mit ebensolcher Wahrscheinlichkeit werden Spar, Hofer und Rewe den Verkauf ihrer Waren einstellen.

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